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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ich habe Mist gemacht!



weller
27.05.2004, 18:32
So eine Scheisse. Das hätte ich nicht tun sollen.

Ich habe heute meinen 17jährigen Kumpel mal in mein Auto steigen lassen und er ist auch ein paar Meter (max. 10m) gefahren. Doch irgendein netter Mensch hat die Polizei gerufen.

Kann mir jemand sagen, was ich da so zu erwarten habe. Verliere ich meinen Lappen?

Cybergod
27.05.2004, 18:40
ich glaube schon ! Bist du nicht auf Probe 2jahre ?

Drunkenmaster
27.05.2004, 18:40
Wie? kam dann nen Bulle??
Erklär mal genau was gelaufen ist.

Babdit
27.05.2004, 18:42
hat die polizei deinen kumpel fahren gesehen? was hast du denen gesagt??
erzähl mal mehr

weller
27.05.2004, 19:15
Also ich stand in einer ruhigen Nebenstraße mit meinem Auto (Parkplatz). Ich habe ausgeparkt und das Auto gerade auf die Straße gestellt (etwa 10m von der Parklücke entfernt). Mein Kumpel ist auf den Fahrersitz und losgefahren in Richtung Parklücke. Hier sollte er wieder anhalten und ich hätte wieder eingeparkt. Fertig. Doch er hatte gerade angehalten, da kam ein Polizeiauto und wir sollten aussteigen und er (war nur ein Polizist) wollten den Führerschein von meinem Kumpel sehen. Der hat dann die Personalien von uns aufgenommen und uns für übernächste Woche zur Vernehmung gebeten (dankenswerter Weise sieht er von einer offiziellen Vorladung ab).

Warum habe ich das gemacht. Nun gut in dieser Straße (man könnte es eigentlich auch Weg nennen) liegt nur unsere Schule, sodass ich dachte die Straße gehört zum Schulgelände. Ist aber eine öffentliche Straße. Das genau liegt das Problem. Als ich dem das gesagt habe, hat er gesagt, dass müsse doch eine öffneltiche Straße sein, ansonsten dürfe er (der Polizist) doch garnicht da langfahren.

blue_eyes
27.05.2004, 19:15
Mein Kumpel hat das auch durch

Sein Vater hat mit ihm für di eFahrschule geübt und die Nachbarn haben die Bullen gerufen, die kamen dann in Ziviel und haben erstmal beide festgenommen.

Der Vater bekam ein eAnzeige, geldstrafe und Punkte. Mein Kumpel Geldstrafe und er darf die nächsten 2Jahre keinen Führerschein machen.

Aber wenn die dich nicht gesehen haben dann haben die auch nichts gegen dich in der Hand, haben sie euch allerdings rausgewunken dann gibts leider ärger

weller
27.05.2004, 19:18
Nein, meinem Kumpel wurde hoch und heilig (sowie schriftlich) versichert, dass der Vorfall keine Auswirkungen auf den ERwerb seiner Fahrlizenz hätte.
Der Polizist meinte auf mich kämen ein paar Sozialstunden und evtl. eine kleine Geldstrafe, aber weder Punkte noch Nachschulung zu.
Doch leider glaube ich ihm das alles nicht.

The Hunter
27.05.2004, 19:37
Mein Kumpel hat das auch durch

Sein Vater hat mit ihm für di eFahrschule geübt und die Nachbarn haben die Bullen gerufen, die kamen dann in Ziviel und haben erstmal beide festgenommen.

Der Vater bekam ein eAnzeige, geldstrafe und Punkte. Mein Kumpel Geldstrafe und er darf die nächsten 2Jahre keinen Führerschein machen.

Aber wenn die dich nicht gesehen haben dann haben die auch nichts gegen dich in der Hand, haben sie euch allerdings rausgewunken dann gibts leider ärger

Darf man bei Euch in Deutschland als Fahrschüler etwa nicht im Beisein der Eltern (Vater/Mutter oder sogar beide :mrgreen: ) oder mit sonst irgendeiner Person, die schon länger einen Führerschein besitzt, ein Fahrzeug steuern? Geht das nur wenn der Fahrlehrer dabei ist? Bei uns in der Schweiz darf man als Fahrschüler im Beisein eines jeden, der mind. den Fahrausweis schon seit 2 Jahren sein Eigen nennt, rumkurven.


