Stimulanzien

Die folgenden Stimulanzien werden von der Dopingliste genommen: Amineptin, Bupropion, Phenylephrin und Synephrin


Anabole Wirkstoffe - ß2-Agonisten

Unter "Andere anabole Wirkstoffe" werden nur noch Clenbuterol und Salbutamol verboten, wobei für Salbutamol ein Grenzwert von 1000ng/ml gilt. Alle übrigen ß2-Agonisten sind allerdings als Stimulanzien für den Wettkampf verboten.

Weitere Änderungen

Der Aufbau der Dopingliste wurde teilweise modifiziert und präzisiert (es werden mit der Ausnahme von Gendoping keine weiteren Substanzen verboten, die bisher nicht vom Reglement erfasst wurden)

I. Verbotene Wirkstoffe
A) Stimulanzien
B) Narkotika
C) Anabole Wirkstoffe
D) Diuretika
E) Peptidhormone, mimetische Verbindungen und Analoge
F) Substanzen mit anti-estrogener Wirkung - neu
--------( F war bisher unter E sortiert)
G) Maskierende Substanzen - neu-
--------(G war bisher unter II B Manipulation und
----------------II C Plasmaexpander ausgewiesen)
-------
II. Verbotene Methoden
A) Verbesserung des Sauerstofftransports
B) Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulationen
C) Gendoping - neu-

II. Eingeschränkt zugelassene Substanzen
--------keine Änderungen
A) Alkohol
B) Cannabis
C) Lokalanästhetika
D) Corticosteroide
E) Beta-Blocker

Quelle: dopinginfo.de