Die Frage ist aber dann , ob die das wirklich machen .
Na sicher, denn der Studiovertrag bindet ja zwei Seiten, den Studiobetreiber genauso wie Misanthrope. Und deshalb kann der Studiobesitzer jetzt nicht kommen und den Vertrag aufkündigen, ohne daß es einen besonders schwerwiegenden Grund gibt, der eine Erfüllung des Vertrages unmöglich oder zumindest unzumutbar macht.

Daß jemand nicht bereit ist sich zu unnötigen und überteuerten Getränkeverträgen nachträglich nötigen zu lassen ist sein gutes Recht, dafür kann man ihn nicht kündigen. Stell Dir mal vor Du mietest ein Haus, und ein halbes Jahr später hält Dir der Vermieter einen zusätzlichen Vertrag unter die Nase, daß Du fortan Dein Heizöl nur noch bei ihm kaufen darfst, statt wie üblich zu schauen wo es am billigsten zu bekommen ist. Meinst Du der Vermieter kann Dich dann rausschmeißen, weil Du seinen zusätzlichen Vertrag nicht annimmst? Nee, kann er nicht. Ansehen ?