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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : steuerfreibetrag



masterce
14.12.2011, 12:19
ich arbeite derzeit noch bis ende diesen jahres als vollzeitkraft in der gastronomie. damit ich kein kindergeld zurückzahlen muss und meine steuern wieder zurück erhalte, muss ich unter den 8004€ in diesem jahr bleiben.
handelt es sich dabei um das brutto jahreseinkommen oder um das netto jahreseinkommen?

wie schaut es bei den steuern, wann muss ich die erklärung machen und wann krieg ich die wieder zurück? erst ende nächsten jahres?

kaiman
14.12.2011, 13:37
hi,

hier ein auszug auf der webseite bafoeg-aktuell:

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Hat das volljährige Kind beispielsweise nur von Januar bis Juli die Voraussetzungen für Kindergeld erfüllt, so beträgt die Freigrenze 7/12 von 8.004 Euro = 4.669 Euro. Für das Einkommen zählt das Zuflussprinzip, also der Zeitpunkt, in welchem der Betrag/ Einkommen dem volljährigen Kind zur Verfügung stand. Die Zeiten, in denen das Kind Vollzeitbeschäftigt war, werden nicht angerechnet. Es zählt nur das Einkommen aus dem Zeitraum, für welchen auch ein Kindergeldanspruch besteht (BFH: AZ III R 67/04 vom 15.09.2005).

Diese Freigrenze ist als Bruttobetrag anzusehen, jedoch werden noch Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sozialversicherung, etc. abgezogen.
Beispielrechnung

Befindet sich das volljährige Kind in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, kann es bis zu ca. 11.150 Euro verdienen, ohne die Freigrenze von 8.004 Euro zu gefährden.

11.150,00 € - 2.230€ (Sozialversicherung ca. 20%) - 920€ Werbungskostenpauschale nach § 9a EStG = 8.000 € (< 8.004 €)

Es ist geplant, die Werbungskostenpauschale ab 2011 von 920€ auf 1.000€ anzuheben. Allerdings ist noch nichts rechtskräftig beschlossen. Sollte die Pauschale erhöht werden, so wird sie rückwirkend für das gesamte Jahr 2011 gewährt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Kindergeld Berechtigte noch mit 920€ rechnen.

Sind die Werbungskosten höher, so kann das Kind dementsprechend auch ein höheres Einkommen haben.
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Quelle: Links und Bilder sind den registrierten Mitgliedern des Muskelbody Bodybuilding Forums vorbehalten. Die Steuererklärung für 2011 kannst du theoretisch ab 1.1.2012 abgeben. Du brauchst halt nur deine Lohnsteuerbescheinigung von 2011 um die Daten eintragen zu lönnen. Nach der Bearbeitung bekommst du das Geld zurück. Dauer der Bearbeitung ca. 2 Wochen bis mehrere Monate, je nach Auslastung des Finanzamts.

lg

kaiman

ele aKa aLex
14.12.2011, 13:46
Steuererklärung KANNST du innerhalb von vier JAhren einreichen. So lange du noch keine Steuererklärugn abgegeben hast, brauchst du auch keine Steuererklärung zu machen AUßER das Finanzamt fordert dich dazu auf und du bist durch irgendwelche Gesetze dazu verpflichtet, dies sollte auf dich jedoch nicht zutreffen.

Steuern erhälst du auch unabhängig vom Freibetrag zurück, dass ist abhängig davon, was du in der Steuererklärung an Werbungskosten gelten machen kannst.

legendrko
14.12.2011, 13:51
Es ist geplant, die Werbungskostenpauschale ab 2011 von 920€ auf 1.000€ anzuheben. Allerdings ist noch nichts rechtskräftig beschlossen. Sollte die Pauschale erhöht werden, so wird sie rückwirkend für das gesamte Jahr 2011 gewährt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Kindergeld Berechtigte noch mit 920€ rechnen.


ist bereits verabschiedet vom bundestag, der erhöhte werbungskostenpauschbetrag beträgt rückwirkend ab 1.1.2011 1000€


es kann auch durchaus sein, dass die zeit der vollbeschäftigung mit eingerechnet wird. z.B. wird man als Kind auch berücksichtigt für das kindergeld, innerhalb von 4 monaten zwischen 2 ausbildungsabschnitten, ist man innerhalb dieser 4 monate vollerwerbstätig werden diese einkünfte mit in die 8004€ eingerechnet Bsp. Ende Schule Abitur im Juni, im Oktober Beginn eines Studiums und in der zwischenzeit arbeit man vollerwerbstätig

Mitleser
14.12.2011, 14:01
Der Vollständigkeit halber: nach §149 AO hätte das FA deine Steuererklärung gern 5 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres. Eine Verspätung ist u. Umständen entschuldbar. Wichtige Gründe (z. B. Krankenhausaufenthalt) müssten aber vorliegen. Nach §152 kann ein Verspätungszuschlag erhoben werden...Abs. (2): "[...]10% des festgesetzten Steuerbetrags[...]" (also das was du nachzahlen müsstest)...was heißt das für dich? Wenn du dir sicher bist, dass du eine Rückzahlung bekommst, hast du alle Zeit der Welt...nur mit einem konsequenzlosen "DUDU" müsste man leben. ;-)

docdoc
14.12.2011, 19:37
Die erhöhte Werbungskostenpauschale gilt nicht für die Berechnung der Kindergeldberechtigung.

Das "kindergeldrelevante Einkommen" berechnet man so:

Brutto-Gehalt
- evtl. Abzüge (z.B. betriebliche Altersvorsorge)
=gesetzliches Brutto-Gehalt
- Sozialabgaben (ca. 20-22%)
- Werbungskostenpauschale (920€) (außer du kannst mehr nachweisen, das halte ich aber für unwahrscheinlich)
= kindergeldrelevantes Einkommen (muss < 8.004 € liegen)

Ab nächstem Jahr fällt diese Grenze übrigens weg ;-)

legendrko
14.12.2011, 19:45
Die erhöhte Werbungskostenpauschale gilt nicht für die Berechnung der Kindergeldberechtigung.

hast du da ne quelle für? weil macht für mich einkommensteuersystematisch keinen sinn, da man auch bei der Berechnung dieser 8004€ Grenze Einkünfte und Bezüge des Kindes ermittelt. einkünfte wären dann die aus nicht selbständiger arbeit abzgl des werbungskostenpauschbetrages nach §9a estg, bzw. mehr, wenn diese nachgewiesen werden. warum sollte das kind bei der einkünfteermittlung mit dem pauschbetrag schlechter gestellt werden, als ein normaler arbeitenehmer?

docdoc
14.12.2011, 21:16
Ich hab die Quelle gerade nicht zur Hand. Ich arbeite in einer Bank und bekomme dort monatlich (interne) Steuerinformationen, da stand das mit drin. Wenn ich nächste Woche wieder auf der Arbeit bin, kann ich aber gerne nochmal nachschauen!

ele aKa aLex
14.12.2011, 22:20
Da irrst du dich, die Grenze fällt nur bedingt weg und ich glaube es ist auch noch nicht verabschiedet - wenn auch der Verabschiedung nichts im Wege steht.

Es ist nur bei einer ERSTAUSBILDUNG kein Einkommensnachweis erforderlich. Sobald du aber eine Zweitausbildung anfängst und Kindergeldberechtig sein möchtest, so musst du den Nachweis erbringen.

docdoc
25.12.2011, 14:58
Meine Information war etwas veraltet, die erhöhte Werbungskostenpauschal (1.000€) gilt auch für die Kindergeldberechnung. Tut mir Leid!

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Steuervereinfachungsgesetz-2011.html