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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsrecht



tn
09.08.2012, 15:21
Jemand Ahnung davon?

Oder möglicherweise eine Info wo man brauchbare Aussagen bekommt (von Anwalt oder Behörde) mal abgesehen?

Barbara
09.08.2012, 15:24
Gewerkschaften und Betriebsräte.

SuperVegeta
09.08.2012, 15:26
Wodrum gehts denn?
Vielleicht kann ich oder wer anders ja weiterhelfen

tn
09.08.2012, 15:27
Gewerkschaften und Betriebsräte.

Betriebsrat u. Gewerkschaft nicht vorhanden.


Wodrum gehts denn?
Vielleicht kann ich oder wer anders ja weiterhelfen

Siehe PN, möchte das ehrlich gesagt nicht öffentlich debattieren.

MirkoB
09.08.2012, 15:30
Verbraucherzentrale eventuell, wenn du dir nur Infos holen willst.

maloross
09.08.2012, 15:31
je nach Thema vielleicht auch die IHK..

der_pumper
09.08.2012, 15:42
Oder Jura-Bibliothek.

MirkoB
09.08.2012, 15:46
naja da einlesen wird sehr schwer, aber die idee ist garnicht sooo schlecht ^^

Kommt auf das Thema an aber vielleicht nen Jura Studenten fragen

maloross
09.08.2012, 15:48
vielleicht gibt's in deinem Umfeld auch einen, der aktiv im BR tätig ist... oder auf arbeitsrecht.de mal suchen...

tn
09.08.2012, 15:54
Ohne Zahlen und Namen sollte es auch öffentlich gehen..:

Hey,

folgender Fall:

Mit dem AG ausgemacht waren 6 Tage a 7,5 Stunden, da die eigentliche Nachtschicht geteilt wurde. Ich also von 22:00-05:30 und ein Kollege von 05:30 - 09:00. Der Kollege ist dann mitten im Monat ausgefallen und ich habe dann 18 Tage am Stück die komplette Schicht alleine gemacht. Soweit so gut. Ausgemacht war ein Stundenlohn und somit auch eine Stundenabrechnung inkl. Nacht- und Sonntagszuschläge.

Da die Dame die die Lohnabrechnung macht wohl leider überfordert ist wurden bei der letzten Abrechnung und der darauffolgenden Korrektur Fehler gemacht. Bei der jetzigen für den Juli war es ihr wohl zu aufwendig (obwohl das in meinen Augen ne Sache von 15 Minuten ist) das hat der Chef wohl mitbekommen und mich ins Büro zitiert. Daraufhin hieß es ich solle nun einen Festlohn bekommen um die angeblichen 2 Stunden für die Lohnabrechnung zu sparen.

Bei dem Festlohn war jedoch nie die Rede vom Arbeitsumfang da es für mich schon einen Unterschied macht ob ich 31 Tage oder 24 Tage arbeite, ebenso ist das ein Unterschied ob ich 7,5 oder 11 Stunden arbeite das sollte noch besprochen werden.

Nun bin ich logischerweise noch davon ausgegangen das der Juli noch nach Stundenbasis abgerechnet wird (250 Stunden). Bei der ersten Lohnabrechnung die ich gesehen habe (die ohnehin auch wieder Fehler enthielt) aber nicht ausgehändigt bekommen habe wäre es Betrag X gewesen. Jedoch wurde nun für Juli bereits der Festlohn (wovon überhaupt das erste mal am 03. oder 04.08 die Rede war). Das entspricht für mich netto einer ca. Differenz von 200,- Euro.

Die Stunden wurden geleistet also will ich folglicherweise auch das Geld was mir nach Stundenabrechnung zusteht, so habe ich rund 40 Stunden "umsonst" gearbeitet.

Da mein Chef das wohl noch nicht so ganz kapiert hat da er mit den Abrechnungen eigentlich nichts am Hut hat wurde mir nun mehr oder weniger am telefon die Pistole auf die Brust gesetzt(habe jetzt 3 Tage frei) frei dem Motto entweder ich machs für den Betrag X oder wir lassen das gleich da ihm das zu aufwendig sei. Der Betrag X wäre prinzipiell auch okay, jedoch nicht wenn ich dafür wieder 250 Stunden arbeite.

Ich werde nun versuchen wenn ich wieder in der Arbeit bin nochmal das Gespräch zu suchen da ich ja auch bereit wäre die nicht bezahlten Stunden diesen Monat frei zu nehmen. Da ich jetzt jedoch schon 79,25 Stunden habe und das rund 40 Stunden also 4 Tage wären würden noch ca. 9 weitere Tage diesen Monat an arbeit für mich anfallen um rein rechnerisch gesehen auf Betrag X (bei dem eigentlich ausgemachten Stundenlohn) zu kommen.

Nun ist natürlich die Frage was ich machen kann sollte sich darauf nicht eingelassen werden. Prinzipiell brauche ich den Job allerdings sehe ich es auch nicht ein für Betrag X einen nicht näher definierten Arbeitsaufwand zu haben denn rein theoretisch könnte ich dann den restlichen Monat auch mehr oder weniger zum durcharbeiten "gezwungen" sein was rund 300 Stunden bedeuten würde.

Was kann ich also im Fall der Fälle machen außer es erstmal so hinzunehmen da ich ja leider auch nicht von jetzt auf gleich was neues habe.

Der Vertrag ist zudem bis zum 15.09.12 befristet.

Eine Kopie in der der Stundenlohn angegeben ist liegt vor, ebenso müsste ich an die "eigentliche" Lohnabrechnung rankommen.

Rechtmäßig ist es doch mit Sicherheit nicht im Nachhinein den Lohn zu ändern?

Die 18 Tage am Stück sind Arbeitsrechtlich auch nicht sauber aber damit hätte ich wie gesagt leben können da ich den Spaß ja bezahlt bekommen hätte...

MirkoB
09.08.2012, 16:02
Wenn du alles schriftlich hast und auch deine geleisteten Stunden schriftlich hast sollte es kein Problem sein das Geld zu bekommen.

Durftest du den soviele Überstunden machen, wenn ja denke ich ist das auch kein Problem.
Du darfst pro Tag 10h maximal hier in Deutschland arbeiten ausser die Firma hat eine Sondergenehmigung (was die meisten Gastgewerbe haben Restaurant Hotel etc.)

Du kannst dir ja ma ne Exceltabelle basteln und alles ganz genau ausrechnen so das es schlüssig ist, damit könntest du dann als erstes bevor du was anderes machst zu der Sekretärin gehen bzw zu deinem Chef, wenn das nicht fruchtet und du willst dein Geld auf jedenfall haben, bleibt dir der Weg zum Anwalt nicht aus.

tn
09.08.2012, 16:09
Wenn du alles schriftlich hast und auch deine geleisteten Stunden schriftlich hast sollte es kein Problem sein das Geld zu bekommen.

Durftest du den soviele Überstunden machen, wenn ja denke ich ist das auch kein Problem.
Du darfst pro Tag 10h maximal hier in Deutschland arbeiten ausser die Firma hat eine Sondergenehmigung (was die meisten Gastgewerbe haben Restaurant Hotel etc.)

Du kannst dir ja ma ne Exceltabelle basteln und alles ganz genau ausrechnen so das es schlüssig ist, damit könntest du dann als erstes bevor du was anderes machst zu der Sekretärin gehen bzw zu deinem Chef, wenn das nicht fruchtet und du willst dein Geld auf jedenfall haben, bleibt dir der Weg zum Anwalt nicht aus.

Die Tabelle existiert bereits. Stundenliste ebenso. Überstunden sind es in dem Sinne nicht da keine feste Arbeitszeit vertraglich benannt ist. Die 6 Tage a 7,5 Stunden wurden mündlich ausgemacht da dort so verfahren wird das prinzipiell jeder so viel oder wenig arbeiten kann wie er möchte sofern eben alle Dienste abgedeckt sind.

In erster Linie möchte ich das entweder bezahlt oder einen entsprechenden Freizeit ausgleich haben da die Stunden ja geleistet wurden und eigentlich andere Konditionen vereinbart waren. Mal davon abgesehen das für diesen Monat dann ohnehin noch Redebedarf besteht, jedoch muss ich mich da ja ein wenig vorsichtig verhalten da da telefonat und manche Aussagen schon ziemlich dreist waren.

