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  1. #16
    Unglaublich. Viel unglaublicher ist aber, dass ein Anwalt den Gesetzestext so zu verdrehen versucht, dass ein für ihn akzeptables Ergebnis dabei herauskommt
    Nicht umsonst haben sich die meisten ihren Namen Rechtsverdreher verdient

    ich find das antworschreiben vom rechtsanwalt des beklagten ziemlich geil. so durch die blume zu sagen, was für ein trottel der anwalt der gegenpartei ist, sehr nice.
    Ja das hat mir auch voll gefallen, echt gut gemacht (-: !!

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  2. #17
    "[...] möchte ich sie kollegialerweise darauf hinweisen [...]"


  3. #18
    Zitat Zitat von silver669
    ich find das antworschreiben vom rechtsanwalt des beklagten ziemlich geil. so durch die blume zu sagen, was für ein trottel der anwalt der gegenpartei ist, sehr nice.

    grundsätzlich kann ich über sowas echt nur den kopf schütteln..

    jo er lässt ihn richtig doof dar stehen aber zu recht wie bescheuert leute sind zeigt sich hier mal wieder...

  4. #19
    Da merkt man wie gut Dr. Bahr ist und das er seinen guten Ruf zu Recht hat, seine Info Seiten und Hilfe im Abakus Foren tragen weiter dazu bei.

  5. #20
    naja die nutzung der wordgrammatik ist dennoch anzuraten...
    'des weiteren liegt auch eine keine kennzeichenmäßige benutzung vor.'
    eine.. oder keine?.. (^:
    und heißt es nicht intenTion? ?_? im sinne einer 'absicht', eines 'vorhabens' zumindest.. (:

  6. #21
    tarni, damit ist nicht die Intention des Admins gemeint.
    Gemeint ist, dass der Subjektive Tatbestand des § 1 UWG nicht mit der Intention des Admins übereinstimmt (Kennzeichen).

  7. #22
    ging doch nur um die nachlässigkeit bei der schreibung (; es gibt auch eine 'intenSion', die ist aber von der bedeutung ein bisschen was anderes.. und im kontext eben total sinnlos.

  8. #23
    Achso, ka, wußte nit mehr, wie das da drin stand

  9. #24
    Tja Hornochsen gibt es überall. Eben auch bei den Rechtsanwälten...was will man machen???

  10. #25
    habe soeben erfahren, dass 'eine keine' typisch für solche kreise sei. dann entschuldige ich mich hiermit bei allen für meine anmaßende klugscheißerei

  11. #26
    Diese Anzeige ist voll lächerlich und würde nieeeemals eine reale Chance vor Gericht haben. Ich würd mir da nicht ins Hemd machen.
    Er hat Glück, dass er ein Forumbetreiber aus Deutschland ist und von einer deutschen Rechtsanwaltpfeife verklagt wird. Wäre das in Amerika passiert, dann würde das böse ausgehen, da er keinen Satz in Schriftgrösse 35 auf der ersten Seite hat, dass die User keine geschützten Markennamen nehmen dürfen.

    Hier in Deutschland is das einfach nur mal wieder ein Witz und ein Grund, warum unsere Justiz überfordert ist. Das ist echt sinnloser, als in der eigenen Nase nach Öl zu bohren!!!!!!!!!! Sone Assos!

  12. #27
    Hier in Deutschland is das einfach nur mal wieder ein Witz und ein Grund, warum unsere Justiz überfordert ist. Das ist echt sinnloser, als in der eigenen Nase nach Öl zu bohren!!!!!!!!!! Sone Assos!
    Da kann man ein dickes Ausrufezeichen hinter machen.
    Natürlich verliert die Firma den Rechtsstreit und geht in Berufung, was die Gerichte dann wieder ein paar Monate beschäftigt........

  13. #28
    Der gute alte 823 I Anspruchsgrundlage aus unerlaubte Handlung, 823 II + Schutzgesetz ach da kommen Erinnerungen hoch

    Es kommt mir sovor also ob der Anwalt es halt mal versucht hat, der hohe Streitwert ist auch schnell erklärt, weil sich daraus das Honorar errechnent...Anwälte...

  14. #29
    Wer sagt uns denn, dass diese tolle Firma sich nicht selbst unter dem Namen eingetragen hat und nun klagt um noch n bissl was nebenbei zu verdienen?

  15. #30
    so eine klage kann unmöglich durchgehn. hat absolut keine chance.

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