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Thema: Wehr- oder Zivildienst
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31.10.2005, 10:23 #31
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31.10.2005, 10:33 #32
Hab jetzt kein Zeit alles hier zu lesen, sorry...
Nur soviel:
Meine Zivizeit war mit die beste in meinem Leben. Ich wurde mit 26 Jahren aus meinem Studium gezogen und in dem Alter noch zum Bund? Never...
Also, Zivi bei den Johannitern, hab Schul- und Kindergartenkinder gefahren. Meist bin ich morgens um 6:45 Uhr los und lag um 8:45 wieder im Bett. Konnte meinen Bus mit heimnehmen und ihn sogar gelegentlich privat nutzen. Dazu Soldstufe 3 und immer eine Tüte zum Essen dabei.
Hab in der Zeit im Training die besten Fortschritte meines Lebens gemacht und 1998 zum ersten Mal den Sprung auf die Deutsche bei der IFBB geschaft (was damals noch wesentlich schwerer war als heute). War auch damals ziemlich knapp am seinerzeitigen Rekord im Bankdrücken dran mit 270kg.
Fazit: Soldstufe 3, dazu als Trainer gearbeitet. Unterhaltssicherung für Verischerungen und Wohnung, Bus mit heim und so kaum eigenen Sprit gebraucht. Dazu viel Freizeit und coole Zivi-Kollegen, sowie einen Top-Fahrdienstleiter.
Wie gesagt, die mit die beste Zeit meines Lebens...
Grüße
BamBam
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31.10.2005, 11:05 #33
Tja BamBam, wenn man Fahrdienst macht, ist das natürlich alles easy!
Ich arbeite direkt in der Schwerstbehindertenbetreuung! Da muss man richtig mit anpacken. Da kann man sich keinen faulen Lenz machen. Ich arbeite zeitweise sogar 12 Tage am Stück a 9 Stunden. Die härteste Zeit, die ich je durchgemacht habe....
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31.10.2005, 14:03 #34
Naja, das mag schon sein, aber eine Stelle zu kriegen, wo man eben nicht so einen Stress hat, ist eigentlich kein Problem.
Meine Stelle war zwar insofern eine Ausnahme, als daß ich in der Regel nur 2-3 Stunden gearbeitet habe, aber Fahrdienststellen oder Essen auf Rädern gibt es wie Sand am Meer.
Hab einfach mal einige Stellenanbieter abtelefoniert, vielleicht 1 Stunde lang, und konnte mich dann vorstellen. Insgesamt hat es mich einen Nachmittag gekostet.
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31.10.2005, 14:28 #35Ansehen ? Zitat von BamBam
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31.10.2005, 14:33 #36
Wenn Du für das Studium zurückgestellt wirst, dann hast Du normalerweise 1 Studium/Ausbildung frei.
Nur, Du kannst bis zu einem gewissen Alter immer noch gezogen werden und dann holen sie Dich halt nach dem Studium. Oder wenn Du ggf. das Studienfach wechselst, so wie ich. Damals war die Grenze der 27. Geburtstag, wie es heute ist, weiß ich nicht.
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31.10.2005, 14:39 #37
glaube 35. Lebensjahr, zumindest in Österreich
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31.10.2005, 14:40 #38
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31.10.2005, 14:42 #39
ne Ansehen ? das gibt es eher nicht, die holen dich schon da kannst du dir sicher sein !!!
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31.10.2005, 14:44 #40
@joke:
Wie es in Österreich ist, hilft einem in diesem speziellen Fall für Deutschland leider nicht weiter.
Wenn Du die Gelegenheit/den Grund hast, Dich für ein Studium zurückstellen zu lassen, so würde ich das machen. Gerade weil die Wehrpflicht immer wieder im Gespräch ist...
Bei mir war es damals so, daß nach meinem Abi der Wehrdienst einige Zeit auf 24 Monate angehoben worden war. Als ich dann 7 Jahre später Zivi machte, war der Wehrdienst mittlerweile auf 10, Zivi auf 13 Monaten. Hatte sich also gelohnt für mich.
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31.10.2005, 14:47 #41
Außerdem, mit 26... Was sollen die einem da noch können...
Für mich wäre ja nicht mal das Strafversetzen eine Strafe gewesen. Ich wohne in Nürnberg und die Stelle, auf die die einen Strafversetzen, wäre in Aurich gewesen. Hehe, und jetzt ratet mal, wo ich ursprünglich herkomme Ansehen ? Ansehen ? Ansehen ?