Ich werde am Samstag erstmal versuchen mit der Dame zu reden die für die Personalplanung verantwortlich ist und sich eigentlich ums Tagesgeschäft kümmert, mit der verstehe ich mich prinzipiell ganz gut wobei die im Zweifelsfall eben vom Oberchef die oder die Ansage bekommt.

Barbara
09.08.2012, 17:11
Das Arbeitsrecht sieht sehr klare Grenzen bei der Wochenarbeitszeit vor, die wahrscheinlich hier schon gnadenlos überstiegen sind, von daher ist der Arbeitgeber in einer schlechten Position, falls man den Fall einem Arbeitsrechtler überträgt. Ich befürchte, Du wirst nicht umhin kommen, einen Anwalt einzuschalten, dann aber mit Sicherheit zu Deinem Recht kommen. Auch wenn Dir der Vertrag daraufhin vorzeitig gekündigt würde, denke ich, jeder Arbeitsrichter in Deutschland würde das rückgängig machen- ein solcher Gang wird aber auf jeden Fall mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dem 15.9. enden, da AGs sowas nicht besonders witzig finden.

robert234
09.08.2012, 17:34
Der AG darf nicht ohne vorherige vertragliche Vereinbarung einseitig die Entlohnungsmodi ändern, mithin ist er an das gebunden, was bisher ausdrücklich vereinbart war. Jeder Änderung müßtest Du zustimmen, ansonsten findet sie eben nicht statt. Die sollen sich mit der Abrechnung mal nicht so dämlich anstellen, das sind doch faule Ausreden.

pong
11.08.2012, 21:25
So:

Was auch immer ihr mündlich vereinbart habt, schön und gut, aber .... Du hast einen Dienst/Arbeitsvertrag, in diesem ist die Arbeitszeit geregelt, Veränderungen bedürfen immer noch einer schriftlichen Form - schließlich will ja der Arbeitgeber Rechtssicherheit - weil nachweislich beiderseitiges Einverständnis notwendig somit, was hast du nun wirklich in der Hand?

pong

*sternchen*
11.08.2012, 21:51
Hey,

Wenn du Überstunden auf einem Zettel hast, ohne eine Unterschrift von Kollegen oder Chef ist es rechtlich schwierig- mein ex Chef wollte die Stunden auch nicht zahlen, da die keiner abgesegnet hatte, hatte ich keine Chance sa was zu tun und habe 100 Euro verloren.

Lohnabrechnungen sind auch keine 15 min Sache- die Daten gehen meist zum Steuerberater oder lohnbuchhalterin- diese pflegt sie Daten ins Programm ein, übergibt diese an ein Rechenzentrum und nach ca 3 Std ( je später am Tag du das meldest, desto länger dauert es) kann man die Daten holen und ausdrucken. Bzw bekommt der Chef sie zugeschickt direkt vom programmhersteller. Also ganz so Easy läuft es da nicht- zumal jede Korrektur Geld kostet und als Chef sowas gern sparen möchte.

tn
14.08.2012, 18:12
Die Lohnbuchhalterin haben wir im gegen Ende des Monats immer im Haus nur leider scheint sie ein wenig überfordert mit der Berechnung der Zuschläge.

Der Nachweis der Stunden ist kein Problem da sie zum einen schriftlich festgehalten sind zum anderen komme ich zu einer Uhrzeit zu der noch Kollegen anwesend sind und gehe erst dann wenn meine Ablösung da ist.

Habe das soweit nun schon alles in die Hand genommen und die nötigen Informationen. Ein hoffentlich erfolgreich verlaufendes Gespräch gibt es jedoch erst am Samstag.

Gesundheit
23.08.2012, 18:20
Hi,
als ich Probleme mit meinem AG hatte und er total uneinsichtig war, habe ich mich bei einem Anwalt beraten lassen. Generell ist das Arbeitsrecht recht umfangreich, daher ist eine Beratung nie verkehrt.
Empfehlen kann ich die Kanzlei Kitzmann & Partner (http://www.kitzmann.com/)