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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schlüsselnotdienst - Wer haftet



Lionel Hutz
15.11.2011, 22:23
Folgendes:
Ich wohne in einer 3er WG. Vor einiger Zeit wollten meine Mitbewohnerin und ich die Wohnung verlassen, doch wir bemerkten, dass sich die Wohnungstür nicht öffnen lies. Nach einer halben Stunde des "rumwurschtelns" entschloßen wir uns einen Schlüsselnotdienst zu rufen, da wir beide wichtige Termine hatte. Ein Verlassen der Wohnung war unmöglich, es sei denn wir wären aus dem ersten Stock gesprungen.
Nach einer zeit kam der Schlüsseldienst und bohrte die Tür auf. Später stellte sich heraus, dass es sich um einen Fallenbruch handelte, also um einen Abnutzungsschaden, der auf den maroden Zustand unserer Wohnung zurück zu führen ist. Der Handwerker erstellte einen Bericht und ich zeichnete entgegen.
Nach ein paar Wochen kam eine Rechnung in Höhe von 281 Euro, die ich(!) zahlen sollte. Ich leitete die Rechnung sofort an meine Vermietergesellschaft weiter, die einen inkompetenten und gleichgültigen Eindruck machte.
Vor ein paar Tagen kam nun ein weiterer Brief des Ausperrdienstes mit der Aufforderung nun endlich zu bezahlen.

Ehrlich gesagt finde ich es eine Frechheit, dass ich als alleiniger Mieter für diese Kosten aufkommen solll. Wenn hier der Abfluß kaputt geht oder irgendwo Wasser ausläuft bin ich als Mieter doch auch nicht für diesen Scheiß verantwortlich. Ich bin Student und könnte den Betrag in keinem Fall zahlen :evil:

pong
16.11.2011, 05:27
Kommt der Vermieter für Wartungs- und Instandhaltungskosten auch auf? zB Installationen, Therme udgl.? Oder tragt ihr diese Kosten?

pong

robert234
16.11.2011, 09:24
zunächst muß man in zwei völlig unabhängige rechts- (vertrags-)verhältnisse unterscheiden, da ist zum einen euer auftrag an den handwerker, das ist ein werkvertrag. zum anderen besteht mit einem dritten, nämlich eurem vermieter, ein mietvertrag.

der schlüsseldienst hat natürlich einen anspruch auf vergütung seiner arbeitsleistung und muß sich keinesfalls von euch damit hinhalten lassen, daß ihr das mit dem vermieter noch nicht auf die reihe bekommen habt. verkürzt: das kann dem handwerker wurscht sein, denn damit hat er nichts zu tun, er hat seinen anspruch auf bezahlung, und zwar nicht gegen euren vermieter, sondern gegen seinen auftraggeber, also euch. ihr müßt also erst mal bezahlen und dann könnt ihr versuchen, das geld vom vermieter zurückzuholen.

ein aufbohren des schlosses war nach den geschilderten umständen allerdings blödsinn, das sollte ein fachmann auch ohne weiteres erkannt haben. erster schritt wäre hier gewesen, die falle mit einem entsprechenden werkzeug zurückzuziehen, das geht bei fast jeder tür, ganz ohne beschädigung der tür, ohne bohren und sekundenschnell. darum soll man seine tür auch nie nur zuziehen, sondern abschließen. möglicherweise ist die rechnung daher so nicht in ordnung.

ob der vermieter für solche reparaturkosten überhaupt aufkommen muß, hängt von eurem mietvertrag ab. sollte in eurem mietvertrag ein €-betrag für reparaturen genannt sein, die ihr als mieter selbst aufbringen sollt, und dieser betrag nicht nur konkret genannt sondern auch angemessen sein, dann wäre es möglich, daß auch 281 € noch auf euch als mieter abgewälzt werden können.

jedenfalls wären also zwei sachen vorrangig zu prüfen:

- ist die handwerkerrechnung angemessen?

- was steht in eurem mietvertrag zu sogenannten bagatell- oder schönheitsreparaturen?

robert234
16.11.2011, 10:45
so, ich habe mich zwischenzeitlich mal mit der rechtsprechung zu fragen sogenannter klein- oder bagatellreparaturen auseinandergesetzt. im tenor ergibt sich folgendes:

1.) der mietvertrag müßte eine konkrete regelung enthalten, bis zu welcher kostenhöhe der mieter im einzelfall und bis zu welcher kostenhöhe er pro jahr insgesamt maximal einstehen soll.

fehlt solche festlegung, oder ist sie unangemessen (zu hoch; auf bestandteile der mietsache gerichtet, die gar nicht dem direkten zugriff durch den mieter unterliegen, beispielsweise die wasserleitung), dann können solche kosten nicht auf den mieter abgewälzt werden.

2.) als noch angemessen betrachten die gerichte 75 bis 100 € pro einzelfall und insgesamt 200 bis 250 € pro jahr, jeweils vor der MwSt.. 281 € lägen demnach deutlich über der angemessenen grenze für einen einzelfall, selbst wenn man die MwSt. vorher noch herausrechnet. folge: die reparatur ist nicht mehr als bagatellfall einzuordnen und darf daher selbst bei einer sonst wirksamen regelung im mietvertrag NICHT auf den mieter abgewälzt werden.

3.) ein teurerer einzelfall als 75 bis 100 € darf dem mieter niemals überbürdet werden, auch nicht mit dem trick, daß er dann in diesem jahr eben für keine anderen "einzelfälle" mehr in anspruch genommen werden soll. was teurer als 75 bis 100 € ist, ist keine kleinreparatur mehr und folglich grundsätzlich nicht abwälzbar.

4.) der zumutbare betrag kann sogar noch niedriger als die genannten €-beträge liegen, da die belastung 8% der jahresmiete nicht übersteigen soll.

5.) eine unangemessene regelung ist insgesamt unwirksam, dann braucht man überhaupt nicht für solche kosten aufzukommen.

6.) eine anteilige kostentragung des mieters bei teureren reparaturen ist nicht zulässig.

das dumme hier ist, daß nicht der vermieter den auftrag an den schlüsseldienst ausgelöst hat, sonst hättest du jetzt das problem überhaupt nicht. sollte der defekt während der geschäftszeiten des vermieters aufgetreten sein, kannst du dich auf den vorhalt einstellen, daß du den mangel dem vermieter hättest melden müssen, damit ER die notwendigen maßnahmen nach seiner wahl hätte veranlassen können.

Patta90
16.11.2011, 13:33
ein aufbohren des schlosses war nach den geschilderten umständen allerdings blödsinn, das sollte ein fachmann auch ohne weiteres erkannt haben.Es kommt drauf an, wo die Falle bricht. An der Falle selbst (vorn) oder am Übergang von der Nuss zur Falle (hinten).

Sahra112
16.11.2011, 15:13
Es kommt immer auf den Vermieter an ist meine Erfahrung. Privatvermieter zahlen schon mal schneller was wie eine Genossenschaft o.ä.
Bei meiner letzten Wohnung in Berlin hatte ich den Schlüssel mitten in der Nacht abgebrochen und musste den Schlüsseldienst bestellen. Super Sonderpreis Morgens um 3Uhr knapp 600 Euros für das auswechseln des Zylinders. Mein Vermieter hat damals 2/3 der Kosten übernommen mit dem Hinweis ich soll doch lieber dem Schlüsseldienstleistungs Club Deutschland beitreten damit sowas nicht nochmals Passiert da er dann keine Kosten mehr übernehmen wird. Bitte keine Werbung.

Thorjin
16.11.2011, 15:14
Was für eine subtile Werbung -.-

robert234
16.11.2011, 15:51
Es kommt drauf an, wo die Falle bricht. An der Falle selbst (vorn) oder am Übergang von der Nuss zur Falle (hinten).

die falle ist die falle. kaputt geht sie entweder hinten, wo die drückernuß ansetzt, oder vorn, wo das material der falle für den eingriff des wechsels etwas dünner ist. ist die falle hinten an der nuß gebrochen, bekommt man sie meist sogar noch mit dem schlüssel zurückgezogen. mit einer türfallenöffnungsnadel bekommt man sie jedenfalls bis auf ganz seltene einzelfälle immer soweit zurückgezogen, daß man die tür öffnen kann.

ein aufbohren des zylinders ist völlig witzlos, wenn man das schloß noch aufschließen kann, nur die tür nicht aufgeklinkt bekommt. das ist geldschneiderei, um tüchtig abzocken zu können.

Lionel Hutz
16.11.2011, 20:38
Erst mal danke für die Antworten (vor allem von Robert). Werde mich die Tage nochmal genauer damit auseinandersetzen.