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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anabolikabesitz- LEGAL?????



Blutwurst
07.04.2004, 11:55
Hi,

Soweit ich weiß ist der Besitz und die Anwendung von Anabolika legal, nur der Handel damit ist verboten.

Liege ich da richtig oder könnt ihr mich verbessern?
Wenn jemand eine Quelle mit den Gesetzten darüber hätte wäre ich sehr dankbar. Oder sonstiges Infomaterial.


Vielen Dank!

Ron
07.04.2004, 12:10
Soweit ich weiß ist der Besitz und die Anwendung von Anabolika legal, nur der Handel damit ist verboten.

Stimmt, da hast du Recht,..

Hab grad mal n bisschen gegoogelt, aber irgentwie nichts vernünftiges, näheres dazu gefunden,.. :?

Ron
07.04.2004, 12:15
Seit dem 11. September 1998 sind nach Paragraph 6 a des Arzneimittelgesetzes (AMG) bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit Doping im Sport verboten und nach Paragraph 95 AMG strafbar. Das Gesetz folgt dem Grundsatz, selbstschädigende Handlungen nicht unter Strafe zu stellen, weshalb die schlichte Einnahme von Dopingmitteln für Sportler nicht strafbar ist. Der Erwerb oder die schlichte Einnahme von Dopingmitteln durch den Sportler ist daher nicht strafbar, es sei denn, es handele sich dabei um "klassische" Betäubungsmittel nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

http://www.medikamenteninformation.de/gesundheit/doping.htm

Das ist die Quelle,..da gibts auch noch mehr zu lesen,..ist jetzt nur was rauskopiertes,..

Bezieht sich außerdem nur auf Sportler, nicht auf Privatpersonen..so hab ich das jedenfalls verstanden.. :|

Blutwurst
07.04.2004, 12:35
jo, auf der Seite war ich auch schon, die ist gut. Vielleicht finde ich noch paar Gesetzte. Meld mich dann wieder.

8pack
07.04.2004, 16:29
definitiv verboten! sowohl besitz als auch anwendung ist ein verstoß gegen das arzneimittelgesetz, soweit es nicht vom arzt verschrieben wurde.

hgoa21
07.04.2004, 16:31
rechtlich gesehen werden Arzeinmittel genauso wie Betäubungsmittel bewertet.

Also ist der handel verboten

Ron
07.04.2004, 16:45
Das Gesetz folgt dem Grundsatz, selbstschädigende Handlungen nicht unter Strafe zu stellen, weshalb die schlichte Einnahme von Dopingmitteln für Sportler nicht strafbar ist.

Das ist aber ein auszug aus dem arzneimittelgesetz,...ich weiß es auch nicht, aber so steht das da, lies die quelle!!!!

ich weiß auch nicht was stimmt.... :?: :!:

mama67
07.04.2004, 17:49
handel strafbar.
anwendung am eigenen leib nicht strafbar.
besitz strafbar.
jetzt versucht mal etwas anzuwenden, was ihr vorher nicht besitzt :roll: :!: :?:
:daumen:

GhettoNerd
07.04.2004, 19:17
ist das nicht bei weed genauso? was sollen solche gesetze? finden das die Gesetzgeber lustig? :roll:

8pack
07.04.2004, 19:57
GhettoNerd, yo mary johana kann davon auch ein lied singen.

du darfst im prinzip kiffen, aber nicht dein eigenes grass. du darfst "verbotene" medikamente nehmen, aber nur, wenn dein kumpel sie dir in den mund legt............ich halte das auch fpr schwachsinnig, aber es gibt noch viele andere lustige gesetze. fällt einem erst auf, wenn man den scheiss studieren muß!

°HC°
07.04.2004, 20:00
selbst schuld was machsten auch son mist! :mrgreen:

Ron
07.04.2004, 20:35
Jaja,...in Amerika gibts noch viel mehr Gesetze, von anno was weiß ich nicht, die sind noch viel hirnrissiger... ;)

°HC°
07.04.2004, 20:59
http://webplaza.pt.lu/lsandt/de/gesetz.htm

pumpitup3007
07.04.2004, 21:05
hallo. eine bekannte von mir ist ärztin und die meint wort wörtlich:
der besitz und eigengebrauch ist legal. wen dich aber zum beispiel ein bekannter oder so spritzt, weil du es nicht selbst machen willst, dan macht der sich strafbar weil das unter körperverletzung läuft!
da soll noch einer sagen gesätze wärn logisch....!!!!!!

°HC°
07.04.2004, 21:08
körperverletzung wäre es aber nur dann wenn du nicht eiwilligst! aber es es läuft trotzdem unter köperverletzung! gab in einem anderen forum erst eine heftige diskussion über das thema!

