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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schreiben von einem Rechtsanwalt



legendkiller
09.12.2012, 10:31
Habe am 25.9.12 eigentlich ein Poster über VK bestellt. Habe mich aber dann entschieden das Poster doch nicht zu kaufen, somit habe ich das Geld dann nicht überwiesen.

Nun habe ich ein Schreiben bekommen das am 23.11.2012 weggeschickt wurde bekommen: Ich solle 140 Euro zahlen, da ich das Geld nicht überwiesen habe (rechtsanwaltkosten sind schon dabei etc)

Nun...ist da möglich, per Vorkasse bestellen und dann das Geld nicht überweisen? Ist das nicht nur über Nachname so regelbar?

Helft mir bitte schnell, die Kosten steigern sich weiterhin (Mahngebühren und Zinsen) :thumbdown:

Etern1ty
09.12.2012, 10:34
Hast du vorher eine oder mehrere Mahnungen zur Zahlungsaufforderung bekommen?
Man sollte die Bestellung aber schon eben stornieren, aber ich denke das weisst du ja jetzt.

legendkiller
09.12.2012, 10:50
Nein ist nichts gekommen, aber wie soll ich sowas beweisen?

Außerdem lese ich im Inte gerade das ein Kauf im Internet ohne Einwilligung der Eltern nicht möglich ist und somit unwirksam. Wie sieht das aus? Gibt es irgendeinen Weg da rauszukommen?

dArc
09.12.2012, 11:01
wie viel hat denn das Poster gekostet?

wie heisst die Seite von der du sie bestellt hast?

ich nehm an du hast auf eigenen Namen bestellt?

pong
09.12.2012, 11:04
du bist schon beschränkt geschäftsfähig.

Also nochmal. Du hast eine Bestellung getätigt, Zahlung per VK? Hast du eine Auftragsbestätigung erhalten? Nicht Bestellbestätigung! Was wird dir überhaupt in Rechnunggestellt? Denn Kosten dürften noch keine enstanden sein.

pong

pong
09.12.2012, 11:07
Weggeschickt am 23.11? Schau bitte auf den Poststempel und. nicht auf irgendeine Angabe auf dem Käsezettel.

Bitte scan das schreiben ein, anonymisiere es und zeigs mal her.

pong

Hoffmann
09.12.2012, 11:09
Um einen gültigen Kaufvertrag abzuschließen benötigt man 2 rechtskräftige Willenserklärungen. Da du 17 bist und somit geschränkt geschäftsfähig bist, ist deine Willenserklärung nur rechtskräftig wenn:

Du aus dem Rechtsgeschäft ausschließlich einen Vorteil ziehst (Schenkung etc.)
Du ein geringwertiges Vermögensgut (K.a. wie teuer so ein Poster ist) mit eigenen Mitteln, die die frei zur Verfügung stehen kaufen willst. Allerdings nur, wenn deine gesetzlichen Vertreter diesem zustimmen.

Einen ausschließlichen Vorteil bekommst du schonmal nicht aus dem Rechtsgeschäft. Jetzt brauchst du also die Zustimmung von deinen gesetzlichen Vertretern.


Ich weiß jetzt nicht genau wie das mit der Anfechtung der Willenserklärung abläuft, da mein BGB in der Schule liegt sry. Aber hoffe konnte dir da ein kleines bischen helfen.

legendkiller
09.12.2012, 11:16
Habe keinen Scanner daher wird das echt schwer.

Die Bestellung ist im Wert von 37 Euro, diesen Betrag hätte ich überweisen sollen. Nun habe ich gerade in meinem Email Postfach gesehen das ich eine Mahnung bekommen habe, aber müssen diese nicht schriftlich kommen ? (Mahnung kam am 23. Oktober

Somit stellt sich jetzt eigentlich nur noch die Frage ob ich unter 18 Jahren im Internet über Vorkasse bestellen darf. Die Eltern haben damals auch nicht eingewilligt. Ich habe es bestellt und wollte es von meiner Mutter überweisen lassen was sie aber nicht tat.

