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  1. #91
    Ansehen ? Zitat von AND2
    sonst könnt der bankräuber kurz vorm coup einen halben liter vodka runterstürzen und dann die bank ausrauben. auf nüchternen magen ist er 10 minuten später schon stockbesoffen und hätte eine wunderbare ausrede falls ihn doch die polizei erwischen sollte.
    Richtig er ist dann nicht mehr Schuldfähig(ab einer gewissen Promillegrenze). Er kann dann nur noch dafür bestraft werden das er zuviel getrunken hat.
    LOL. ja klar. für den bankraub keine strafe - für den alkoholkonsum schon.
    langsam beginnts du mir zu gefallen Ansehen ? Ansehen ?

    •   Alt

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  2. #92
    Ich weiß das es so ist, ob ihr mir glaubt oder nicht glaubt ist nicht mein Problem Ansehen ?

  3. #93
    Ansehen ? Zitat von AND2
    2. falsch
    Womit begründest du deine Aussage? Hast du mit Rechtspflegern schon einmal Fälle besprochen? Hast du eigene Erfahrungen in solchen Fällen gemacht?
    ich denke 8pack weiß das schon von berufswegen her ziemlich genau! Ansehen ?


    Ansehen ? Zitat von AND2
    Ich weiß das es so ist, ob ihr mir glaubt oder nicht glaubt ist nicht mein Problem
    jau, mit 16 da wusste ich auch noch alles... Ansehen ?

  4. #94
    @AND2:
    (Deutschland) ist ein Staat der Ungerechtigkeit und wird es auch noch lange bleiben. Wenn ihr nicht wisst das meine genannten Personen im Gegensatz zu "normalen" Menschen in diesem Land eine Narrenfreiheit genießen, dann habt ihr wohl etwas verpasst.
    Da fällt mir nichts mehr ein. Du lebst hier in einem Land mit Rundumversorgung und beschwerst dich. Meine Empfehlung: Auswandern, Hotel Mama ade. Der Sender Kabel 1 zeigt jeden Donnertag Abend ab 20:15 Uhr wie sowas aussehen kann. Mach einfach, aber halt die Klappe!

  5. #95
    Ansehen ? Zitat von AND2
    sonst könnt der bankräuber kurz vorm coup einen halben liter vodka runterstürzen und dann die bank ausrauben. auf nüchternen magen ist er 10 minuten später schon stockbesoffen und hätte eine wunderbare ausrede falls ihn doch die polizei erwischen sollte.
    Richtig er ist dann nicht mehr Schuldfähig(ab einer gewissen Promillegrenze). Er kann dann nur noch dafür bestraft werden das er zuviel getrunken hat.
    Falsch! Wenn er die Schuldunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt hat, ist er als voll schuldfähig anzusehen.

    Ich weiß das es so ist, ob ihr mir glaubt oder nicht glaubt ist nicht mein Problem Wink
    § 20 StGB actio libera in causa, auch wenn ein Teil der Rechtsprechung das verneinen würde. Oder wie siehst Du die Rechtslage?

  6. #96
    Da fällt mir nichts mehr ein. Du lebst hier in einem Land mit Rundumversorgung und beschwerst dich. Meine Empfehlung: Auswandern, Hotel Mama ade. Der Sender Kabel 1 zeigt jeden Donnertag Abend ab 20:15 Uhr wie sowas aussehen kann. Mach einfach, aber halt die Klappe!
    So einen Text hätte ich nicht von einem 51Jährigen erwartet Ansehen ? . Auch wenn man es besser wissen sollte und die Aussagen Anderer nicht in Ordnung findet ist es nicht richtig so etwas zu sagen. Ein Mensch in deinem Alter sollte mit solchen Sachen anders umgehen und mit richtigen Antworten oder auch mit Kritik, geschöpft aus der Lebenserfahrung, den richtigen Weg weisen.

