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  1. #16
    Noch die Frage :

    Was ist mit dem Recht vom Händler das Teil 3 mal zu reparieren?

    und die :

    Wer ist jetzt der Verantwortliche Vertragspartner für mich?
    Die CMS-GmbH bei der ich es einschicken musste oder der Verkäufer?

    Die beiden arbeiten zusammen sind aber getrennte unternehmen...

    •   Alt

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  2. #17
    "§ 440
    ...Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, "

    Also nix mit Versuchen. Und dazu noch

    "§ 440
    ...wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."

    4 Monate Reparaturzeit sollten als sonstige Umstände gelten können.

    Sieh es mal so, der Händler hat scheinbar 0 Interesse an deinem Problem. Deshalb wird er dir sonstwas erzählen. Wenn er zu dir meinen würde du müßtes erst eine Pilgerfahrt gen Mekk absolvieren würdest du hier ja auch nicht nachfragen ob das wirklich so ist. Es ist genauso wie robert234 geschrieben hat und nicht so wie der Händler sagt.

  3. #18
    Was ist mit dem Recht vom Händler das Teil 3 mal zu reparieren?
    Liquid, selbst wenn man dem Verkäufer das Recht zur Nachbesserung zugesteht bedeutet das noch lange nicht, daß er sich dann endlos damit Zeit lassen darf.

    Der Knackpunkt ist hier der Zeitablauf, selbst wenn es erst die allererste Reparatur wäre, darf es nicht so sein, daß der Käufer vier Monate auf seine bezahlte Ware verzichten muß. Im Grunde ist man so ja gezwungen, sich ein zweites Headset zu kaufen, um zwischenzeitlich überhaupt eines nutzen zu können, und genau das hast Du ja auch getan.

    Du hättest Dich gleich beim ersten Defekt hinstellen und auf Rückgabe des Geldes pochen können, stattdessen bist Du dem Verkäufer sogar noch mehrfach entgegengekommen und hast ihm die Chance zur Nachbesserung eingeräumt. Diese Chance hat er ersichtlich nicht genutzt, nun muß er mit den Konsequenzen leben.

    Wer ist jetzt der Verantwortliche Vertragspartner für mich?
    Die CMS-GmbH bei der ich es einschicken musste oder der Verkäufer?
    Dein Vertragspartner ist allein der Verkäufer, also der Händler der das Geld kassiert hat. Nur an diesen mußt Du Dich halten.

    Aber, nun kommen wir zu dem Haken der Sache:

    Es ist ein dicker Hund, daß der Händler Dir offenbar auch noch den Versand zur Reparatur aufgehalst hat, damit liegt jetzt blöderweise auch noch das Risiko bei Dir, wenn dem Headset unterwegs etwas passiert oder es verlorengeht. Bislang bin ich davon ausgegangen, daß Du das kaputte Ding beim Händler abgegeben hast, damit wäre er jetzt am Zuge gewesen.

    Für Dich besteht jetzt insoweit eine Situation, von der ich gestern nicht ausgegangen bin, für einen Rücktritt vom Kaufvertrag müßtest Du dem Händler die Ware zurückgeben, das kannst Du aber nicht, weil Du sie nicht hast.

    Die Übersendung an die CMS GmbH als eigenständigem Unternehmen genügt leider nicht, den Versand des Gerätes als Rückgabe der Ware anzusehen, denn nicht der Händler hat das Headset von Dir bekommen, sondern die CMS GmbH.

    Also kannst Du momentan gegen den Händler nichts machen, der hat Dich sauber aufs Kreuz gelegt.

    Einzige Lösung: Du versuchst das Headset (egal in welchem Zustand es derzeit ist, repariert oder unrepariert) von der CMS GmbH sofort zurückzuholen. Ist es immer noch defekt, kannst Du damit zum Händler gehen, und die Sache wie in meinem vorigen Post beschrieben regeln, also vom Kaufvertrag zurücktreten.

    Wenn Du möchtest, dann schicke mir per PN mal die vollständige Adresse der CMS GmbH (mit Fax-Nr. und eMail-Adresse), Deinen Namen + Deine Adresse, den Namen und die vollständige Adresse des Händlers, und die genaue Bezeichnung des Gerätes sowie das Kaufdatum.

    Dazu bräuchte ich dann noch das Datum von dem Tag, als Du das Headset zur Reparatur abgeschickt hast. Mit welchem Paketdienst hast Du es verschickt, hast Du eine Versandquittung? Gab es nach dem Versand des Headsets noch irgendeine Reaktion von der CMS GmbH?

    Dann werde ich gern versuchen, dieser Firma mal ein wenig Dampf zu machen. Ansehen ?