*sternchen*
09.12.2012, 11:18
Wie hoch ist der Wert vom
Poster? Wenn du das Poster mit "Taschengeld" bezahlt hast- also mit freien Geld das dir zur Verfügung steht- ohne das du dafür sparen musstest, brauchst du keine Willenserklärung der Eltern. Ist der Wert so hoch, das du dafür sparen musst, brauchen die eine Einwilligung der Eltern- die Einwilligung muss innerhalb 2 Wochen eingehen, sonst ist das rechtsgeschäft nicht wirksam. In den 2 Wochen ist das rechtsgeschäft schwebend wirksam.

*sternchen*
09.12.2012, 11:22
Google mal nach Paragraph 110 BGB- ich glaube in dem Dreh muss es sein- von gerade im Studio und hab das Thema durch gekaut.

pong
09.12.2012, 11:24
Kamera am Handy?

Auch tät mich der Shop interessieren.

pong

MirkoB
09.12.2012, 11:28
Nein Mahnungen müssen nicht schriftlich kommen. Die müssen garnicht kommen die können theoretisch auch direkt an ein Inkassobüro übergeben werden.

Du hast einen Vertrag im Internet abgeschlossen das ist bindend, ohne es storniert zu haben wirst du dieses bezahlen müssen und das solltest du relativ schnell tun.
Das was sternchen schreibt ist bedingt richtig, aber nicht mehr wenn man 17 ist. Ich bin mir nicht sicher bis zu welchem alter der gültig ist auf jeden fall nicht über 10.(Taschengeldparagraph)

Wenn er etwas im Internet bestellt kann er dafür haftbar gemacht werden, wenn er es nicht bezahlt. Wenn er sagt er macht das via VK dann muss er es vorher bezahlen und dann wird es ihm zugesandt sobald es überwiesen wurde.

Tjo du kannst anrufen und fragen ob es ok ist, dass du den normalen Preis bezahlst, aber zahlen musst du früher oder später. Naja ich denke mal du hast daraus gelernt. ;)

Welcher Shop es ist ist ansich egal das könnte auch hier passieren bei Muskelbody.

dArc
09.12.2012, 11:33
Ich würd immernoch gern wissen von welcher Seite du bestellt hast,
bist du nicht aus Österreich?

Zuerst sollte mal geklärt werden, welches Recht gilt
da sollte man doch eher über ABGB reden :o

relevant wäre hier § 151(2,3) ABGB

und ich würde mirko nicht wirklich zustimmen :o, es stimmt bedingt was du schreibst

pong
09.12.2012, 11:41
Meine Ansicht nach kann sich der Händler sowieso brausen gehen.

pong

*sternchen*
09.12.2012, 11:44
Mirko,
Lies dir mal Paragraph 110 BGB durch- da steht- " ein von minderjährigen..." und das ist hier der fall. Da der Betrag 37 Euro beträgt, ist das rechtsgeschäft wohl wirksam. Bei 500 Euro ist das wohl anders... Der Vertrag ist wirksam, wenn die mittel ihm zur freien verfügung steht.

Google nach dem Shop- macht er öfters solche Dinge- dann zum Anwalt.

Ich geb hier keine Garantie- aber Paragraph 110 BGB ist deutlich.

legendkiller
09.12.2012, 11:51
(1) Ein minderjähriges Kind kann ohne ausdrückliche oder stillschweigende Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters rechtsgeschäftlich weder verfügen noch sich verpflichten.

steht ja deutlich da....Da meine Eltern erst im Nachhinein darüber aufgeklärt wurden, ist das ganze ja hinfällig.

MirkoB
09.12.2012, 11:53
Jo hast de recht, da hatte ich ne falsche Zahl im Kopf, dachte es gilt bis zum vollendeten 7. Lebensjahr.

Naja wie auch immer er muss zahlen.

Und noch etwas ich finde es ganz ehrlich auch scheisse von dir legend, erst was zu bestellen und dann nicht bezahlen dann kommt der anwalt und dann nach einer ausrede suchen um drumherrum zu kommen, dies wird dir aber in dem Fall nicht gelingen.

dArc
09.12.2012, 11:54
Ich würd immernoch gern wissen von welcher Seite du bestellt hast,
bist du nicht aus Österreich?

Zuerst sollte mal geklärt werden, welches Recht gilt
da sollte man doch eher über ABGB reden :o

relevant wäre hier § 151(2,3) ABGB

und ich würde mirko nicht wirklich zustimmen :o, es stimmt bedingt was du schreibst



ich zitier mich mal selbst

MasterB
09.12.2012, 11:58
(1) Ein minderjähriges Kind kann ohne ausdrückliche oder stillschweigende Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters rechtsgeschäftlich weder verfügen noch sich verpflichten.

steht ja deutlich da....Da meine Eltern erst im Nachhinein darüber aufgeklärt wurden, ist das ganze ja hinfällig.

(1) Ein minderjähriges Kind kann ohne ausdrückliche oder stillschweigende Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters rechtsgeschäftlich weder verfügen noch sich verpflichten.


(2) Nach erreichter Mündigkeit kann es jedoch über Sachen, die ihm zur freien Verfügung überlassen worden sind, und über sein Einkommen aus eigenem Erwerb so weit verfügen und sich verpflichten, als dadurch nicht die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse gefährdet wird.


(3) Schließt ein minderjähriges Kind ein Rechtsgeschäft, das von Minderjährigen seines Alters üblicherweise geschlossen wird und eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens betrifft, so wird dieses Rechtsgeschäft, auch wenn die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht vorliegen, mit der Erfüllung der das Kind treffenden Pflichten rückwirkend rechtswirksam.

Ich verweise hier mal auf Abs. 3 ! Bedeutet also, du müsstest Zahlen.

Ist denn ein Brief vom ANWALT gekommen oder von der Firma ?
Aber sag uns bitte, wie wir dir helfen sollen, wenn du uns nicht helfen kannst ? Kannst du uns bitte wenigstens die Internetseite vom Laden geben ?

MirkoB
09.12.2012, 11:58
Rechtslage in Österreich [Bearbeiten (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Taschengeldparagraph&action=edit&section=2)]In Österreich genügt es für das (rückwirkende) Zustandekommen des Vertrages, dass das Kind seine Pflichten erfüllt, sofern es sich um ein alterstypisches Geschäft handelt, in einer geringfügigen Angelegenheit des täglichen Lebens. Eine Altersbeschränkung besteht dabei nicht.

das ist aus wikipedia ... tjo somit steht es fest das du zahlen musst, andere Ländere andere sitten ^^
Wenn du es genauer wissen willst musst du dich in Österreich erkundigen.

dArc
09.12.2012, 12:00
Rechtslage in Österreich [Bearbeiten (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Taschengeldparagraph&action=edit&section=2)]

In Österreich genügt es für das (rückwirkende) Zustandekommen des Vertrages, dass das Kind seine Pflichten erfüllt, sofern es sich um ein alterstypisches Geschäft handelt, in einer geringfügigen Angelegenheit des täglichen Lebens. Eine Altersbeschränkung besteht dabei nicht.

das ist aus wikipedia ... tjo somit steht es fest das du zahlen musst, andere Ländere andere sitten ^^
Wenn du es genauer wissen willst musst du dich in Österreich erkundigen.

Nein..

1. Ein Poster zu kaufen ist kein altertypisches Geschäft meiner Meinung nach
und geringfügig sind 37€ bestimmt nicht

MasterB
09.12.2012, 12:04
Ist denn ein Brief vom ANWALT gekommen oder von der Firma ?
Aber sag uns bitte, wie wir dir helfen sollen, wenn du uns nicht helfen kannst ? Kannst du uns bitte wenigstens die Internetseite vom Laden geben ?




1. Ein Poster zu kaufen ist kein altertypisches Geschäft meiner Meinung nach
und geringfügig sind 37€ bestimmt nicht

Das kann ich dir nicht sagen, da ich kein Anwalt bin. Meinungen zählen (leider) nicht.

Cofloh
09.12.2012, 12:05
Legend ist 17 und darf sich in Ö dadurch zu sogut wie jedem Geschäft verpflichten, existenzbedrohende und Ausbildungs (und ich bilde mir ein Arbeits)-Verträge abgesehen. Über dein Alter kommst du da nicht raus, keine Chance. Eventuell anders, Internetgeschäft ist eine Spezialsache, aber: Ich fände es richtig scheiße von dir dich jetzt auch noch rauszuwinden wie ein Wurm. Du hast was bestellt, du wolltest es nicht mehr & hast es nicht (!) storniert, dafür hast du nach meinen moralischen Gesichtspunkten zu zahlen, und wenn du das monatelang nicht tust ist es nicht verwunderlich dass diverse Mahn&Anwaltskosten die Summe erhöhen. Verbuch' es als Lehrgeld und nimm die Erkenntnis mit dass ein Geschäft auch immer eine Verpflichtung bedeutet ;- )

dArc
09.12.2012, 12:11
Ist denn ein Brief vom ANWALT gekommen oder von der Firma ?
Aber sag uns bitte, wie wir dir helfen sollen, wenn du uns nicht helfen kannst ? Kannst du uns bitte wenigstens die Internetseite vom Laden geben ?



Das kann ich dir nicht sagen, da ich kein Anwalt bin. Meinungen zählen (leider) nicht.

Da alterstypisches Geschäft keine klare Definition hat ist es Auslegungssache, deswegen habe ich meine Meinung geschrieben, aber das ist auch nicht so wichtig,
da beide Varianten kumulativ vorliegen müssen, reicht es, dass 37€ nicht geringfügig sind.


@Cofloh:
würd ich nicht sagen, ich hab z.b. in einem BR Fall einen Jugendlichen (16) gehabt, der ein Moped(200€) gekauft hat, dieses Rechtsgeschäft war am Ende nicht wirksam... (Der Kaufvertrag war nicht existenzbedrohend)
Deine Ansicht ist zu streng...,
aber den Rest deiner Meinung teile ich grundsätzlich schon ^^' (moral und so)

MirkoB
09.12.2012, 12:15
Ich teile Coflohs Meinung voll und ganz, habs ja auch schon in etwa so geschrieben. ^^

Cofloh
09.12.2012, 12:16
Naja, das Poster hatte einen Originalkaufpreis von 37 (stand oben, ich glaube es waren 37?) €, ich hab keine praktische Erfahrung mit rechtlichen Dingen, aber wie gesagt, ich kanns mir nicht vorstellen..und wills auch nicht. Jeder kann und darf mal Fehler machen, aber einem 17 jährigen Narrenfreiheit in geschäftlicher Hinsicht einzuräumen kann nicht Sinn und Zweck der Gesetzgebung sein, die ihn zwar beschützen soll (und muss), aber auch ein bissl Spielraum lassen - in beide Richtungen :ratlos:

Schmali
09.12.2012, 12:22
Ich weiß nicht wie das in Ö ist, aber in D muss man sowohl Käufer als auch Verkäufer bei der Versäumnis von Fristen erst in Verzug setzen.

Wikipedia sagt zum Verzug folgendes:

Schon beim objektiven Verzug hat der Gläubiger ein Wahlrecht: Er kann am Vertrag festhalten und auf Erfüllung bestehen oder eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren Verstreichen vom Vertrag zurücktreten (http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCcktritt_(Zivilrecht)) (Dieser Pflicht wäre die Firma in diesem Falle nicht nachgekommen, wenn sie dich wirklich nicht benachrichtigt/aufgefordert haben). Der Gläubiger soll dem Schuldner so noch eine Möglichkeit zur Erfüllung geben. Wichtig ist dabei die Einheit von Rücktrittserklärung und Nachfristsetzung, siehe dazu § 918 (Links und Bilder sind den registrierten Mitgliedern des Muskelbody Bodybuilding Forums vorbehalten. Abs. 1 ABGB. Beispiel: „Ich erachte mich an den Vertrag nicht mehr gebunden, wenn Sie Ihre Leistung nicht bis zum [Datum]/nicht binnen [Zeitraum] erbringen.“ Diese Nachfrist muss weiters angemessen sein.Wurde der Verzug vom Schuldner verschuldet, spricht man vom subjektivem Verzug. Der Gläubiger hat das gleiche Wahlrecht wie beim objektiven Verzug, den Schuldner können aber zusätzlich Schadensersatzpflichten treffen (Da hier wohl eher ein subjektives Verschulden vorliegt, hätten Sie rein theoretisch Anspruch auf die Zinsen der 37€, diese müssten sie dann aber einfordern. Dem würde ich einfach nicht nachgehen, da kein Anwalt, Notar oder gericht dir eine Rechnung über 50 Ct schreiben wird) : Bei rechtmäßigem Vertragsrücktritt kann der Gläubiger Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen, beim Festhalten am Vertrag den sog. Verspätungsschaden. Er kann Ersatz für alle Kosten und Schäden verlangen, die ihm durch die verspätete Lieferung oder Leistung entstanden sind. Dieser Schadensersatzanspruch setzt freilich – wie überhaupt jeder Schadensersatzanspruch im Bereich der Verschuldenshaftung nach ABGB – einen konkreten Schaden voraus. Gerade daran wird es im privaten Bereich oft fehlen, ist doch der „Schaden“, der einem beispielsweise durch Ärger über eine verspätete Leistung entsteht, kein ersatzfähiger Schaden im Rechtssinn.
Bei Geldschulden können aber in jedem Fall – unabhängig von einem konkreten Schaden – die gesetzlichen oder davon abweichenden vereinbarten Verzugszinsen gefordert werden. Die Verzugszinsen betragen seit 1. August 2002 zwischenUnternehmern (http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmer#Unternehmerbegriff_im_UGB.2FKSchG_.28. C3.96sterreich.29) aus unternehmerischen Geschäften 8 Prozentpunkte (http://de.wikipedia.org/wiki/Prozentpunkt) über dem Basiszinssatz (http://de.wikipedia.org/wiki/Basiszinssatz) (davor betrugen sie 5 % pro Jahr). Da der Basiszinssatz in Österreich anders gerechnet wird als in Deutschland, resultieren daraus (geringfügig) andere Verzusgzinssätze.[8] (http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldnerverzug#cite_note-8) Dabei ist der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gültige Basiszinssatz für das nächste Halbjahr maßgebend. Diese Zinshöhe gilt, wenn nichts abweichendes vereinbart ist und auch wenn kein Verschulden am Verzug vorliegt.[9] (http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldnerverzug#cite_note-9)
In Klammern meine Anmerkungen.
Sollte die Firma darauf bestehen, dass sie dich schriftlich (und davon gehe ich mal aus, dass ne Mail in so nem Falle nicht ausreicht) in Verzug gesetzt hat, obliegt ihr im Falle einer Verhandlung die Beweispflicht.
Ich würde an deiner Stelle folgendes tun. Das Unternehmen anschreiben und um außergerichtliche/außeranwaltliche Klärung bitten und zeitgleich auf obige Klausel und das nichtgetätigte In-Verzug-Setzen und die daraus resultierenden Rechtsfolgen hinweisen.
Sollte die Firma dann nicht einwilligen, so würde ich es wohl auf eine Verhandlung ankommen lassen, da wohl kein Gericht einen Streitwert von 137€ verhandeln würde.

Ansonsten kann ich den anderen nur Recht geben. moralisch sit es nicht vertretbar. Eine einfache E-Mail mit "Hiermit trete ich vom Kaufvertrag zurück" hätte wohl auch gereicht.

dArc
09.12.2012, 12:23
Naja, das Poster hatte einen Originalkaufpreis von 37 (stand oben, ich glaube es waren 37?) €, ich hab keine praktische Erfahrung mit rechtlichen Dingen, aber wie gesagt, ich kanns mir nicht vorstellen..und wills auch nicht. Jeder kann und darf mal Fehler machen, aber einem 17 jährigen Narrenfreiheit in geschäftlicher Hinsicht einzuräumen kann nicht Sinn und Zweck der Gesetzgebung sein, die ihn zwar beschützen soll (und muss), aber auch ein bissl Spielraum lassen - in beide Richtungen :ratlos:

Naja also Narrenfreiheit wäre jetzt übertrieben ^^ und wenn ein Onlineshop mit 17 Jährigen Rechtsgeschäfte eingeht, ist das auch zum Teil ihr Risiko (Natürlich hat Legend. hier den Größteil des Verschuldens) und dass er jetzt nicht zahlen muss, steht ja auch nicht fest und nachdem meine Fragen gekonnt, mehrmals übersehen und nicht beantwortet wurden, werde ich mich nun auch aus der Diskussion ausschließen.

und Moral und Recht haben selten was miteinander zu tun (habe ich sehr früh gemerkt)

psyco
09.12.2012, 12:28
Leute, ganz ehrlich: Einen Österreicher hier in deutschem Recht zu beraten (es ist vielleicht ähnlich, aber im Recht kommt es auf Details an) und dazu noch mit irgendwelchem Halbwissen - was soll ihm das bringen? Und selbst die Beiträge hier, die immerhin auf österreichisches Recht eingehen, beruhen offenbar weitgehend auf Spekulation.

@TE: Warum stellst du die Frage nich einfach in einem österreichischen Jura-Forum?

Smeyer
09.12.2012, 13:14
lol was für Assis sind das den bei dem Shop, ich habe auch schon öfter was bestellt, und habs mir dann anders überlegt, hab einfach nichts mehr gemacht, ist auch nie was gekommen^^, dass die soweit gehen omg werd ich in Zunkuft besser aufpassen

SuperVegeta
09.12.2012, 13:21
Stimme coflohs Ausführungen zu: Wenn man was bestellt, hat man das zu bezahlen. Wenn man das nicht mehr will,sollte man das zwingend stornieren. Einfach dann nicht zu zahlen und sich dann wundern, dass sowas kommt: Unreif und nicht sehr intelligent. Hoffe dennoch, dass das ein gutes Ende für dich nimmt, legendkiller, und du da noch raus kommst. Aber für die Zukunft: Entweder bezahlen oder von sich aus melden und stornieren....

legendkiller
09.12.2012, 13:59
Sie hätten mich ja telefonisch mal kontaktieren können. Nummer habe ich ja angegeben. Habe nun den Rechtsanwalt eine Mail gesendet...Morgen mal sehen was der Konsumentenschutz sagt und joa hoffen das es gut ausgeht.

Hier noch die Fotos

legendkiller
09.12.2012, 14:19
Nun nochetwas, das 1 Tag nach der Bestellung ankam. Ich habe diese Nachricht erst jetzt gesehen.

Hierbei steht: Wenn sie den Auftrag aufrecht erhalten wollen....

pong
09.12.2012, 14:38
Nun nochetwas, das 1 Tag nach der Bestellung ankam. Ich habe diese Nachricht erst jetzt gesehen.

Hierbei steht: Wenn sie den Auftrag aufrecht erhalten wollen....

Perfekt. Schicks per Mail dem "Anwalt", damit hat es sich erledigt.

btw. Einen Brief mit 23.11 datieren und bis 31.11 die Frist setzen ... in welchem Hinterland funktioniert das denn?

Überhaupt lustig, da eigentlich so oder so gar kein Geschäft zu Stande gekommen ist

HAI FLOH :)

pong

Exterminator
09.12.2012, 14:40
Nun nochetwas, das 1 Tag nach der Bestellung ankam. Ich habe diese Nachricht erst jetzt gesehen.

Hierbei steht: Wenn sie den Auftrag aufrecht erhalten wollen....Ich würde mal sagen, dadurch sieht die Sache doch schon wieder wesentlich erfreulicher für Dich aus. Wenn die Versandkosten tatsächlich 5,- Euro höher sind, als sie bei der Bestellung angegeben waren, heißt das nichts anderes, als das dieser Hinweis ein NEUER Antrag zum Abschluß eines Kaufvertrag ist. Deshalb auch der Hinweis, dass Du das Geld überweisen sollst, denn ansonsten ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.

Ich würd an Deiner Stelle bei einem Anwalt anrufen bzw. bei einer Verbraucherberatung vorbei schauen, um mir ganz sicher zu sein, wie Du auf das Schreiben des Anwalts reagieren sollst. Aber so wie ich das jetzt sehe, ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, weil Du auf den geänderten Antrag hin keine Überweisung getätigt hast.

ependinom
09.12.2012, 14:41
jo mit em letzten bild biste raus xD

kannst mir aber trotzdem 20 euro ueberweisen damit du draus lernst

pong
09.12.2012, 14:49
kannst mir aber trotzdem 20 euro ueberweisen damit du draus lernst

Mir nicht, überweis mein Honorar dem Wr. Tierschutzverein, dann simma bare.

pong

legendkiller
09.12.2012, 15:03
Also fix aus dem Schneider ? :D

Exterminator
09.12.2012, 15:07
Diese letzte Nachricht vom Verkäufer hat Dich wahrscheinlich gerettet. Wie gesagt, ich würde aber trotzdem noch bei einer Rechtsberatung eine wasserdichte Erkundigung einholen.

Sebi[S.G.]
09.12.2012, 15:07
Nein Mahnungen müssen nicht schriftlich kommen. Die müssen garnicht kommen die können theoretisch auch direkt an ein Inkassobüro übergeben werden.


Trotzdem müssen die Mahnungen bei Legendkiller ankommen.

pong
09.12.2012, 15:08
Wieso erst die letzte Nachricht?

Wenn ich bestelle per VK und es nie zur Zahlung kommt, kommt es auch niemals zum verbindlichen Vertrag.

pong

SuperVegeta
09.12.2012, 15:17
Ist das so? Ich meine, wenn ich was bestelle, bin ich ja in der Pflicht es zu bezahlen und kann in Verzug geraten.
Der verbindliche Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zu Stande. Demnach ist da sehr wohl ein verbindlicher Vertrag eingegangen GÄBE es das Schreiben mit den erhöhten 5 Euro Versandkosten nicht. DAS ist dann wohl ein NEUES Angebot, welches legendkiller NICHT angenommen hat durch das Nichtüberweisen.

Exterminator
09.12.2012, 15:27
Ist das so? Ich meine, wenn ich was bestelle, bin ich ja in der Pflicht es zu bezahlen und kann in Verzug geraten.
Der verbindliche Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zu Stande. Demnach ist da sehr wohl ein verbindlicher Vertrag eingegangen GÄBE es das Schreiben mit den erhöhten 5 Euro Versandkosten nicht. DAS ist dann wohl ein NEUES Angebot, welches legendkiller NICHT angenommen hat durch das Nichtüberweisen.
Genauso sieht`s aus! Jede Bestellung ist verbindlich. Wenn dem so wäre, dass eine Bestellung per Vorkasse nicht verbindlich wäre, könnte man sich ja einen Jux draus machen und wild in der Gegend bestellen und dann einfach nichts bezahlen. Bestes Beispiel ist Ebay: da läuft sehr viel über Vorkasse. Da kannste auch nicht einfach ersteigern und dann sagen "och nee, ist ja Vorkasse, dann brauch ich nix zu bezahlen."

MirkoB
09.12.2012, 15:29
;1234530']Trotzdem müssen die Mahnungen bei Legendkiller ankommen.

Er schrieb ja das er via email eine erhalten hat.

Die Bestellung ist im Wert von 37 Euro, diesen Betrag hätte ich überweisen sollen. Nun habe ich gerade in meinem Email Postfach gesehen das ich eine Mahnung bekommen habe, aber müssen diese nicht schriftlich kommen ? (Mahnung kam am 23. Oktober

Du solltest trotzdem einen Anwalt sprechen, wenn du nun aufgrund der aussagen egal von wem hier, nichts mehr tust bist du selber schuld. Dann wird es wirklich teuer. Ich will nicht sagen ich hoffe du musst trotzdem zahlen, aber ich will hoffen du lernst daraus, wenn man etwas nicht mehr haben will rechtzeitig zu stornieren. Meistens kann man dies auch innerhalb von 2 Wochen machen auch wenn dies nicht gesetzlich festgelegt ist machen dies trotzdem die meisten Firmen.

legendkiller
09.12.2012, 15:30
na dann, puhhh Glück gehabt. Danke Leute :D

-closed-

SuperVegeta
09.12.2012, 15:32
Ich will nicht sagen ich hoffe du musst trotzdem zahlen, aber ich will hoffen du lernst daraus, wenn man etwas nicht mehr haben will rechtzeitig zu stornieren. Meistens kann man dies auch innerhalb von 2 Wochen machen auch wenn dies nicht gesetzlich festgelegt ist machen dies trotzdem die meisten Firmen.[/COLOR]

DAS ist das was legendkiller aus dieser Angelegenheit mitnehmen muss! Wenn ich was bestelle, und es nicht mehr haben will MUSS ich es stornieren. Für Geschäfte aus dem Internet hast du eh ein 14-tätiges Rücktrittsrecht! (Recht in Deutschland, ob es in Austria genauso ist,weiß ich jetzt nicht 100% genau)

ependinom
09.12.2012, 15:53
sind doch per mail angekommen soweit ich das jetzt richtig verstanden habe

MatzeF
09.12.2012, 16:23
Man könnte dem Shop dann auch einfach eine Rückmeldung geben, dass man die Sache dann nicht mehr möchte. Sprich aktiv mitwirken. Ich denke, es hätte eine einfache Bestätigungsemail ala "Aufgrund der höheren Versandkosten bin ich nichtmehr an dem Angebot interessiert" ausgereicht.

Wenn du sowas in Zukunft entgehen willst, halte dich an Fristen, oder besser: Bestell einfach nichtsmehr bis du Reif genug bist, Verträge abzuschließen und diese dann auch selbst zu bezahlen. Und nicht Mama bitten, dass sie dir dein Zeug überweisen soll, wenn du schon ohne ihre Kenntnis Sachen bestellst.

Eigentlich hoffe ich, dass du zumindest die Kosten für das Poster bezahlen musst, um dein Lehrgeld daraus zu ziehen. Auch wenn ich sagen muss, dass mir das Anwaltsschreiben nicht sehr seriös vorkommt.

Und er hatte geschrieben, dass die Mahnungen per EMail gekommen sind. In einem Juraforum gefunden:


Erklärungen bedürfen nach der Konzeption des BGB nur dann einer bestimmten Form, wenn dies ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 125 BGB). Für die Mahnung (Links und Bilder sind den registrierten Mitgliedern des Muskelbody Bodybuilding Forums vorbehalten. ist keine besondere Form vorgeschrieben, so dass sie auch keiner besonderen Form zu ihrer Wirksamkeit bedarf, weshalb sie auch mündlich oder in Textform (Links und Bilder sind den registrierten Mitgliedern des Muskelbody Bodybuilding Forums vorbehalten. per Email oder Fax erfolgen darf.


Und kommt jetzt nicht wieder damit, dass er Österreicher ist. Die Seite von der er bestellt hat, ist von einem deutschen Geschäft, wie im Impressum zu lesen:


Anbieter von Links und Bilder sind den registrierten Mitgliedern des Muskelbody Bodybuilding Forums vorbehalten. Werbetechnik Nord UG
(Haftungsbeschränkt)
Westerstraße 13
25832 Tönning
Deutschland
Amtsgericht Flensburg
Handelsregisternummer: HRB 8490 FL
St.-Nr.: 1529205044
USt. Id.: DE 273953122
Inhaltliche Verantwortung: Göran Rust (Werbetechnik Nord UG)


Somit gilt für das Geschäft das deutsche BGB und kein österreichisches Recht, wobei ich denke, dass es dort ähnlich sein wird.

pong
09.12.2012, 16:41
Somit gilt für das Geschäft das deutsche BGB und kein österreichisches Recht, wobei ich denke, dass es dort ähnlich sein wird.

Nein tuts nicht, wer sich traut nach Österreich zu verkaufen, unterwirft sich auch den lokalen Gesetzen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

pong

Barbara
09.12.2012, 16:50
na dann, puhhh Glück gehabt. Danke Leute :D

-closed-

Dein Wunsch ist mir Befehl!