  7. #97
    AND2, du hast dich da ziemlich verrannt mit deinen Aussagen! Ansehen ?

    wenn jemand nicht bestraft werden würde, weil er angesoffen oder sonstwas ist, würde hier nur noch Anarchie und Bürgerkrieg herrschen.

    So dämlich ist unsere Gesetzesordnung nun auch wieder nicht wie du anscheinend glaubst! Ansehen ?

  8. #98
    @Robert, das liegt zwar noch auf Seite 1 aber ich wollte mit dem Link nur helfen und es hat rein gar nichts mit Bodybulding sondern nur mit Selbstverteidigung zu tun, da wusste ich nicht das das auch verboten is...
    Ich dachte nur das Konkurenz-seiten oder ähnliches nicht erlaubt sind....
    ----> falls es immer noch was hilft , kann ich sagen das man genausogut bei google einfach "selfdefenceshop" eingeben kann, da sind auch "sanftere" Methoden als Messer..auch einige ziemlich krass aussehende E-shocker mit versch stärken,beschreibungen etc.

  9. #99
    AND2, du hast dich da ziemlich verrannt mit deinen Aussagen!

    wenn jemand nicht bestraft werden würde, weil er angesoffen oder sonstwas ist, würde hier nur noch Anarchie und Bürgerkrieg herrschen.

    So dämlich ist unsere Gesetzesordnung nun auch wieder nicht wie du anscheinend glaubst!
    Jo stimmt eigentlich, wenn ich mir alles noch ein zweites Mal durchlese.
    Trotzdem ist mein Geschriebenes nicht an den Haaren herbeigezogen.
    Also meine Mutter betreut behinderte Menschen in einem Pflegeheim und da ist es sogar üblich bei gefährlichen Personen Reizgas in der Tasche zu haben um sich evtl. vor einer körperlichen Auseinandersetzung zu schützen.
    Wenn solche 120kg Tiere auf einmal durchdrehen hilft das zwar auch nicht mehr, aber es gibt zumindest ein sicheres Gefühl (ein Gefühl nicht hilflos zu sein).
    Damit beende ich auch die durch meine Wenigkeit ausgelöste Ansehen ? Geschichte!!!

  10. #100
    @Robert234: Spar dir einfach mal die etwas peinlichen Kommentare über mein Selbstbewustsein. Ich habe genug davon.

    Aber zu deiner Frage: Ich werde mindestens einmal im Jahr angegriffen. Meist von irgendwelchen Idioten die ich nicht mal kenne. Die Erklärung ist dafür in meinen Augen ziemlich simpel. Ich sehe aus wie das ideale Opfer. Klein, nicht sondelich breit und mit Brille. Das ich dann doch nicht der Opferrolle entspreche, merken manche Leute dann halt zu spät.


    @8pack. Ich glaube wir haben etwas aneinander vorbeigeredet. Ich würde die Messer/Pfefferspray nur im Notfall empfehlen. Und mit Notfall meine ich es geht nicht um Geld oder Wertsachen. Sondern um Körperliche Unversehrtheit oder Leben von einem selbst oder Angehörigen. Und da bin ich dann halt wirklich der Meinung lieber er als ich. Lieber besuche ich meine Freundin 2 Jahre im Bau,weil der Richter meint sie habe übertrieben, als 20 Jahre in der Psychatrie, weil sie mit dem Geschehenen nicht klar kommt.

    Aber ich dachte dies wäre auch das Thema. Wer lieber jemanden absticht, als 50 Euro rauszurücken, mag vielleicht im Recht sein (bzw nicht im Unrecht, weil dieses muß ihm der Staatsanwalt nachweisen), richtig ist das trotzdem nicht.
    Meine eigentliche Aussage war nur: Im Notfall (definition oben) ist ein Messer ein geignetes Instrument um sich zu wehren. Jeder kann damit umgehen und es macht den oder die Gegner sehr schnell kampfunfähig.
    mfg Karlfriedrich

  11. #101
    Karlfriedrich, ok, lassen wir das mal so stehen. Deine Aussagen bzgl. des Messereinsatzes kamen einfach am Anfang etwas zu pauschal rüber, nach dem Motto: "Wenn dir einer krumm kommt, stich am schnell zu". Im Endeffekt geht es vor Gericht hinterher um absolut kleinste Details, die hinterher den Ausschlag geben können, deswegen sind solche Empfehlungen einfach mit Vorsicht zu genießen.

