Ergebnis 1 bis 15 von 40
Thema: Verbotene Internetkäufe
-
20.07.2006, 15:56 #1
Verbotene Internetkäufe
Hallo,
nehmen wir mal an eine Person (A) hat im Internet von einer Person (B) Chemiekalien gekauft die auch zum herstellen von Sprengstoffen geeignet sind.
Die Person (B) wird von der Polizei festgenommen und es werden Chemiekalien bei ihm gefunden und ein Laptop. In diesem Laptop sind Daten von Person (A) das dieser da mal etwas gekauft hat. Es steht aber nicht drinne was, die Polizei sieht nur das Person (A) mehrere mal Geld an die Person (B) überwiesen hat.
Was sollte Person (A) jetzt tun? Kann ihr schon eine rechtswidrigkeit nachgewiesen werden?
Die Person A könnte ja entweder Aussagen von der Polizei, vor dem Staatsanwalt oder sich enthalten. Was wäre die beste Lösung für Person (A)???
Wäre sehr Nett wenn ihr dazu was schreiben würdet
-
Anzeigen
- Muskelbody.info
- Anzeigen
|
-
20.07.2006, 15:58 #2
bist du diese Person A?Ansehen ?
-
20.07.2006, 16:07 #3
-
20.07.2006, 17:25 #4
Also du has dir roids übers netz bestellt und dein dealer wurde hochgenommen oder was ? :P
-
20.07.2006, 17:39 #5
Reaper´ so schnell kann man sechs Zeilen zusammenfassenAnsehen ?
-
20.07.2006, 17:58 #6UnrealGast
was machst du dir denn da für einen kopf?du wolltest keinen sprengstoff damit machen.du hättest vllt die möglichkeit gehabt aber du wolltest es nicht.ende banane Ansehen ?
-
20.07.2006, 18:06 #7
die Frage sollte doch sein: was verdammt machst du mit Chemikalien mit denen Sprengstoff hergestellt wird?? Hamas, Bin Laden & Co oder wie?? Ansehen ? )))
das sollte doch wirklich jedem klar sein, dass man mit sowas in der heutigen Zeit nur Probleme bekommt, egal was man damit nun macht...
-
20.07.2006, 19:09 #8
es war schon vor drei Jahren damals war ich 15 und wollte mir ein paar Rauchbomben bauen. Muss morgen nun den Polizisten anrufen bei dem ich heute meine Vorladung hatte und muss ihm sagen ob ich bei ihm eine Aussage machen will oder ob ich nichts dazu sagen will.
Sie haben halt die Kontobelege wo drauf steht das ich fünf mal Geld überwiesen habe. Nun weiss ich aber nicht ob ich sagen soll das ich Rauchbomben gebaut habe oder ob ich nichts sagen soll, denn ich glaube sie können mir ja nicht nachweisen das ich Chemiekalien dort bestellt habe. Hätte ja auch andere Sachen bei ihm kaufen können.
Muss den Polizisten morgen um 8.30 anrufen Ansehen ?
-
20.07.2006, 19:21 #9
Würde an deiner stelle mal in nem anderen forum anfragen ... dies ist nun wirklich nicht unser fachgebiet (8pack uU. mal ausgenommen) .... würde es zB. mal hier Ansehen ? versuchen.
-
20.07.2006, 20:07 #10
Moin, nimm dir ein Beispiel an Jan Ullrich.
Stichwort: umgekehrte Beweislast. Think about it.
ansonsten hat Reaper vollkommen recht.
By
-
20.07.2006, 20:20 #11
Erste Grundregel bei Kontakt mit der Polizei: Schnauze halten, Aussage verweigern und niemals auf der Wache erscheinen bzw. auf irgendeine Art von Diskussion einlassen! Vorladungen seitens der Polizei in die runde Ablage werfen, denn vorladen darf nur ein Staatsanwalt oder Richter, auch wenn die Polizei Dir gern etwas anderes dazu erzählt. Diese Regel solltest Du Dir tief ins Gedächnis einprägen! Merke: Aussagen erst dann machen, wenn Du vom Gesetz her dazu verpflichtet bist und dann vorher Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen (und der klopft Dir dann für das einhalten der oben genannten Grundregel dankbar auf die Schulter!).
-
20.07.2006, 20:49 #12
wannabee spricht doch wohl nit etwa aus erfahrung?
-
20.07.2006, 21:09 #13Ansehen ? Zitat von ern1e
Und dies ist nur ein Beispiel von vielen. Ich habe mir z.B. angewöhnt, selbst bei normalen Verkehrskontrollen nur meine Personalien und Pflichtangaben zu nennen und danach lasse ich mich auf keine Diskussion mehr ein. Wenn man z.B. die Frage "könne sie sich vorstellen warum wir sie anhalten?" unüberlegt mit "oh, war ich etwa zu schnell?" beantwortet, dann hat man vor Gericht keine Chance mehr. Das gleiche gilt für Verkehrsunfalle, sei es verschuldet oder nicht: weder woher man gekommen ist, noch wie schnell man war und auch nicht groß diskutieren. Ein Bekannter von mir ist unverschuldet in einen Unfall geraten (ihm wurde die Vorfahrt genommen)und Aufgrund von unüberlegten missverständlichen Aussagen am Unfallort hat die gegnerische Seite später versucht, die Schuld auf ihn zu schieben. Aus der Sache wäre er fast nicht mehr rausgekommen.
-
20.07.2006, 21:13 #14
vielen Dank für deine Tip werde bei der Polizei dann morgen die Aussage verweigern Ansehen ?
-
20.07.2006, 21:20 #15
jaja, immer erst alles haben wollen und schnell genug stark werden wollen, wenns dann mal ärger gibt, ist man schnell ganz klein, stimmts? Ansehen ?
Wenn du was Illegales gemacht hast, ist das Strafbar , musst du dir Überlegen was besser ist, sau teure Anwaltskosten oder die scheiße Aussitzen.
Der Große MB-Umwelt-und-Klimaaward...
23.12.2024, 20:28 in Fun