Ron
07.04.2004, 21:12
@headchecker

Genau,...das meinte ich!!!
Nur zum Totlachen die Dinger... :D

pumpitup3007
07.04.2004, 21:23
aber um auf die eigentliche frage nochmal zurück zu kommen... der besitz und eigengebrauch ist nicht strafbar. sagt zumindest eine ärztin!

°HC°
07.04.2004, 21:26
der besitz ist definitiv illegal! der gebrauch nicht!

pumpitup3007
07.04.2004, 21:30
wie soll ich es gebrauchen wen ich es nicht besitzen darf???? ;) ;) ;)
ich galube um diese frage wirklich zu klären bräuchre man schon einen juristen. aber von denen wir wahrscheinlich auch der eine so und der ander so sagen. eine bekannte von mir studiert jura. die frag ich mal bzw sag ihr mal sie soll sich bei ihr in der uni umhören.

8pack
07.04.2004, 21:44
pumpitup3007, ich studier den scheiss auch! der besitz ist NICHT legal. glaub mal, ich bin bulle ich weiß das. wenn wir einen mit illegalen medikamenten erwischen darf er die NICHT behalten und kriegt ne anzeige!
klar, rein rechtlich gesehen ist jede spritze eine körperverletzung. auch wenn du nur zum onkel doc gehst und der piekst dich ist das ne körper verletzung. ist aber nicht strafbar, weil du einwilligst. der kumpel darf dich also auch stechen.

°HC°
07.04.2004, 21:44
handel strafbar.
anwendung am eigenen leib nicht strafbar.
besitz strafbar.
jetzt versucht mal etwas anzuwenden, was ihr vorher nicht besitzt :roll: :!: :?:
:daumen:

GhettoNerd
07.04.2004, 22:15
der kumpel darf dich also auch stechen

rofl :lol::lol::lol::lol::lol: . Ich sag nix! :mrgreen:

Enforcer
07.04.2004, 22:16
handel strafbar.
anwendung am eigenen leib nicht strafbar.
besitz strafbar.
jetzt versucht mal etwas anzuwenden, was ihr vorher nicht besitzt



mehr gibt es nicht zu sagen, es sei denn ihr habt ein Rezept dafür!

Blutwurst
07.04.2004, 23:46
am Montag hat die usche auf RTL auch gesagt, daß der Besitz legal ist, ich weiß auch nicht was ich jetzt glauben soll. Deutschland ist von der gesetzgebung und von der Regierung her echt voll mieß. Man wird abgezockt wo es nur geht. Die Regierung schmeißt Geld zum Fenster raus ohne mit der Wimper zu zucken ( Maut ) und das Highlight ist der EURO. Seit dem EURO sind alle Preise voll mieß geworden.
Oder wenn jemand sagt er bekommt mehr Arbeitslosengeld, als Gehalt, wenn er seinen Beruf ausüben würde, muß man sich doch echt fragen was man falsch gemacht hat. Jetzt bin ich vom Thema abgekommen, mußte es aber mal loswerden.

Blutwurst
09.04.2004, 10:38
@mr_8pack,

stimmt es daß die grünen Handschuhe tragen mit Bleieinsätzen?? aber sie in einem Kampf oder sonstiges nicht anwenden dürfen?

schon witzig, wenn das so wäre.

8pack
09.04.2004, 11:36
Blutwurst, der reguläre streifencop sicher nicht, wie das bei spezialeinheiten aussieht, das weiß ich nicht. wenn sie sowas haben, dürfen sie es aber garantiert auch einsetzen.

Blutwurst
09.04.2004, 20:12
alles klar. Mir langt ne maglight :lol: , Spaß

hakke303
13.04.2004, 23:43
- handel im grösserem umfang is 100pro strafbar.
- eigenKONSUM nicht.
- da es keine illegalen btm sind, sondern verschr.pfl. arzneimittel is der besitz von eigenbedarfsmengen eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT, der stoff wird eingezogen und ( vielleicht ) ne geldBUSSE ( keine -STRAFE ! ) ... wie falschparken oder so...
- jemandem ein paar ampullen zu verticken is - wenn strafbar - auf jeden fall etwas , was eingestellt wird, also brauch man sich da keine sorgen zu machen....

hab meine erfahrungen mit der staatsmacht...

bene_16
13.04.2004, 23:57
der kumpel darf dich also auch stechen

rofl :lol::lol::lol::lol::lol: . Ich sag nix! :mrgreen:



haahahahahahahahahahaahahahahahahahahahaah :lol: :lol: :lol: