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  1. #1

    Gefahrgutbeauftrage(r)

    Haben wir sojemanden hier?

    Mein Chef hat mir das mehr oder weniger "ans Herz gelegt" zu machen. Wie siehts da aus? Verantwortungsbereich, Schulungen schwer?, Strafenkatalog, kann man sich haftpflichtversichern im Falle des Falles, Verdienst,......

    Kennt sich jemand aus? Google spuckt alles mögliche aus, aber nichts konkretes.

    •   Alt

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  2. #2
    Ja muss ich auch demnächst machen, da mein Vorgänger bald ausscheidet.
    Ist nur ein Kurs bei der Dekra.
    In der Haftung steht - soviel ich weis - der Unternehmer, nicht der Beauftragte.

    Verdienst... naja würd ich nichts erwarten.

    § 7a Ordnungswidrigkeiten

    Ordnungswidrig im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    1.
    entgegen § 1 Abs. 1 einen Gefahrgutbeauftragten nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig bestellt oder deren Aufgaben nicht festlegt,
    2.
    einer vollziehbaren Anordnung nach § 1 Abs. 4 oder 5 zuwiderhandelt,
    3.
    entgegen § 1c Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 4 Satz 1 der Anlage 1 einen Jahresbericht nicht oder nicht rechtzeitig erstellt,
    4.
    entgegen § 1c Abs. 1 Satz 3 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt,
    5.
    entgegen § 1d Abs. 1 nicht dafür sorgt, daß ein Unfallbericht unverzüglich erstellt wird,
    6.
    entgegen § 1d Abs. 3 Satz 2 der Überwachungsbehörde einen Unfallbericht nicht zuleitet,
    7.
    entgegen § 7 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a nicht dafür sorgt, daß der Gefahrgutbeauftragte im Besitz eines dort genannten Schulungsnachweises ist,
    8.
    entgegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 nicht dafür sorgt, daß der Jahresbericht und der Unfallbericht mindestens fünf Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Überwachungsbehörde vorgelegt werden oder
    9.
    entgegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 nicht dafür sorgt, daß Beauftragte und sonstige verantwortliche Personen im Besitz einer dort genannten Schulungsbescheinigung sind.

    *edit*
    Was seit Ihr denn für ne Firma?

  3. #3
    Ersatzteil- und Dienstleistungen für Wellpappenmaschinen

    Öle, Fette, Schmiermittel, Reiniger, Kleber etc. gehört da auch dazu. Vor allem für Luft- und Seefrachten ist das immer problematisch mit der IMO-Erklärung.

  4. #4
    Ich weiß nicht, wie das als Gefahrgutbeauftragter aussieht, aber ich habe mal einen Kurs mitgemacht über den Versand von Gefahrgut auf der Strasse. Wenn Du da was versendest und nicht die richtigen Ettiketten mitschickst, dann haftest Du mit Deinem privaten Vermögen für evtl. Unfälle.
    Bei uns ist es so, daß die Firma dieses Risiko übernimmt, um die MA zu schützen.

  5. #5
    in der regel haftet meines wissens nach das unternehmen und nicht du. in einzelnen fällen kann es natürlich sein, dass du haftbar gemacht wirst, zb wenn du grob fahrlässig handelst.

  6. #6
    Ja also ich mache gerade die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft und im Falle
    Arbeitssicherheit ist es eben so, dass der Unternehmer grundsätzlich in der Haftung steht
    - Wenn nicht grob fahrlässig gehandelt wird, oder entsprechendes geregtelt ist -
    Stichwort: Übernahme von Unternehmerpflichten.

    In sachen Gefahrgutbeauftragter bin ich mir jetzt nicht mehr so sicher, da ich jetzt auch
    bischen im Internet gestöbert habe. Mein Vorgänger kommt gegen 13:00 Uhr, der hat,
    wie schon erwähnt diese Prüfung abgelegt (Dekra). Den werd ich dann mal Fragen und berichten.

  7. #7
    Soweit ich mich informieren konnte ist wie gesagt die Luft- und Seefrachtversendung "das Haar in der Suppe". Es gilt jede Spraydose in der Luftfracht als Gefahrgut. Die meisten Paketdienste (DHL, UPS) nehmen sowas gar nicht mit. Und die Haftung mit Privatvermögen konnte ich auch herauslesen.

    Ich glaub, ich wende mich mal an einen externen Gefahrgutbeauftragten was alles auf mich zukommen kann.
    Wenns nur der Straßenverkehr wäre hätt ich eine Sorge weniger Ansehen ?

  8. #8
    seppl, dann besprich mal mit Deinem Arbeitgeber, wie das im Unglücksfalle aussieht. Ich weiß definitiv, daß derjenige, der für den Versand zuständig ist mit Privatvermögen haftet, es sei denn die Firma übernimmt dieses Risiko.
    Wenn das so sein soll, dann lass Dir das schriftlich geben!