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  1. #46

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  2. #47
    @tomarse
    aber wiener sind nicht gerade bekannt für ihre zivilcourage ^^
    bin mit 12 von einem zu silvester ausgeraubt worden und der hat mich mitn messer bedroht und hat mir auch keiner geholfen obwohl 20 meter weiter der schwedenplatz war... ^^

    hi, wie alt is denn deine mutter? ich schätz mal nachdem du glaub ich 23 bist was ich gelesen habe, würde ich ihr auf jedenfall nen pfefferspray geben und nebenbei KRAV MAGA machen, also zusatz Ansehen ?

    KRAV MAGA ist das selbstverteidigungssystem der israelischen polizei- und militäreinheiten und wenn ich zeit dazu habe, werde ich auch damit anfangen, da ich weiß wie es in wien zugeht, da ich hier lebe Ansehen ?
    hab dir mal was bei youtube ein nettes filmchen darüber rausgesucht, wie das aussehen kann. in dem video sind aber glaub ich ausschließlich ehemalige elitesoldaten.
    Ansehen ?

    aber wie gesagt elektroshocker und pfefferspray halt ich für ne gute alternative, pfefferspräh hat meine mutter glaub ich auch soweit ich weiß.

  3. #48
    Bei Pfefferspray aber bitte unbedingt darauf achten, dass es sich um ein Spray "zur Tierabwehr" handelt! Ohne diesen Zusatz fällt das Spray nämlich unter das Waffengesetz und das Führen (ohne Waffenschein) ist somit verboten! Ansehen ?

  4. #49
    tomarse, eine million??!
    sind eher 2 - die illegalen jetztmal dazu gezählt Ansehen ?



    und onkel tom: die von dir genannten uhrzeiten sind halb so schlimm... und wie tomarse schon gemeint hat, ist der neunte bezirk wirklich nicht so wild. mach dir mal nicht so viel sorgen. du bist ja schon fast wie meine mutter Ansehen ?

  5. #50
    Also ich finde es ja schon mal total nett von Tom, daß er sich überhaupt Gedanken um die Sicherheit seiner Ma macht! Ansehen ?

  6. #51
    Karlfriedrich, was du hier vorschlägst, ist rechtlich absolut unverantwortlich und fällt NICHT unter den § 32 StGB (Notwehr). Man kann nicht die pauschale Empfehlung geben, doch bitte sofort zuzustechen, nur weil man grade von einem Besoffenen etwas drangsaliert wird. Das lässt keinen Spielraum dahingehend, dass man die Situation vielleicht falsch eingeschätzt hat. Ein Messer ziehen und bedrohen ist eine Sache, sofort zustechen eine ganz andere.

    Wenn man auf dich hört, hat man die Notwehr aber Überschritten, wenn man nicht selbst in konkreter Lebensgefahr schwebt. Aber auch jemanden abzustechen, weil man ausgeraubt wird, ist NICHT verhältnismäßig.

    Man kann straflos bleiben, wenn man die Notwehr aus Furcht, Verwirrung etc überschreitet, aber dass was du sagst, macht das zum Kalkül und ist deswegen NICHT rechtmäßig. Also bitte etwas vorsichtiger mit solchen Ratschlägen.

    In den absolut wenigsten Fällen ist das Beibringen von möglicherweise tödlichen Verletzungen gerechtfertigt.

  7. #52
    Also Herr Polizist
    Erstens sag ich niemandem stich gleich zu. Ich sage nur wenn du eine Waffe ziehst, bentze sie in angemessener Weise. Der Hintergrund dafür ist einfach.

    Sowohl du als auch ich können mit einer Waffe umgehen und wir werden sie uns nicht gleich abnehmen lassen. Somit können wir uns damit leisten zu drohen.

    Jemandem der unerfahren und körperlich unterlegen ist gebe ich eine einfache Empfehlung. Wenn er in der Situation ist, das sein Leben oder seine körperliche Unversehrheit in Gefahr ist sollte er, wenn er eine Waffe zieht sie gleich benutzen. Ansonsten ist der Vorteil der Überraschung weg und seine Waffe wahrscheinlich auch gleich.
    Einen besoffenen mit einem Messer zu drangsalieren, wenn eine gut gezielter Fußtritt in die Eier reichen würden ist gegen den gesunden Menschenverstand. Und ich glaube den kann ich voraussetzen.

    Allerdings hast du in einem Recht. Ich sage im Zweifel, lieber angreifen und die Strafe riskieren. Darfst du als Polizist nicht laut sagen, aber wenn du realistisch bist, wirst du deiner Freundin auch sagen: Wenn 2 große Typen dich anfangen anzufassen und dich versuchen festzuhalten, wehr dich richtig.
    Natürlich kann es auch sein, das die nur jemanden zum festhalten suchten, weil sie so besoffen waren. Dann hatten sie halt einen verdammt schlechten Tag erwischt.

    Aber Pfefferspray tötet nicht und ein Messer im Bein auch nicht. Und wenn jemand nach dem dritten Mal schreien einer Frau: Laß mich los! sie immer noch mit einem Festhaltegriff verwechselt......

    Dann war das beibringen einer möglicherweise tödlichen Verletzung wohl doch gerechtfertigt

  8. #53
    Ansehen ? Zitat von t3r1s
    @tomarse
    aber wiener sind nicht gerade bekannt für ihre zivilcourage ^^
    bin mit 12 von einem zu silvester ausgeraubt worden und der hat mich mitn messer bedroht und hat mir auch keiner geholfen obwohl 20 meter weiter der schwedenplatz war... ^^
    Das meinte ich gar nicht. Es ist aber generell so, dass die Hemmschwelle höher ist, wenn viele Leute rundherum sind, die Chance ist also geringer. Dass trotzdem immer was passieren kann, ist klar.

    tomarse, eine million??!
    sind eher 2 - die illegalen jetztmal dazu gezählt Ansehen ?
    Meinst du, dass in Wien schon vier Millionen Leute unterwegs sind? Wenn man mal davon ausgeht, dass die Hälfte weiblich ist...

