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09.03.2007, 19:04 #1
Das Recht, jemanden festzuhalten?
Vielleicht ein etwas komisches Thema, aber unser Lehrer hat uns letztens erzählt, dass nur die Polizei das Recht hat, jemanden festzuhalten. Das heißt, dass z.B. Fahrkartenkontrolleure oder Ladendetektive nicht das Recht hätten, jemanden festzuhalten.
Stimmt das so? Wenn das der Fall ist, brauche ich mir ja nie wieder Gedanken ums Schwarzfahren machen, wenn ich eh gehen kann, wann ich will. Auch beim Ladendetektiv ist es nicht anders (nicht dass ich jetzt klauen würde).
Weiß da jemand was Genaueres? Erscheint mir auf jeden Fall plausibel.
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09.03.2007, 19:05 #2nicht dass ich jetzt klauen würde
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09.03.2007, 19:07 #3
natürlich dürfen die dich festhalten. Genau so wie du jemanden festhalten darfst wenn dir jemand was getahn hat.
Dein Lehrer ist ein Depp
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09.03.2007, 19:07 #4
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09.03.2007, 19:09 #5Dein Lehrer ist ein Depp
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09.03.2007, 19:15 #6
Also beim Zugfahren ist das echt so , der Schaffner ruft die Polizei zum nächsten Bahnhof und wenn die dann zu spät kommen kann man einfach gehen , der Schaffner darf jemanden nur solange festhalten wo man im Zug is
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09.03.2007, 19:49 #7der Schaffner darf jemanden nur solange festhalten wo man im Zug is
Ansonsten darf jedermann einen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, wenn man also z. B. jemanden sieht, der gerade einer Oma die Handtasche entrissen hat, dann darf man den festhalten um ihn der Polizei zu übergeben.
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09.03.2007, 19:52 #8
Dann sollte ich in Zukunft doch immer darauf achten, dass ich meine Fahrkarte dabei habe Ansehen ?
wenn man also z. B. jemanden sieht, der gerade einer Oma die Handtasche entrissen hat, dann darf man den festhalten um ihn der Polizei zu übergeben.
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09.03.2007, 19:57 #9
Ja mein Bruder wurde ma beim Schwarzfahren erwischt , eig. is das ja so , dass der Schaffner die Täter dann der Polizei übergibt , aber wenn die nich beikommt und der Zug weiterfhren muss kann der ja nich einfach aussteigen und auf die Bullen warten . Jedenfals war das bei meim Bruder so , die Polizei war zu langsam und die durften dann alle gehen
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09.03.2007, 20:17 #10
Also bei nem Kollegen war das so das der zwar nicht Schwarzgefahren ist sondern im 1.Klasse Abteil saß und die Füße auf den Polstern hatte, obwohl er nur ne 2.Kl. Fahrkarte hat.
Er musste bei dem nächsten Halt aussteigen und die Schaffnerin hat die Polizei gerufen.
Zug ist einfach weitergefahren!
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09.03.2007, 20:28 #11
Wenn angenommen einer Schwarz fährt hat der Kontroleur das recht ihn nach seinen personalien zu fragen, wenn er die nicht geben will wird die Polizei gerufen. Ansosten wenn er jetzt versucht zu verschwinden darfst du ihn festhalten...vorher nicht.
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09.03.2007, 21:32 #12Ansonsten darf jedermann einen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten,
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09.03.2007, 21:34 #13ich glaub die polizei kommt nicht wegen eines schwarzfahrers oder irre ich da ?
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09.03.2007, 21:46 #14
schwarzfahren ist eine straftat, nämlich Erschleichung von Dienstleistungen.
fährt man allerdings schwarz und zeigt das deutlich(zum beispiel durch ein t-shirt wo
draufsteht:"ich fahre schwarz" dann nicht mehr, aber das Bußgeld muss man trotzdem
zahlen, also sinnlos Ansehen ?
aber bei uns machen die auch manchmal kontrollen wo dann die polizei an der halte
steht, also die kommen da schon Ansehen ?
Der Große MB-Umwelt-und-Klimaaward...
23.12.2024, 20:28 in Fun