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  1. #31
    +Führerscheinentzug (bei Probeschein) für ne gewisse Zeit, ich glaub 4-6 Wochen oder so.
    das ist sowieso eine komische sache. also mein freund, der bei der nachschulung war, hat sein lappen behalten, obwohl er in der probezeit war. er musste dann immer mit dem auto zur nachschulung fahren und ich meine noch aus der fahrschule zu wissen, dass einige schlaue leute dann mit ins auto steigen und sich dein fahren angucken.

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  2. #32
    @Niklas:
    ...toll. dann brauch ichmich direkt mal gar nicht bewerben. wie soll ich denn so überhaupt nen job bekommen?
    Du mußt bei der Bewerbung durch dein persönliches Auftreten überzeugen und glaubhaft versichern können daß deine "Jugendsünden" Vergangenheit sind. Einsicht und das Eingeständnis das du selbst verantwortlich bist und nicht äußere Umstände vorschieben, damit kannst du auch punkten.
    Denk positiv und glaub an dich selbst, das klappt Niklas! Daumendrück!!!
    @Alle: Führerscheinentzug steht nicht im Führungszeugnis.

  3. #33
    das ist sowieso eine komische sache. also mein freund, der bei der nachschulung war, hat sein lappen behalten, obwohl er in der probezeit war. er musste dann immer mit dem auto zur nachschulung fahren und ich meine noch aus der fahrschule zu wissen, dass einige schlaue leute dann mit ins auto steigen und sich dein fahren angucken.
    tja, keine Ahunung, aber normalerweise is er für ne Zeitlang futsch der Schein!

    dasselbe mit Alk, im Probeschein darfs bis 0,1Promill sein und nicht höher, wenns drüber ist dann kann man auch dem Schein lebewohl sagen!

  4. #34
    Nochmal zum Thema "Nachschulung":

    Ich musste vor ein paar Jahren auch eine machen. Hat mich ca 300€ gekostet, 3 Punkte in Flensburg und Probezeitverlängerung um 2 Jahre. Allerdings KEIN zeitlich begrenztes Fahrverbot! Bin auch immer mitm Auto zur Nachschulung gefahren und ein Teil der Nachschulung ist auch, dass man kurze Zeit mit nem Fahrlehrer und anderen "Nachschülern" auf der Rückbank fahren muss und die einen dann bewerten. Durchfallen kann man übrigens weder beim theoretischen noch beim praktischen Teil. Bei uns war sogar einer dabei, der kein Wort deutsch konnte. Es zählte einfach die pure Anwesenheit, um die Nachprüfung "zu bestehen" Ansehen ?

  5. #35
    dasselbe mit Alk, im Probeschein darfs bis 0,1Promill sein und nicht höher, wenns drüber ist dann kann man auch dem Schein lebewohl sagen!
    ich denke die ganzen unklarheiten sind mehr oder weniger auf unsere 2 verschiedenen länder zurückzuführen Ansehen ?
    bei uns darfst du z.b. auch als fahranfänger noch 0,5 promille haben. das wird allerdings nächstes jahr geändert. zum 1.1. oder 1.2. Ansehen ? genau weiß ich das nicht. ab dann gilt eine grenze von 0,0 promille für alle fahranfänger in der probezeit.

  6. #36
    bei uns darfst du z.b. auch als fahranfänger noch 0,5 promille haben
    Ansehen ? aha, na dann isses klar dass so starke Unterschiede sind Ansehen ?

    ab dann gilt eine grenze von 0,0 promille für alle fahranfänger in der probezeit.
    0,1 Promille MÜSSEN es sein, da durch den Gährprozess im Magen schon bis zu 0,1 erreicht werden können!

  7. #37
    achso... naja das bekommt man halt nur durch die medien mit. für die isses wahrscheinlich einfacher 0,0 zu sagen, anstatt prozesse des magens zu erklären Ansehen ?

  8. #38
    0,1 Promille MÜSSEN es sein, da durch den Gährprozess im Magen schon bis zu 0,1 erreicht werden können!
    Puhh........ unsere Geräte zeigen IMMER 0,0 an, wenn jemand nix getrunken hat. Dass durch irgendwelche Gärprozesse ein Alkoholgehalt von 0,1 Promille entstehen können, ist ganz einfach falsch. Es sei denn, man kippt sich Hopfen, Malz, Gerstensaft und frisches Quellwasser gleichzeitig rein Ansehen ? Ansehen ?

    Möglicherweise ein messbarer Wert, aber NIE UND NIMMER bis zu 0,1 promille!

    bei uns darfst du z.b. auch als fahranfänger noch 0,5 promille haben
    Da möchte ich mich nochmal kurz einklinken:
    Man DARF weder in der Probezeit, noch danach 0,5 Promille haben. Ab 05 begehst du eine Ordnungswidrigkeit.
    WENN dazu eine Ausfallerscheinung kommt (Schlangenlinien, Stoppzeichen überfahren, deutlich zu schnell, etc.....) liegt die Grenze bei 0,3 Promille und dann ist man im Bereich einer Straftat und das wird recht hart bestraft und ist kein Kavaliersdelikt mehr.
    Nur, um den Satz "man darf 0,5 promille drin haben" nicht so stehen zu lassen.....
    Gilt übrigens für Deutschland.

  9. #39
    Puhh........ unsere Geräte zeigen IMMER 0,0 an, wenn jemand nix getrunken hat. Dass durch irgendwelche Gärprozesse ein Alkoholgehalt von 0,1 Promille entstehen können, ist ganz einfach falsch. Es sei denn, man kippt sich Hopfen, Malz, Gerstensaft und frisches Quellwasser gleichzeitig rein

    Möglicherweise ein messbarer Wert, aber NIE UND NIMMER bis zu 0,1 promille!
    sehr gut möglich dass so ein Wert nie erreicht werden kann, aber genau das ist die Toleranzgrenze, die hier in Österreich vorgeschrieben ist! Bis 0,1 kann dir (noch) nicht viel passieren, ist der Wert darüber sieht die Sache schon wesentlich anders aus!

  10. #40
    Bei 30 km/h zu schnell ist doch nur Nachschulung angesagt oder?
    Also ich bin nur ein einziges Mal geblitzt worden ... da war ich 18 und hatte außerorts 100 statt 60 drauf. Es hat irgendwie gerade so gepaßt, dass ich den Führerschein net abgeben mußte. Mußte allerdings zur Nachschulung und der ganze Spaß hatte mich inklusive Strafe ca. 1000 DM + 4 Jahre Probezeit gekostet.

    @Niklas, erzählt mal, was hastn alles angestellt? Ansehen ?

  11. #41
    du meinst von wegen anzeigen?


    ich bin aber relativ vernünftig geworden in den letzten monaten. liegt zum grtoßteil an meiner freundin ... =)

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