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Thema: Abzocke?

  1. #16
    @patsenriver: Eine extra eMail mit Hinweis auf das Widerrufsrecht ist nicht erforderlich, wohl aber ein ausdrücklicher Hinweis beim Vertragsschluß. Aus der Tatsache, daß ein Sprößling den Internetzugang seiner Eltern mitnutzen darf, ist die Wirksamkeit von Verträgen welcher Art auch immer nicht herzuleiten. Man kann ja auch nicht die Zustimmung der Eltern zu Verträgen ihrer Kinder daraus schließen, daß sie ihren Kindern erlaubt haben in die Stadt zu gehen, wo die Kinder dann vielleicht in einem Laden einen Vertrag schließen könnten. Ansehen ? Ansehen ?

    Bei der Verbraucherschutzzentrale nachzufragen ist eine klasse Idee, das könnte man echt vorher machen, und dafür braucht man nicht unbedingt schon die Eltern informieren.

    Aber wie gesagt, es gibt eine supereinfache Möglichkeit, die ich zuallererst checken würde, nämlich das mit der Widerrufsbelehrung.

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  2. #17
    @robert234: Stimmt, er sollte sich mal äußern.
    @patsenriver:
    da seine Eltern ihm ja den Internetzugang zur Verfügung gestellt haben und somit für ihn Verantwortlich sind.
    "Eltern haften für ihre Kinder".
    Wie wahr wie wahr, ich habe auch schon Lehrgeld gezahlt.

  3. #18
    Ansehen ? Zitat von robert234
    @oldiegerd: Ich bin "Hobbyjurist", nur erhalte ich ja auf meine zweimal gestellte Frage an Serkan 18, ob denn auf das Widerrufsrecht ausdrücklich hingewiesen wurde, keine Antwort. Das wäre der einfachste Ansatz, denn wenn dieser ausdrückliche Hinweis fehlte, dann kann er auch jetzt noch widerrufen und der Vertrag - falls er denn überhaupt rechtswirksam sein sollte - wäre damit hinfällig. Ohne Vertrag keine Zahlung, und erledigt wäre es. Aber ein bißchen mitwirken muß er schon, schließlich ist es nicht mein Geld, um das es geht. Ansehen ?
    Tut mir Leid für die späte Antwort. Nein es wurde nicht ausdrücklich auf das Wiederrufsrecht angewiesen eben nur das kleingedruckte im unteren Bereich der Seite. Wir haben auch noch nichts überwiesen, werden wir warscheinlich auch nicht da auch einige hier meinen das es nicht nötig ist so sehn wir das auch.

  4. #19
    @Serkan 18:
    Nein es wurde nicht ausdrücklich auf das Wiederrufsrecht angewiesen eben nur das kleingedruckte im unteren Bereich der Seite.
    Das reicht nicht aus, der Hinweis muß quasi unübersehbar gegeben werden, und in der Regel muß der Kunde ausdrücklich bestätigen (z. B. durch einen extra Klick einen Haken setzen), daß er über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

    Ich schlage daher folgendes Vorgehen vor: Dein Cousin schreibt an die Firma, und erklärt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    soweit mit Datum vom xx.xx.2007 ein Vertrag mit Ihnen geschlossen sein sollte, widerrufe ich diesen unter Bezugnahme auf mein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Dieser Widerruf ist auch nicht verfristet, da es Ihrerseits an der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung fehlte.


    Mit freundlichen Grüßen
    Unterschrift



    Kopiert das am besten, die Formulierung ist wichtig!

  5. #20
    robert234: Danke, das ist wichtig. Man hat ja keinen Plan wie man vorgehen kann.

  6. #21
    Ansehen ? Zitat von robert234
    @Serkan 18:
    Nein es wurde nicht ausdrücklich auf das Wiederrufsrecht angewiesen eben nur das kleingedruckte im unteren Bereich der Seite.
    Das reicht nicht aus, der Hinweis muß quasi unübersehbar gegeben werden, und in der Regel muß der Kunde ausdrücklich bestätigen (z. B. durch einen extra Klick einen Haken setzen), daß er über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

    Ich schlage daher folgendes Vorgehen vor: Dein Cousin schreibt an die Firma, und erklärt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    soweit mit Datum vom xx.xx.2007 ein Vertrag mit Ihnen geschlossen sein sollte, widerrufe ich diesen unter Bezugnahme auf mein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Dieser Widerruf ist auch nicht verfristet, da es Ihrerseits an der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung fehlte.


    Mit freundlichen Grüßen
    Unterschrift



    Kopiert das am besten, die Formulierung ist wichtig!
    Robert echt riesen Dankeschön an dich. Ja so werden wir es dann machen. Ansehen ?

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