Gibt auch Frauen die Liebe Wollen und Männer die von Sex träumen! :devil-smiley:
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Gibt auch Frauen die Liebe Wollen und Männer die von Sex träumen! :devil-smiley:
Och nein... darüber haben wir eben in Bio die ganze Zeit gesprochen (soziobiologische Verhaltensweisen). Ich kann es nicht mehr hören :icon_salut:Zitat:
@robert: Ich sehe ein, dass es nicht logisch ist, aber Tatsache ist, wie du schon selbst sagst, dass dies halt das (im Alltag nicht Schritt haltende) Gesetz halt so ist.
Da kann man sich drüber aufregen und die Auslegung drehen wie man will. Gesetz ist Gesetz, ob sinnvoll oder nicht. Was nun Auslegung des Richters ist, ist auch so eine Sache. Klar kann heutzutage die Technik viel sodass sehr wohl Bestände und Ausführbarkeit eines Kaufvertrages erfüllt werden können, aber um Invitatio ad offerendum auszuschließen, müsste man von einem perfektem, fehlerfreiem und vollkommenem Bestellsystem ausgehen. Auch im besten Lagersystem gibt es Schwund und genau dafür ist ja das Gesetz gedacht: Der Händler muss immer für den Fall eines Fehlers die Möglichkeit haben zurückzutreten.
Wie auch immer... ich wollte ja jetzt auch nicht die Versandhändler oder das Gesetz in Schutz nehmen. Es ist nur so wie es ist. Und da kann man nicht so einfach etwas daran ändern...
Aha, Du sagst es selbst, ZURÜCKZUTRETEN. Zurücktreten kann er naturgemäß von einem geschlossenen Kaufvertrag, von einer Invitatio ad offerendum braucht kein Mensch zurückzutreten, da Tatbestandsmerkmal der Selbigen gerade ist, daß sie keine Rechtsbindung begründet.Zitat:
Der Händler muss immer für den Fall eines Fehlers die Möglichkeit haben zurückzutreten.
Ein Händler hätte abseits der Invitatio ad offerendum sehr wohl die Möglichkeit, auch von einem geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn wider Erwarten die Ware nicht mehr geliefert werden kann bzw. er sich bezüglich der Verfügbarkeit im Irrtum befand.
Eine lebensnahe Auslegung des Anwendungsbereiches der Invitatio ad offerendum gebietet es sie auf die Fallgestaltungen zu beschränken, in denen das Angebot des Käufers von den Ursprungskonditionen des Händlers in seinem Webshop abweicht, oder in denen aufgrund der Natur des Kaufgegenstandes stetige Änderungen in Marktpreis oder Verfügbarkeit Usus sind. Letzteres dürfte dann ausscheiden, wenn der Verkäufer in seinem Webshop ausdrücklich z. B. auf "sofort lieferbar", "verfügbar noch 73 Stück" oder Ähnliches verweist. Dann wäre allenfalls ein Rekurs auf Irrtum denkbar, das ändert aber imo nichts an der Rechtsnatur der Offerte des Händlers, sie wird nicht deshalb vom Vertragsangebot zur Invitatio ad offerendum, nur weil es nicht auszuschließen ist, daß der Händler sich auch mal irrt, denn irren könnte sich ebenso auch der Käufer.
Um den Faden mal weiterzuspinnen, kehre ich noch mal zum Schlossermeister Müller und dem Sektionaltor zurück. Schlossermeister Müller sagt das Tor kostet bei ihm 777 €. An diesem Punkt scheiden sich nun die Geister, denn lege ich (diese Sicht halte ich für einzig zutreffend) das als ein Angebot aus und bestelle nunmehr bei ihm das fragliche Tor, so ist durch meine Bestellung ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Analog der Praxis etlicher Webshops könnte man die Benennung des Kaufpreises aber auch als Invitatio ad offerendum subsumieren, mit dem Ergebnis daß durch meine Bestellung noch kein Kaufvertrag geschlossen wäre. Nehmen wir weiter an, Schlossermeister Müller beschafft nun vom Hersteller das Tor, aber ich Arsch habe es mir mittlerweile anders überlegt und es doch woanders gekauft. Der Schlossermeister könnte sich darauf stützen, daß durch meine Bestellung und seine in der Lieferung liegende konkludente Annahme meiner Offerte ein Kaufvertrag geschlossen sei. Umgekehrt könnte ich dann gegen den Schlosser gar nichts machen, wenn er die Bestellung verschlampt und nicht liefert, da er sich dann damit exkulpieren könnte, er habe meine Offerte stillschweigend verworfen. Das würde den potentiellen Käufer regelmäßig und unverhältnismäßig gegenüber dem Verkäufer benachteiligen, denn der Käufer würde immer gebunden, der Verkäufer hingegen nicht.
Und was machen wir beispielsweise mit eBay? Klein Robert ersteigert für 119 € einen Teppich, dieser Preis ist dem Verkäufer indes zu niedrig, er weigert sich das Geschäft abzuwickeln. Könnte der sich dann nicht logischerweise ebenfalls darauf zurückziehen, daß er das Gebot von Klein Robert nicht annehmen will, denn seine Auktion sei lediglich eine Invitatio ad offerendum gewesen und mein Gebot werde von ihm nicht angenommen? In diesem Fall wäre eine Invitatio ad offerendum sogar naheliegender, da es dem Anbieter vorab gerade unbekannt ist, welchen Kaufpreis man ihm dafür bietet. Verstehst Du wohin das führen würde? ;)
Hobbyjuristen
Ansehen ?
Maule mal hier nicht herum. Daß das Deutsche Recht so ist wie es ist, nämlich so daß kein normaler Mensch mehr weiß was Recht ist und was nicht, das ist ausschließlich das fragwürdige Verdienst der Berufsjuristen. Es kann ja wohl nicht angehen, daß man schon für einen simplen Einkauf eine anwaltliche Beratung benötigt, weil das Logischste und Naheliegendste genau wieder verkehrt sein soll. :motz:Zitat:
sei nicht traurig...:knuddel:
es sind richtige Ansätze in deinen Beiträgen vorhanden... :pokal:
2kg ESN designer whey haselnuss
1kg ESN designer whey rockmelon
2kg ESN casein schoko
1kg ESN casein erdbeere
Preis?
~110€
Reicher Mann ... :biggrin:Zitat:
Für 6kg find ich, ist das ein fairer Preis.
ja denke ich auch. dank laktoseintoleranz ist es für mich auch eine der günstigsten proteinquellen ;)
Im US-iTunes Store für $14,99.
Danke an S3phr4 für den Hinweis! :)
Ansehen ?
4 kg kaliumnitrat ^^