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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Blitzer .. 44 Km/h zu schnell ???.



Sharaf
06.09.2011, 15:10
Hey Leute .

Ich denke mal das die Überschrift schon sogut wie alles sagt aber hab noch bezüglich 2-3 Fragen dazu , hoffe das sich jemand mit auskennt.

Also ich wurde Außerorts auf der Autobahn mit 44 Km/h überhöhte Geschwindigkeit Geblitzt sprich in einer 80iger mit 124 Km/h .

So es ist zwar mein Fahrzeug aber es ist auf mein Vater gemeldet aufgrund der überhöhten Versicherung etc für so´n Auto .
Der Brief kam heute an , mit meinem Foto drauf etc , kommt das alles jetzt auf meinen Vater zurück ??? das es ja auf ihn gemeldet ist ?.

Mit 1 Monat Fahrverbot muss er oder ich nun wohl dann rechnen , gibt es keine möglichkeit das iwie hinzukriegen ohne das Fahrverbot ???

Wäre euch um nen hilfreichen Rat sehr dankbar gruß Sharaf.

zensurio
06.09.2011, 15:13
also ich denk mal , du wirst ihm das geld geben ?!

und du hast eig glück , du darfst weiter fahren , aber dein vater nicht

sunny666
06.09.2011, 15:16
dein vater wird angeben, dass du gefahren bist und dann hast du die torte.
wenn du keine beruflichen gründe hast, die gegen ein fahrverbot sprechen, wirst du keine chance haben.

BTW. selbst schuld :D :D :D

MatzeF
06.09.2011, 15:18
Falsch. Derjenige der die Strafe begangen hat, bekommt auch das Fahrverbot, nicht der Halter des Fahrzeugs. Wenn dein Vater angibt, dass er das auf dem Bild ist, dann bekommt er das Fahrverbot, sofern dann nicht die Polizei nachsieht, ob dies der Realität entspricht aufgrund Aussehen / Alter etc.

Wenn nicht, dann bekommst du das Fahrverbot und du hast die Strafe zu tragen, nicht dein Vater.

Und nein, es gibt keine Möglichkeit das Fahrverbot zu umgehen.

Edit: Du hast lediglich beim Erstverstoß die Möglichkeit, deinen Schein über einen Zeitraum von glaube 6 Monaten, frei wählbar, abzugeben.

zensurio
06.09.2011, 15:21
Edit: Du hast lediglich beim Erstverstoß die Möglichkeit, deinen Schein über einen Zeitraum von glaube 6 Monaten, frei wählbar, abzugeben.

24.12.2040:twisted:

Sharaf
06.09.2011, 15:41
Mein Vater meinte das er das auf seine Kappe für mich nehmen würde, das Bußgeld bezahl selbstverständlich ich .

Beruflich angewiesen auf den Führerschein hmm bin ich eigentlich schon , da ich Automobilkaufmann bin , bin ich auch des öfteren mit Autos dienstlich unterwegs bringt das was ? .

so´n mist aber auch x(.

zensurio
06.09.2011, 15:43
Mein Vater meinte das er das auf seine Kappe für mich nehmen würde, das Bußgeld bezahl selbstverständlich ich .

Beruflich angewiesen auf den Führerschein hmm bin ich eigentlich schon , da ich Automobilkaufmann bin , bin ich auch des öfteren mit Autos dienstlich unterwegs bringt das was ? .

so´n mist aber auch x(.

übrigens , geile kiste gefällt mir :-) E klasse ?

edit: glaub sogar n 2010er modell

Sharaf
06.09.2011, 15:47
Ja ist nen E-500 , ne zensu isn 2006er x).

MatzeF
06.09.2011, 15:51
Wenn dein Dad sagt, dass er es war, bekommt auch er das Fahrverbot..

Guerkchen
06.09.2011, 15:53
... außerdem könnte es passieren, dass sie feststellen, dass der Fahrer deutlich jünger aussieht als der Fahrzeughalter. Dann kann es passieren, dass das LRA (falls die geblitzt haben) Passfotos abgleicht - was es nicht darf, aber trotzdem tut.
Dass die das nicht dürfen, hilft Dir dann aber auch nicht.

PatrickT
06.09.2011, 15:54
Wenn dein Dad sagt, dass er es war, bekommt auch er das Fahrverbot..
Außer, die bearbeitenden Herrschaften schauen sich das Bild genauer an und erkennen, dass dort ein wesentlich Jüngerer gefahren ist. Dann kann es doch wieder auf Sharaf zurückfallen.

