Zitat:
Ja, später ist mir eingefallen,wie es mit dem Tennisarm aussieht.
Ich musste zu meiner KG noch 18,52 dazu zahlen, ob die das auch übernehmen?
Das würde dann übernommen, wenn es von einem Arbeitsunfall oder einer ANERKANNTEN Berufskrankheit herrührt. Ein Unfall lag ja wohl nicht vor, und für eine Berufskrankheit dürfte es schon am Zeitmoment mangeln, sprich Du bist noch nicht lange genug den möglichen beruflichen Schädigungseinflüssen ausgesetzt, als daß diese ursächlich sein könnten. Von daher kann hier dahinstehen, ob ein Tennisarm überhaupt in der Liste der anerkannten Berufskrankheiten enthalten ist. Diese Liste ist meines Wissens nach enumerativ, was dort nicht ausdrücklich aufgezählt ist, ist nicht anerkannt.