    Dass man sich auch mit drastischen Mitteln verteidigen darf, wenn das das Rechtsgut Leben bedroht ist, das ist keine Frage. Ich gebe aber weiterhin zu bedenken, dass es einem vor Gericht höchstwarscheinlich!!!!! negativ ausgelegt wird, wenn man ständig ein Messer mit sich führt. Ob gewisse Messer (sogar bestimmte Springmesser) legal sind, oder nicht, ist da völlig irrelevant. Staatsanwalt und Richter schließen dadurch einfach auf einen bestimmten Charakter des Menschen. Da ist es auch wieder ein Unterschied, ob man schon regelmäßig die Opferrolle gespielt hat und demnach für alle nachvollziehbar ist, dass man sich schützen möchte, oder ob da ein aggressives Bürschchen mit langem Vorstrafenregister ein Messer zum "Selbstschutz" bei sich hat.

    Was ich sagen will: Die ganze Thematik ist einfach zu komplex, das ist eine absolute Gratwanderung, die Abgrenzung zwischen erlaubter Notwehrhandlung und Überschreitung eben dieser ist oft fließend und kann auch von Gericht zu Gericht unterschiedlich gewertet werden. Und deshalb sind pauschale Aussagen wie "bewaffne dich doch mit einem Messer und nutze es auch" einfach nicht so recht angebracht und können, falls sich den Ratschlag jemand zu herzen nimmt oder im Falle von Supershooter, sich noch bestätigt fühlt, zu ernsthaftem Schaden füren.

    Aber nun sind wir ja mehr oder weniger auf einem Nenner Ansehen ?


    AND2, ganz ehrlich, du brauchst dich über den Ton von Oldiegerd nicht zu beschweren.
    Nicht nur, dass du hier mit Leuten zu diskutieren versuchst, die sich wirklich auskennen, nein du plädierst hier in einem Ton, der von ziemlich weit oben herab kommt und dass ohne jede Rechtskenntnisse.
    Mit deinen 16 Jahren hast du wenns hoch kommt deine Mittlere Reife. Mach erstmal Abi mit einem guten Numerus Klausus, dann studiere einige Semester Jura, leiste Seminar und Projektarbeiten ab, bewältige dein Staatsexamen und sammle etwas Berufserfahrung auf diesem Gebiet. Dann befindest du dich ungefähr auf unserem Diskussionsniveau und darfst noch mal wiederkommen, um uns etwas zu erklären Ansehen ?

    Womit begründest du deine Aussage? Hast du mit Rechtspflegern schon einmal Fälle besprochen? Hast du eigene Erfahrungen in solchen Fällen gemacht?
    Ja, ich habe schon mit vielen "Rechtspflegern" gesprochen und bin sogar selber einer.

    Trotzdem ist mein Geschriebenes nicht an den Haaren herbeigezogen.
    Also meine Mutter betreut behinderte Menschen in einem Pflegeheim und da ist es sogar üblich bei gefährlichen Personen Reizgas in der Tasche zu haben um sich evtl. vor einer körperlichen Auseinandersetzung zu schützen.
    Wenn solche 120kg Tiere auf einmal durchdrehen hilft das zwar auch nicht mehr, aber es gibt zumindest ein sicheres Gefühl (ein Gefühl nicht hilflos zu sein).
    Du redest hier die ganze Zeit von zwei verschiedenen Sachen.
    Erst behauptest du die ganze Zeit, man dürfe sich nur gegen nicht-behinderte, nicht-besoffenen und voll zurechnungsfähige Personen zur Wehr setzen.
    Und das begründest du jetzt damit, dass deine Mutter Reizgas trägt? Hä? Irgendwie kann ich dir nicht ganz folgen.....