Wenn sein Vater jetzt aber nicht regelmäßig seinen Lappen abgibt oder auffallend viele Punkte in Flensburg gesammelt haben, ist das eher unwahrscheinlich. Aber eben nicht auszuschließen.

PatrickT
06.09.2011, 15:54
... außerdem könnte es passieren, dass sie feststellen, dass der Fahrer deutlich jünger aussieht als der Fahrzeughalter. Dann kann es passieren, dass das LRA (falls die geblitzt haben) Passfotos abgleicht - was es nicht darf, aber trotzdem tut.
Dass die das nicht dürfen, hilft Dir dann aber auch nicht.
Naja, aber dann gibt es unter Umständen einen Hausbesuch von zwei netten Polizisten, um das Foto abzugleichen.

Guerkchen
06.09.2011, 15:56
Naja, aber dann gibt es unter Umständen einen Hausbesuch von zwei netten Polizisten, um das Foto abzugleichen.Machen die das nicht nur, wenn man gar keinen angibt & behauptet, man wisse nicht, wer das war?

ACDSee
06.09.2011, 15:57
Und nein, es gibt keine Möglichkeit das Fahrverbot zu umgehen.Das ist falsch. Nach Landesrecht kann dich der Ministerpräsideint begnadigen, bzw. dieses Recht durch Runderlass delegieren. Musst einfach mal nach "Verfahren in Gnadensachen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten" googeln. Ist in jedem Bundesland anders, in NRW und Sachsen-Anhalt geht es jedenfalls.

Bei 44 Km/h drüber klappt das aber nur bei Erstverstößen + guter Ausrede (z.B. LKW überholt, der das Schild verdeckt hat.) Zudem kann es sein, dass das Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt wird.

Besser ist es generell nach Formfehlerns zu suchen und die Messgenauigkeit anzuzweifeln, denn 44 Km/h drüber sind lt. Bußgeldkatalog: 160 Euro + 23,50 Euro Gebühren + 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Bei "nur" 40 km/h drüber sparst du 40 Euro und vorallem fällt das Fahrverbot flach.

Davon ab ergeht der Bescheid an den Halter, die Strafe trifft aber den Fahrer (Verursacherprizip). Da die Bußgeldstelle aber nicht weiß wer gefahren ist, fordert sie den Halter auf, dies zu erklären. Sagt er er war es nicht und kann er keine Angaben machen, so fährt die Polizei/das Ordnungsamt zur Ermittlung raus oder vergleicht das Blitzerfoto mit dem des Personalausweises (das machen die nicht bei dir zuhause, sondern in der Meldestelle/Ordnungsamt wo du gemeldet bist - Mein Schwiegervater ist Bulle.. ).

In der Regel ist es der Behörde aber egal, wer sich Schuldig erklärt, solange es einer glaubwürdig tut.

PatrickT
06.09.2011, 15:58
Machen die das nicht nur, wenn man gar keinen angibt & behauptet, man wisse nicht, wer das war?
Ich war in der Situation glücklicherweise noch nicht, aber wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Halters besteht, kann ich mir schon gut vorstellen, dass die einfach mal vorbeikommen.

PatrickT
06.09.2011, 16:00
In der Regel ist es der Behörde aber egal, wer sich Schuldig erklärt, solange es einer glaubwürdig tut.

Klingt logisch und würde meiner Vermutung widersprechen. Hauptsache, wenig Aufwand und die Kohle wandert aufs Konto. :)

ACDSee
06.09.2011, 16:05
Hauptsache, wenig Aufwand und die Kohle wandert aufs Konto. :)

Ich arbeite im Finanzministerium. Das läuft ganz genau so.

Guerkchen
06.09.2011, 16:10
Ich hatte mal einen Blitzer mit knapp 80 außerorts, wo 50 war ... bei mir hat die Sache ein Lehrling vom LRA bearbeitet - der hat es sehr genau genommen ...

MatzeF
06.09.2011, 16:13
Ich war in der Situation glücklicherweise noch nicht, aber wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Halters besteht, kann ich mir schon gut vorstellen, dass die einfach mal vorbeikommen.



So ist es ja auch.

Sharaf
06.09.2011, 17:02
Ich halte mich ja eigentlich immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung , das spielte sich alles so ab , ich war unterwegs nach Venlo auf der A40 von Essen aus , so irgendwann in richtung Moers kam ne Baustelle ich sah sie schon , und das daraufhin deutende 80iger Schild , so davor war ja noch normale Richtgeschwindgkeit erlaubt ,ich bremse ab aufgrund der Begrenzung die gleich kommt , und wurde vor dem Schild schon geblitzt mit 124 Km/h . Gibt es nicht noch eigentlich nen Toleranzabzug ? . Es ist mein erstes Blitzerfoto , und meine erstes vergehen...

Was meint ihr was soll ich machen ? Gute Ausrede ? oder angeben das es Papa war ? .

Hoffmann
06.09.2011, 17:06
Die Konsequenzen selber tragen, dein armer Vater...

Oder du versuchst das ganze anzufechten wenns wirklich so war wie oben beschrieben wird aber meines Ermessens sehr erfolglos bleiben.

PatrickT
06.09.2011, 17:11
Ich halte mich ja eigentlich immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung , das spielte sich alles so ab , ich war unterwegs nach Venlo auf der A40 von Essen aus , so irgendwann in richtung Moers kam ne Baustelle ich sah sie schon , und das daraufhin deutende 80iger Schild , so davor war ja noch normale Richtgeschwindgkeit erlaubt ,ich bremse ab aufgrund der Begrenzung die gleich kommt , und wurde vor dem Schild schon geblitzt mit 124 Km/h . Gibt es nicht noch eigentlich nen Toleranzabzug ? . Es ist mein erstes Blitzerfoto , und meine erstes vergehen...
Das heißt, du wurdest geblitzt, als die Geschwindigkeit noch freigegeben war, kurz bevor die Geschwindigkeit auf 80 begrenzt wurde? Dann würde ich schleunigst meinen Verkehrsrechtanwalt anrufen und gegenan gehen.

Oder habe ich die Ausgangssituation falsch verstanden?

robert234
06.09.2011, 17:14
Ich arbeite im Finanzministerium.
Schäme Dich! :motz1:

danni84
06.09.2011, 17:18
Soweit ich weiß wird in NRW erst 200 oder 300m nach dem Schild geblitz. Außer es handelt sich um einen Geschwindigkeitsrichter, dann darf direkt am Schild mit der niedrigsten Geschwindigkeit geblitzt werden.

PS: Wo gibts denn auf der A40 da kein Tempolimit? Ich meine, dass erst nach Kreuz Moers in Fahrtrichtung Venlo Richtgeschwindigkeit gilt, davor ist 100.

PatrickT
06.09.2011, 17:20
Soweit ich weiß wird in NRW erst 200 oder 300m nach dem Schild geblitz. Außer es handelt sich um einen Geschwindigkeitsrichter, dann darf direkt am Schild mit der niedrigsten Geschwindigkeit geblitzt werden.

PS: Wo gibts denn auf der A40 da kein Tempolimit? Ich meine, dass erst nach Kreuz Moers in Fahrtrichtung Venlo Richtgeschwindigkeit gilt, davor ist 100.
Aber selbst, wenn dort ein Limit von 100 herrschen sollte, läge die Geschwindigketisübertretung nur bei 24 statt bei 44 km/h. Und dieser Unterschied hätte weitreichende Folgen.

robert234
06.09.2011, 17:22
Ich halte mich ja eigentlich immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung
Wer soll Dir sowas glauben, bei 44 km/h zuviel, trotz einer vorangekündigten Baustelle? Und wer soll Dir glauben, daß es von der Richtgeschwindigkeit in einem einzigen Schritt auf 80 km/h herunterging, statt des üblichen Geschwindigkeitstrichters, und sich die Geschwindigkeitsmeßstelle dann obendrein auch noch VOR dem ersten Schild mit einem Tempolimit befunden haben soll?

danni84
06.09.2011, 17:24
Von Richtgeschwindigkeit direkt auf 80 habe ich öfter schon gesehen, kommt durchaus vor, wenn die keine Lust haben mehr Schilder aufzustellen. Z.B. bei Kurzzeitbaustellen oder 80 wegen Rollsplitt.

robert234
06.09.2011, 17:27
Von Richtgeschwindigkeit direkt auf 80 habe ich öfter schon gesehen, kommt durchaus vor, wenn die keine Lust haben mehr Schilder aufzustellen. Z.B. bei Kurzzeitbaustellen oder 80 wegen Rollsplitt.

