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Thema: polizeil. führungszeugnis
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18.11.2006, 18:54 #31+Führerscheinentzug (bei Probeschein) für ne gewisse Zeit, ich glaub 4-6 Wochen oder so.
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18.11.2006, 19:02 #32
@Niklas:
...toll. dann brauch ichmich direkt mal gar nicht bewerben. wie soll ich denn so überhaupt nen job bekommen?
Denk positiv und glaub an dich selbst, das klappt Niklas! Daumendrück!!!
@Alle: Führerscheinentzug steht nicht im Führungszeugnis.
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18.11.2006, 19:06 #33das ist sowieso eine komische sache. also mein freund, der bei der nachschulung war, hat sein lappen behalten, obwohl er in der probezeit war. er musste dann immer mit dem auto zur nachschulung fahren und ich meine noch aus der fahrschule zu wissen, dass einige schlaue leute dann mit ins auto steigen und sich dein fahren angucken.
dasselbe mit Alk, im Probeschein darfs bis 0,1Promill sein und nicht höher, wenns drüber ist dann kann man auch dem Schein lebewohl sagen!
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18.11.2006, 19:07 #34
Nochmal zum Thema "Nachschulung":
Ich musste vor ein paar Jahren auch eine machen. Hat mich ca 300€ gekostet, 3 Punkte in Flensburg und Probezeitverlängerung um 2 Jahre. Allerdings KEIN zeitlich begrenztes Fahrverbot! Bin auch immer mitm Auto zur Nachschulung gefahren und ein Teil der Nachschulung ist auch, dass man kurze Zeit mit nem Fahrlehrer und anderen "Nachschülern" auf der Rückbank fahren muss und die einen dann bewerten. Durchfallen kann man übrigens weder beim theoretischen noch beim praktischen Teil. Bei uns war sogar einer dabei, der kein Wort deutsch konnte. Es zählte einfach die pure Anwesenheit, um die Nachprüfung "zu bestehen" Ansehen ?
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18.11.2006, 19:15 #35dasselbe mit Alk, im Probeschein darfs bis 0,1Promill sein und nicht höher, wenns drüber ist dann kann man auch dem Schein lebewohl sagen!
bei uns darfst du z.b. auch als fahranfänger noch 0,5 promille haben. das wird allerdings nächstes jahr geändert. zum 1.1. oder 1.2. Ansehen ? genau weiß ich das nicht. ab dann gilt eine grenze von 0,0 promille für alle fahranfänger in der probezeit.
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18.11.2006, 19:35 #36bei uns darfst du z.b. auch als fahranfänger noch 0,5 promille haben
ab dann gilt eine grenze von 0,0 promille für alle fahranfänger in der probezeit.
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18.11.2006, 20:06 #37
achso... naja das bekommt man halt nur durch die medien mit. für die isses wahrscheinlich einfacher 0,0 zu sagen, anstatt prozesse des magens zu erklären Ansehen ?
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19.11.2006, 15:33 #380,1 Promille MÜSSEN es sein, da durch den Gährprozess im Magen schon bis zu 0,1 erreicht werden können!
Möglicherweise ein messbarer Wert, aber NIE UND NIMMER bis zu 0,1 promille!
bei uns darfst du z.b. auch als fahranfänger noch 0,5 promille haben
Man DARF weder in der Probezeit, noch danach 0,5 Promille haben. Ab 05 begehst du eine Ordnungswidrigkeit.
WENN dazu eine Ausfallerscheinung kommt (Schlangenlinien, Stoppzeichen überfahren, deutlich zu schnell, etc.....) liegt die Grenze bei 0,3 Promille und dann ist man im Bereich einer Straftat und das wird recht hart bestraft und ist kein Kavaliersdelikt mehr.
Nur, um den Satz "man darf 0,5 promille drin haben" nicht so stehen zu lassen.....
Gilt übrigens für Deutschland.
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19.11.2006, 15:40 #39Puhh........ unsere Geräte zeigen IMMER 0,0 an, wenn jemand nix getrunken hat. Dass durch irgendwelche Gärprozesse ein Alkoholgehalt von 0,1 Promille entstehen können, ist ganz einfach falsch. Es sei denn, man kippt sich Hopfen, Malz, Gerstensaft und frisches Quellwasser gleichzeitig rein
Möglicherweise ein messbarer Wert, aber NIE UND NIMMER bis zu 0,1 promille!
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20.11.2006, 09:22 #40Bei 30 km/h zu schnell ist doch nur Nachschulung angesagt oder?
@Niklas, erzählt mal, was hastn alles angestellt? Ansehen ?
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20.11.2006, 19:36 #41
du meinst von wegen anzeigen?
ich bin aber relativ vernünftig geworden in den letzten monaten. liegt zum grtoßteil an meiner freundin ... =)
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31.12.2024, 09:47 in Fun