    Natürlich darf deine Mutter Reizgas tragen und das im Notfall einsetzen, das streitet doch keiner ab.

  12. #102
    Na ich weiß nicht ob das Problem wirklich Supershooter ist. Ich kann jeden verstehen, der sagt ich trage ein Messer und im äusersten Notfall benutze ich es. Ich denke sich überhaupt keine Gedanken darüber zu machen, oder wie Oldiegerd einfach jede Gefahr als blödsinn abzutun ist gefährlicher.
    Man sollte sich schon drüber Gedanken machen, wie man seine eigene Sicherheit schützt. Und das halt möglichst objektiv. Also wenn ein Mann 5 Messer mitnimmt, nur weil er die Strasse zum Einkaufen überqueren muß, ist das komplett Ansehen ? Ansehen ?
    Wenn mann als Frau aber Nachts schlecht beleuchtete Strassen durch üble Gegenden entlanglaufen muß, um nach Hause zu kommen und diesen Zustand nicht ändern kann, ist nicht mit einem Abwehrgegenstand ihrer Wahl bewaffnet zu sein genauso bescheuert und unvernünftigt.

    Aber letzter Vorschlag zum Selbstschutz. Taschenlampen. Entweder eine große schwere Maglite die man notfalls zum schlagen benutzen kann.
    Oder die neuen kleinen mit Xenon Birnen. Sind Superhell und blenden den Gegner erstmal ordentlich. Gibt einem Zeit zum Weglaufen. Oder dem gezielten Tritt um den Gegner am nachlaufen zu hindern
    Deine Meinung 8Pack?

  13. #103
    Karlfriedrich, wieso kennst Du Dich in dieser Materie so aus? Beruf? Wenn Du aus persönlichen Gründen dazu keine Angaben machen willst, dann is das auch okay!

  14. #104
    @Karlfriedrich:
    Ich denke sich überhaupt keine Gedanken darüber zu machen, oder wie Oldiegerd einfach jede Gefahr als blödsinn abzutun ist gefährlicher.
    Gefahrensituationen tue ich nicht als Blödsinn ab.
    Ich fühle mich nur in Großstädten nicht bedroht, das ist alles.
    Meine Kloppereien hatte ich auch, während meiner Marinezeit in Kiel. Ich lag in den 70er Jahren auch mal 3 Tage in der Medizinischen Hochschule in Hannover, nach einer Auseinandersetzung mit Rockern. Mich zu bewaffnen käme mir jedoch nie in den Sinn, ich habe ein halbes Jahrhundert ohne Waffen gut gelebt. Meine Kinder sind auch in Hannover, Paderborn und Dortmund unterwegs, ohne Waffen und ohne Angst.

  15. #105
    nein du plädierst hier in einem Ton, der von ziemlich weit oben herab kommt und dass ohne jede Rechtskenntnisse.
    Das meine Argumentation so rüber kommt möchte ich nicht und deshalb entschuldige ich mich dafür. Wenn du sagst das ich keine Rechtskenntnisse habe wage ich es zwar zu bezweifeln, aber wenn das stimmt was du sagst machst du mich nachdenklich. Meine Aussagen beruhen nämlich auf das Wissen eines Rechtsanwaltes und einer Richterin in Hamm NRW. Außerdem lehrt uns wöchentlich noch ein Staatsanwalt aus dem Oberlandesgericht Hamm. Ich möchte jetzt auch keine besprochenen Fälle schildern oder mir die Mühe machen einen dieser Rechtspfleger hier öffentlich sprechen zu lassen, denn das ist mir jetzt einfach zu blöd.

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