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31.10.2005, 14:49 #42
ist doch etwas anderst für Deutschland !!! habe mal gesucht, folgendes gefunden
§ 5 Grundwehrdienst
(1) Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt
1. das achtundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie
a) wegen einer Zurückstellung nach § 12 nicht vor Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist,
b) sich vor Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres mindestens zeitweise ohne die nach § 3 Abs. 2 erforderliche Genehmigung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben,
c) nach § 29 Abs. 6 Satz 1 als aus dem Grundwehrdienst entlassen gelten und Tage schuldhafter Abwesenheit nachzudienen haben (§ 5 Abs. 3) oder
d) nach Vollendung des vierundzwanzigsten Lebensjahres auf ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, es sei denn, daß sie im Zeitpunkt des Verzichts das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und sich nicht im Zivildienstverhältnis befinden;
2. das zweiunddreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie
a) wegen ihrer beruflichen Ausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich (§ 40) verwendet werden oder
b) wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Dienstes als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz (§ 13a) oder wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Entwicklungsdienstes (§ 13b) vor Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres nicht zum Grundwehrdienst herangezogen worden sind.
Bei Wehrpflichtigen, die wegen eines Anerkennungsverfahrens nach den Vorschriften des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes nicht mehr vor Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres oder vor Eintritt einer bis dahin bestehengebliebenen Wehrdienstausnahme zum Grundwehrdienst einberufen werden konnten, verlängert sich der Zeitraum, innerhalb dessen Grundwehrdienst zu leisten ist, um die Dauer des Anerkennungsverfahrens, nicht jedoch über die Vollendung des achtundzwanzigsten Lebensjahres hinaus. Der Grundwehrdienst dauert zehn Monate; er beginnt in der Regel in dem Kalenderjahr, in dem der Wehrpflichtige das neunzehnte Lebensjahr vollendet. Einem Antrag des Betroffenen, ihn schon vorher zum Grundwehrdienst heranzuziehen, kann nach Vollendung des siebzehnten und soll nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres entsprochen werden; der Antrag eines Minderjährigen bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
(2) Zum Grundwehrdienst können Wehrpflichtige in zeitlich getrennten Abschnitten herangezogen werden, wenn sie sonst nach § 12 Abs. 4 über den in § 12 Abs. 6 Satz 1 bestimmten Zeitpunkt hinaus vom Grundwehrdienst zurückgestellt werden müßten.
(3) Tage, an denen ein Wehrpflichtiger während des Grundwehrdienstes infolge
1. schuldhafter Abwesenheit von der Truppe oder Dienststelle,
2. schuldhafter Dienstverweigerung,
3. Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides,
4. Verbüßung von Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe, Jugendarrest oder Disziplinararrest oder
5. Untersuchungshaft, der eine rechtskräftige Verurteilung gefolgt ist,
keinen Dienst geleistet hat, sind nachzudienen. Tage, an denen der Soldat während der Verbüßung von Disziplinararrest zu dienstlichen Aufgaben außerhalb der Vollzugseinrichtung herangezogen wird, sind nicht nachzudienen. Dies gilt auch, wenn der Soldat Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendarrest in einer Vollzugseinrichtung der Bundeswehr verbüßt oder wenn er aus Gründen, die nicht in seiner Person liegen, während des Vollzuges bei der Bundeswehr nicht zu dienstlichen Aufgaben außerhalb der Vollzugseinrichtung herangezogen wird.
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31.10.2005, 14:51 #43
falls du neben bei jobben willst (zivi), brauchst du die zusage deiner zivildienststelle...
denk aber mal, dass die meisten da nichts gegen haben. einfach schon beim bewerbungsgespräch nachfragen.
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31.10.2005, 14:54 #44
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31.10.2005, 14:57 #45
@joke:
Das bedeutet, wenn Du bis zum 25. Geburtstag nicht eingezogen wurdest, dann bist Du raus.
Es sei denn, Du warst zurückgestellt, dann können sie Dich bis zum 28. Geburtstag holen, wenn Du bist dahin fertig bist mit der Ausbildung oder gewechselt hast. Früher gab es hier aber noch eine Einschränkung, daß sie Dich auch bei einem Wechsel nicht holen konnte, wenn Du in der neuen Ausbildung schon wieder 1 Jahr rum hattest.
Der untere Abschnitt gilt für Dinge wie Katastrophenschutz, Feuerwehr, etc., Absatz (2) und (3) sind hier ebenfalls uninteressant.
Dehnen nach dem Beintraining
20.11.2024, 22:00 in Training