  9. #54
    Aber auch jemanden abzustechen, weil man ausgeraubt wird, ist NICHT verhältnismäßig.
    Da seh ich grad ich habe etwas verpasst!
    Wie bitte Herr Polizist? Ich darf mich nicht wehren wenn ich ausgeraubt werden soll? Vielleicht irgendwo anders, aber in DEUTSCHLAND darf ich mich da richtig wehren. Das Recht muß nie dem Unrecht weichen!

    Also zeig mir bitte den Paragrahfen, wo steht das ich den, der mich versucht auszurauben, nicht abstechen darf!

  10. #55
    Ansehen ? Zitat von tomarse
    Meinst du, dass in Wien schon vier Millionen Leute unterwegs sind? Wenn man mal davon ausgeht, dass die Hälfte weiblich ist...
    ups, hab gedacht du hast aus versehen "Wienerinnen" statt "WienerInnen" geschrieben; aber war wohl absicht und nur auf das weibliche geschlecht bezogen. Ansehen ?


    und karl friedrich, ein messerstich in den oberschenkel ist auch nicht gerade ungefährlich. kenn mich in der messerstechersezne ja nicht so besonders aus, aber verbluten kann man daran doch bestimmt auch?! soweit ich weiß liegt dort eine große arterie.

  11. #56
    Ansehen ? Zitat von Karlfriedrich
    Aber auch jemanden abzustechen, weil man ausgeraubt wird, ist NICHT verhältnismäßig.
    Also zeig mir bitte den Paragrahfen, wo steht das ich den, der mich versucht auszurauben, nicht abstechen darf!
    hm, das wird wohl auf die umstände ankommen und die verhältnisßmäßigkeit wird in einem verfahren geklärt werden müssen.
    wenn der 16 jährige türke vor die aber nur "handy her" sagt und du ihn gleich abknallst, wird das ganze wohl unverhältnismäßig sein.

    wenn aber dein dir körperlich überlegenes gegenüber, nach einem ewig langen gerangel in dem du schon paar schläge kassiert hast, so unglücklich fällt, dass er sich an einer kante das genick bricht, wird das ganze anders zu betrachten sein.

  12. #57
    Hab jetzt nicht alles gelesen, aber...es sind schon genug leute an nem Messerstich im Bein gestorben. Wenn eine Arterie getroffen wurde geht das recht fix...

    Einen Elektroschocker wie hier gepostet hab ich schon selber gespürt...ein kollege hatte damals einen (wir waren alle 16) und wir haben uns gegenseitig damit "Geschockt"...fühlt sich an wie dolles Kneifen. Mehr auch nicht...

    Und zu Notwehr und nicht...also mein Vater hat mir damals gesagt (ich muss so 12 gewesen sein) das wenn ich in eine Brenzliche Situation komme dann soll ich als erster zuschlagen, lieber soll er auf dem Boden liegen als ich und noch tritte auf dem Boden abbekommen.

    Kann auch nur sagen das es unterschiede zwischen Männern und Frauen in der hinsicht gibt...ein Mann wird denke ich mal nicht so schnell Vergewaltigt als eine Frau und lieber zahl ich 1000€ Strafe. Wenn mann zulange wartet kann es auch zu spät sein und dann ??? Alber, gerade hier in Deutschland wird doch keiner wirklich hart bestrafft und gerade eine Frau die im Dunkeln von 2 Männern belästigt wird.

  13. #58
    und karl friedrich, ein messerstich in den oberschenkel ist auch nicht gerade ungefährlich
    Nein ist er nicht. Aber man stirbt nicht sofort und wenn man aus der Gefahrenzone ist sollte man schon einen Krankenwagen rufen.(Okay falls eine Frau nach einer versuchten Vergewaltigung sich ein paarmal verwählt oder dies vergißt ist dies sicher auf die Panik zurückzuführen) Sonst kann man wegen Unterlassener Hilfeleistung drankommen.

    Und vielleicht sollte man das ganze wieder auf den Ursprung zurückführen. Wir reden hier von Selbstschutz gegen Angreifer die mehr wollen als nur das Geld. Also Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, Mord usw.

    Und da ist eine vielleicht auch tödlicher Messerangriff verhältnismässig um den Angriff zu beenden.

  14. #59
    Karlfriedrich, lebst du in der realität?? was du hier so theoretisch alles durchkaust ist ziemlich realitätsfremd.
    das mitführen von waffen erhöht die gefahr im falle der fälle um ein vielfaches - für das opfer!!

  15. #60
    Ich denke ein Alarmsignalgeber reicht aus. Für mich sind Menschen die mit Messern rumlaufen um sich zu verteidigen hoch aggressiv, das hat auch nichts mit Selbstverteidigung zu tun. Eine Großstadt wirkt doch nur bedrohlich auf Menschen deren Grundeinstellung einer Großstadt gegenüber negativ ist. Das nennt man Projektion: Die eigenen Ängste und vielleicht Feindseligkeit, die man sich selbst nicht eingestehen will, werden von sich selbst nach außen projeziert und man erlebt seine Umgebung plötzlich als furchteinflößend und bedrohlich. Folge davon ist, man bewaffnet sich. Das sind die Mechanismen.