Gruss: Hunter

iron86
27.05.2004, 19:44
Ne darf man nicht in Deutschland.
Tja ich glaube auch nicht das dich nicht mehr erwartet...
Das müsste ja schon ein sehr netter Polizist sein...
Aber vielleicht hast du ja Glück!

weller
27.05.2004, 19:45
Nein, aber in Deutschland gibt es in einigen Bundesländern den "Führerschein mit 17" Du machst mit 17 den Führerschein darfst jedoch erst nach einem Jahr alleine fahren und vorher eben nur in Begleitung eines Erwachsenen.

tarni
27.05.2004, 19:59
Warum habe ich das gemacht. Nun gut in dieser Straße (man könnte es eigentlich auch Weg nennen) liegt nur unsere Schule, sodass ich dachte die Straße gehört zum Schulgelände. Ist aber eine öffentliche Straße. Das genau liegt das Problem. Als ich dem das gesagt habe, hat er gesagt, dass müsse doch eine öffneltiche Straße sein, ansonsten dürfe er (der Polizist) doch garnicht da langfahren.

uhm, ich glaube ich habe in der theorie gelernt, dass alles öffentlich ist was anschluss an das straßennetz hat und auch von diesem erreichbar ist. also auch der parkplatz eines kaufhauses etc.. aber nicht mehr, sobald sie abends die schranken senken. gilt auch überall die stvo..

Babdit
27.05.2004, 20:20
Ne darf man nicht in Deutschland.
Tja ich glaube auch nicht das dich nicht mehr erwartet...
Das müsste ja schon ein sehr netter Polizist sein...
Aber vielleicht hast du ja Glück!#

so sehe ich das auch.. musst mal 8pack fragen, der wird wohl etwas mehr wissen^^

kanemaster
27.05.2004, 20:26
ich denke mal es kommt mehr auf den zu,der gefahren ist und nicht auf den besitzer des autos.
Vielleicht Beihilfe aber mehr auch nicht.da kann man sich irgendwie rausreden.
Dein freund wird sicher erstmal eine führerscheinsperre bekommen,da er schwarz gefahren ist.

Janney
27.05.2004, 21:52
Darf man bei Euch in Deutschland als Fahrschüler etwa nicht im Beisein der Eltern (Vater/Mutter oder sogar beide :mrgreen: ) oder mit sonst irgendeiner Person, die schon länger einen Führerschein besitzt, ein Fahrzeug steuern? Geht das nur wenn der Fahrlehrer dabei ist? Bei uns in der Schweiz darf man als Fahrschüler im Beisein eines jeden, der mind. den Fahrausweis schon seit 2 Jahren sein Eigen nennt, rumkurven.


Gruss: Hunter


Was? Wie Scheisse ist denn das? Ein Fahrschüler darf durch die Gegend cruisen wenn ein älterer Führerscheininhaber (der 2 Jahre den Lappen hat) neben ihm sitzt? Da bin ich einmal gespannt was die ältere Person macht wenn der Fahrschüler im Strassenverkehr in einer heiklen Situation mit 150 Sachen das Gas mit der Bremse verwechselt!!! Deshalb
mit Fahrlehrer und das Fahrschulauto weil es so konstruiert das der Fahrlehrer meistens eingreifen kann (bremsen etc.)

Und was bringt dir jemand der seit 2 Jahren nen Führerschein hat aber ihr von der Disse kommt und der sturzbetrunken neben einem sitzt? Das ist ja der allergrösste schwachsinn den ich je gehört hab! Zum glück wohne ich nicht bei euch!

Bei uns geht das nur auf einem Übungsplatz und ich könnte mir nie vorstellen das das in der Schweiz anders ist!

fresh0070
27.05.2004, 22:04
also ich mache eben den L 17 ! das heist ich muss von 16 - 17 3000 kilometer mit meinem dad fahren (das ist erlaubt) jedoch musste ich das ich das darf davor mit dem fahrlehrer 12 stunden fahren ! ! zu meinem 17 geburstag kann ich dann die prüfung machen das heist ich kann dann ab 17 alleine fahren ! ! bis 20 habe ich probeschein und darf bis zu meinem 18 lebensjahr nicht über die grenze fahren ! ! !

