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02.04.2007, 10:50 #1
Finanzfachleute, Wirtschaftsprüfer o.ä. hier?
Kennt sich jemand mit Rechnungsstellung aus?
Folgende Problematik:
Wir verkaufen einem Kunden ein Ersatzteil (Motor) für 100 Euro. Aufgrund eines besonderen Vertrags kann sich der Kunde das Teil auf Lager legen bis er es tatsächlich in seine Maschine einbauen muss. Besonderheit: Kunde zahlt 40% vorab und die restlichen 60% erst nachdem er das Teil seinem Lager entnommen hat.
Soweit so gut. Nun aber die Rechnungsstellung:
Es werden nicht die 100 Euro verrechnet mit dem Hinweis die 40% vorab leisten zu müssen und die restlichen 60% nach Entnahme sondern die Rechnung sieht dann so aus:
Warenwert 100 Euro
Voraus 40% 40 Euro
zzgl. Fracht 10 Euro
Rechnungswert 50 Euro
Zusatz auf der Rechnung: Die ausstehenden 60% müssen bei Entnahme aus dem Lager entrichtet werden.
Für den Versand in Drittländer ists klar - diese Rechnung kann nicht verwendet werden da wir ja nicht nur 40% des Ersatzteils verschicken sondern den ganzen Motor Ansehen ? D. h. es muß eine 2. Rechnung erstellt werden mit dem kompletten Warenwert jedoch "OHNE BEZAHLUNG. WERT NUR FÜR ZOLLZWECKE!"
Aber wie das mit der Rechnungsstellung an sich? Müsste der Rechnungswert nicht 110 Euro lauten mit dem Zusatz: Es müssen 40% voraus gezahlt werden und 60% nach Entnahme?
Hintergrund: Wenn der Kunde die Rechnung mit 110 Euro kriegt muß er die auch buchen. Wir wollen ihm aber entgegenkommen sodaß er nur 40% buchen muss.
Ich bin mir jetzt ziemlich unschlüssig ob das so richtig ist und vor allem steuerrechtlich korrekt.
Kennt sich da jemand aus mit sowas?
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02.04.2007, 11:27 #2
Ich bin zwar nichts der im Titel genannten Stellungen aber könnte dir evtl. helfen, da ich viele BWLer kenne.
Grundsätzlich gilt, lieber zu viel draufschreiben als zu wenig.
Ich meine also, der Rechnungswert muss 110 Euro lauten. Wieso soll er dann die 110 Euro zahlen müssen, wenn ihr draufschreibt 40% müssen sofort bezahlt werden (sprich 40Euro - das schreibt ihr dann in die Rechnung als Zweitrechnung) und die restlichen 60% bei Abholung.
Zweite Möglichkeit sind 2 Rechnungen. Einmal kauft er sich 40% des Motors mit Option die anderen 60% auch noch zu kaufen.
Versandkosten haut ihr bei den 40% drauf.
Ich werde heute Abend meinen Vater fragen, der wird dir das dann bestätigen können oder eben einen anderen Vorschlag unterbreiten. Solang musst dich gedulden. Ansehen ?
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02.04.2007, 11:31 #3
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02.04.2007, 11:35 #4
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02.04.2007, 12:34 #5
Re: Finanzfachleute, Wirtschaftsprüfer o.ä. hier?
--gelöscht--
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02.04.2007, 12:52 #6
Rechnungsbetrag 110,-€
Fälligkeit angeben(40% sofort, Rest bei Lieferung)
Bei Lieferung dann wieder genau diese Rechnung beilegen, ist ja immer noch derselbe Geschäftsvorgang.
wie der Kunde das dann bucht hängt nicht zuletzt davon ab, ob er einer Ist oder Sollbesteuerung unterliegt.
Dehnen nach dem Beintraining
20.11.2024, 22:00 in Training