robert234
07.02.2023, 13:17
Hier mal ein dem echten Leben entsprungenes Logikrätsel für Euch.
Neulich war ja meine Gerichtsverhandlung, es ist nicht auszuschließen daß die Richterin am Ende nicht zu einer klaren Überzeugung kommt, welcher Zeuge nun die Wahrheit sagte und welcher nicht. Das wiederum könnte in einer sogenannten non liquet-Situation enden, bei der es für das Gericht unklar ist, wie es war.
Im Vorfeld kam es seitens der Streitparteien zu folgenden Behauptungen:
Beklagter: Der Kläger zerrt jeden wegen jedes Scheißes vor Gericht, uns hat er unter anderem verklagt wegen einer an seine Garagenwand gelehnten Schaufel oder einem Wasserfleck auf seinem Weg.
Kläger: Es ging nicht um eine Schaufel, sondern um an die Garagenwand gelehnte rostige Eisenteile, herangeschüttete Erde und Steine. Es ging auch nicht um einem simplen "Wasserfleck", sondern um das tagtägliche Überregnen einer gepflasterten Wegefläche mit stark rosthaltigem Wasser.
In der mündlichen Verhandlung legte der Kläger sodann mehrere Fotos vor, unter anderem von den Eisenteilen, Steinen und der angeschütteten Erde. Der Beklagte behauptete sodann, das Foto stamme nicht vom Bereich der Garage und das Gelbliche sei auch nicht die Garagenwand, sondern da hätte der Kläger einfach das Foto abgeschnitten oder retuschiert. Außerdem legte der Kläger ein Luftbild von Google vor, das unverkennbar zeigte, wie die eigenen Pflasterwege der Beklagten durch ihr Beregnen mit dem rostigen Wasser stark braun verfärbt sind.
Nun kam es zu folgender Merkwürdigkeit: Die Richterin fragte den Kläger, ob sie diese Fotos für ihre Gerichtsakte bekommen kann. Der Kläger überreichte der Richterin wunschgemäß die Fotos, die dann zur Akte genommen wurden.
Frage: Was denkt Ihr, warum wollte die Richterin diese Fotos in der Akte haben? Mit dem eigentlichen Streitthema haben diese Fotos nichts zu tun. In dem Streit geht es um die Unterlassung von Musiklärm durch den Beklagten, den dieser aber leugnet.
Neulich war ja meine Gerichtsverhandlung, es ist nicht auszuschließen daß die Richterin am Ende nicht zu einer klaren Überzeugung kommt, welcher Zeuge nun die Wahrheit sagte und welcher nicht. Das wiederum könnte in einer sogenannten non liquet-Situation enden, bei der es für das Gericht unklar ist, wie es war.
Im Vorfeld kam es seitens der Streitparteien zu folgenden Behauptungen:
Beklagter: Der Kläger zerrt jeden wegen jedes Scheißes vor Gericht, uns hat er unter anderem verklagt wegen einer an seine Garagenwand gelehnten Schaufel oder einem Wasserfleck auf seinem Weg.
Kläger: Es ging nicht um eine Schaufel, sondern um an die Garagenwand gelehnte rostige Eisenteile, herangeschüttete Erde und Steine. Es ging auch nicht um einem simplen "Wasserfleck", sondern um das tagtägliche Überregnen einer gepflasterten Wegefläche mit stark rosthaltigem Wasser.
In der mündlichen Verhandlung legte der Kläger sodann mehrere Fotos vor, unter anderem von den Eisenteilen, Steinen und der angeschütteten Erde. Der Beklagte behauptete sodann, das Foto stamme nicht vom Bereich der Garage und das Gelbliche sei auch nicht die Garagenwand, sondern da hätte der Kläger einfach das Foto abgeschnitten oder retuschiert. Außerdem legte der Kläger ein Luftbild von Google vor, das unverkennbar zeigte, wie die eigenen Pflasterwege der Beklagten durch ihr Beregnen mit dem rostigen Wasser stark braun verfärbt sind.
Nun kam es zu folgender Merkwürdigkeit: Die Richterin fragte den Kläger, ob sie diese Fotos für ihre Gerichtsakte bekommen kann. Der Kläger überreichte der Richterin wunschgemäß die Fotos, die dann zur Akte genommen wurden.
Frage: Was denkt Ihr, warum wollte die Richterin diese Fotos in der Akte haben? Mit dem eigentlichen Streitthema haben diese Fotos nichts zu tun. In dem Streit geht es um die Unterlassung von Musiklärm durch den Beklagten, den dieser aber leugnet.