  4. #19

  5. #20
    Aber, nun kommen wir zu dem Haken der Sache:

    Es ist ein dicker Hund, daß der Händler Dir offenbar auch noch den Versand zur Reparatur aufgehalst hat, damit liegt jetzt blöderweise auch noch das Risiko bei Dir, wenn dem Headset unterwegs etwas passiert oder es verlorengeht. Bislang bin ich davon ausgegangen, daß Du das kaputte Ding beim Händler abgegeben hast, damit wäre er jetzt am Zuge gewesen.

    Für Dich besteht jetzt insoweit eine Situation, von der ich gestern nicht ausgegangen bin, für einen Rücktritt vom Kaufvertrag müßtest Du dem Händler die Ware zurückgeben, das kannst Du aber nicht, weil Du sie nicht hast.

    Die Übersendung an die CMS GmbH als eigenständigem Unternehmen genügt leider nicht, den Versand des Gerätes als Rückgabe der Ware anzusehen, denn nicht der Händler hat das Headset von Dir bekommen, sondern die CMS GmbH.

    Also kannst Du momentan gegen den Händler nichts machen, der hat Dich sauber aufs Kreuz gelegt.

    Einzige Lösung: Du versuchst das Headset (egal in welchem Zustand es derzeit ist, repariert oder unrepariert) von der CMS GmbH sofort zurückzuholen. Ist es immer noch defekt, kannst Du damit zum Händler gehen, und die Sache wie in meinem vorigen Post beschrieben regeln, also vom Kaufvertrag zurücktreten.
    Öhm, ich glaube du übersiehst das nicht Liquid den Artikel versendet hat, sondern sein Händler. Liquid hat also dem Händler bereits den Atikel zurückgegeben. Was dieser zur Reparatur damit macht (an Hersteller senden oder selber reprieren) liegt nicht im Machtbereich von Liquid.

  6. #21
    ja stimmt ich habe das HS nur zur CMS GmbH neben an gebracht die ham es verschickt


    Robert234 for President ^^


    ok ich begeb mich jezz gleich zu der Firma mal schaun Ansehen ?

  7. #22
    Ich war wieder da und wurde jetzt von sogar 2 Leuten abgewimmelt die vorher noch mitm Geschäftsführer reden mussten bevor se mir was sagen konnten

    --> aha wird ja interessant

    Die sagen das meine Rechte auf Nacherfüllung bzw. das Recht das ich das Geld zurück bekomme mit der Einschickung an den Hersteller übergegangen wären
    glaub ich ned aba die ham nicht mehr mit mir geredet dann ))) )))
    hab mir aber noch die AGB's geben lassen
    wer se mal sehn will und mir evtl helfen kann

    Handy 0175 1446753
    ICQ 330 463 611

  8. #23
    @ MrNic: Mitnichten übersehe ich etwas, sonst hätte ich keinen Anlaß gehabt, meine vorherigen Vorschläge zu revozieren. Ansehen ?

    Liquid123 schrieb: Die CMS-GmbH bei der ich es einschicken musste
    Liquid mußte es bei einer anderen Firma zur Reparatur abliefern, also hat es der hinterfotzige Händler nicht empfangen, that's it. Ansehen ?

    @ Liquid123: Deine Rechte bleiben Deine Rechte, die können nicht ohne daß Du sie abtrittst an den Hersteller übergehen. Die erzählen wieder mal Humbug, ansonsten gilt das was ich in meinem letzten Post schrieb.

    Liefere mir mal die benötigten Infos, anders kann ich Dir nicht helfen. Ansehen ?

  9. #24
    Soooooo ....

    Hab wieder mal ein kaputtes Headset. Der linke Lautsprecher hat den Geist aufgegeben. Daten:

    gekaut am : 27.07.2006
    Preis : 39,99€

    Welche Rechte habe ich jetzt dem Verkäufer gegenüber?
    Kann ich :
    a) mein Geld zurückverlangen?
    b) darauf bestehen, ein neues Gerät aus dem Regal zu bekommen?
    c) mein Headset nur einschicken lassen?

  10. #25
    push


    muss das Thema hier in den Top5 halten sry, ist wichtig, weil ich ab morgen in den USA bin

  11. #26
    gekaut am : 27.07.2006
    Wenn Du ein Headset kaust, erlischt jeder Gewährleistungsanspruch, kauen ist kein bestimmungsgemäßer Gebrauch bei einem Headset!

  12. #27

  13. #28
    ROBERT hast du meine PN bekommen? Unter Ausgang ist sie bei mir ned zu sehen... Ansehen ? wenn ja antworte bitte Ansehen ? ^^

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