Babdit
27.05.2004, 22:11
...Da bin ich einmal gespannt was die ältere Person macht wenn der Fahrschüler im Strassenverkehr in einer heiklen Situation mit 150 Sachen das Gas mit der Bremse verwechselt!!! Deshalb
mit Fahrlehrer und das Fahrschulauto weil es so konstruiert das der Fahrlehrer meistens eingreifen kann (bremsen etc.)


wenn man mit 150 sachen irgend wo ist und statt gas zu geben bremst kann auch der auch fahrlehrer nix machen! der kann nur selber bremsen gas geben und kuppeln, aber nicht dein bremsen verhindern^^


...Und was bringt dir jemand der seit 2 Jahren nen Führerschein hat aber ihr von der Disse kommt und der sturzbetrunken neben einem sitzt? Das ist ja der allergrösste schwachsinn den ich je gehört hab! Zum glück wohne ich nicht bei euch!

siehe Fresh.. so ist es auch in einigen ländern in der BRD.. der beifahrer muss min 10 jahre selber fahren, muss fahrtüchtig sein und darf nicht zuviele punkte haben (ich meine max5) sons darf man da auch nciht fahren^^

8pack
27.05.2004, 22:25
uhm, ich glaube ich habe in der theorie gelernt, dass alles öffentlich ist was anschluss an das straßennetz hat und auch von diesem erreichbar ist. also auch der parkplatz eines kaufhauses etc.. aber nicht mehr, sobald sie abends die schranken senken. gilt auch überall die stvo..

und damit hast du vollkommen recht. bei privaten flächen, die zum öffentlichen verkehrsraum zählen (zB parkplatz von einkaufszentrum) hängt ein schild an der auffahrt, welches darauf hinweist, daß die stvo gültig ist.

ich sag mal so: lesen und selber sich seinen teil denken:



§21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

1. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Absatz 1 Nr 2 trifft also auch auf dich zu, weller. Nr 1 halt auf deinen Kumpel. Ich würde mir aber jetzt mal keinen allzugroßen kopf machen. zum einen wurde ja nur eine geldstrafe angedroht, zum anderen würde ich die tatsache, daß es keine offizielle vorladung war, mal äußerst positiv werten. ich denke, er will sich nur mal mit euch unterhalten und euch über die gefahren etc aufklären (und euch ein bisschen angst machen :twisted: )! das ist jetzt nur ne vermutung meinerseits, also nicht enttäuscht sein, falls es doch so ist. da das ganze aber ziemlich inoffiziell ist, könnt ich mir das schon so vorstellen.



dass müsse doch eine öffneltiche Straße sein, ansonsten dürfe er (der Polizist) doch garnicht da langfahren.

naja, gan zso wird er es nicht gesagt haben.....genausgenommen darf er überall langfahren, sogar mitten durch deine wohnung, wenn die situation es erfordert ;)

fresh0070
27.05.2004, 22:25
und der beifahrer darf keinen alkohol getrunken haben !

weller
27.05.2004, 23:24
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.


Ich bin aber nicht der Halter, sondern meine Eltern. Aber die haben das als Halter weder angeordnet noch zugelassen.

GhettoNerd
28.05.2004, 02:27
boar die kacke wär mir auch einmal fasst passiert. mein kumpel saß noch auf der fahrer seite. die cops sind gottseidank langsam an uns vorbei.

oldiegerd
28.05.2004, 06:39
Sieht nicht gut aus Weller! In einer Straße an der eine Schule liegt ist mit Kindern zu rechnen, da ist besondere Aufmerksamkeit gefordert. Und die schriftliche Versicherung des Beamten, daß der Vorfall keine Auswirkungen auf den Erwerb der Fahrlizenz hat wird sicher nicht existieren. Versucht euch da nicht rauszureden, da spielt nämlich auch die persönliche Reife zum Führen eines Kraftfahrzeugs eine Rolle. Und die kommt sicher zur Sprache! Klein beigeben und ehrliche Reue zeigen, vielleicht hilft das. Viel Glück in der Sache!!!