Sowas ist mir noch nicht begegnet.

danni84
06.09.2011, 17:29
Hier in NRW schon öfter gesehen und ich fahre nicht grade wenig^^
Einmal auch die Konstellation (unbegrenzt) - (80) - (80) - Blitzer - (Aufhebung)... ein Schelm, wer Böses dabei denkt :diablo:

danni84
06.09.2011, 17:40
Aber selbst, wenn dort ein Limit von 100 herrschen sollte, läge die Geschwindigketisübertretung nur bei 24 statt bei 44 km/h. Und dieser Unterschied hätte weitreichende Folgen.
Eben deshalb ;-)... Die Frage ist halt, wo genau da geblitz wurde, oder ob er evtl. ein 80 oder 100-Schild übersehen hat.

Da im Schreiben aber schon drinsteht, dass es 44 km/h zu viel waren wirds wohl ein 80-Schild gewesen sein, die Toleranz ist dann auch schon abgezogen.
Falls da tatsächlich keine Begrenzung war, hilft nur der Gang zum Anwalt.

Sharaf
06.09.2011, 17:57
Robert , ich fahr mittlerweile auch schon paar Jährchen , ich hab noch nie eine Straftat begangen mit dem Auto , bis jetzt kein Blitzerfoto nichts , da war ne Baustelle zu sehen , das schild was auf 80 hindeutet , und vor dem ganzen , stand schon ein Blitzer der mich beim Abremsen noch gekriegt hat .... ich find das ,das eine schweinerei ist.. das kann doch nicht ok sein ,wäre ich mit der Geschwindigkeit in die Baustelle so reingefahren wäre das was anderes ,aber ich war ja schon vor der Baustelle am abbremsen und werd geblitzt kann doch nicht angehn sowas.

SuperVegeta
06.09.2011, 18:02
Das kann in der Tat nicht angehen - ist sowas überhaupt rechtlich haltbar?
Fahr doch nochmal hin und mach nen Beweisfoto, falls der Blitzer immer noch da steht...

robert234
06.09.2011, 18:03
Wenn es wirklich so war, wie Du es hier schilderst, dann kannst Du es ja ohne weiteres auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.

danni84
06.09.2011, 20:35
Zunächste einmal sollte festgestellt werden ob bzw. welches Tempolimit an besagter Stelle tatsächlich vorhanden ist. (Notfalls hinfahren und vor Ort ansehen)
Wenns eine größere Baustelle ist, ist es sehr unwahscheinlich, dass dort von Richtgeschwindigkeit direkt auf 80 reduziert wird.

Wie schon gesagt, meine ich, dass vorher Tempo 100 (oder 120?) gilt, wenn dass vor dem 80-Schild auch noch der Fall ist, wirds eine direkte Reduzierung auf 80 sein. Allerdings wäre dann die Überschreitung geringer und du wärst aus dem Fahrverbot raus.

Wichtig ist jedoch, dass vor dem Blitzer kein 80-Schild steht, was danach kommt, ist egal. Auch ruhig einige km vorher danach Ausschau halten, ein Tempolimit gilt rein rechtlich bis zu dessen Aufhebung durch das entprechende Schild oder ein anderes Tempolimt. Gibt es keine Aufhebung geht die allgemeine Rechtssprechung imho in die Richtung, dass nach ca. 5km ohne Widerholung des Tempolimits der Fahrer davon ausgehen kann, dass keines mehr vorhanden ist.

Sharaf
08.09.2011, 11:45
Bin damit gestern zum Anwalt , hab ihm die ganze Sache geschildert , er meinte es kann gut möglich sein das ich um nen Fahrverbot vorbeikomm .
Mal sehn was sich daraus ergibt , hoffe nur gutes.

Dirk_39
08.09.2011, 11:58
Mich haben sie ja schon einige Male geblitzt und ich musste für 4 Wochen öfters den Schein abgeben. Nun habe ich eine andere Situation, da ich eh meist für 6 Wochen ins Ausland fahre und es mir eigentlich egal ist, ob der Schein von mir oder der Polizei aufbewahrt wird^^

Max. 4 Wochen, mehr wirds ned geben. Und das ist auch kein Beinbruch in meinen Augen. Nur, wenn ihr eine Straftat vertuscht und es aufkommt, habt ihr beide die Eselhaube auf: du und dein Vater!

Nimm es wie ein Mann und pass in Zukunft besser auf, einen anderen Rat kann ich dir nicht geben.

Gruß Dirk

Schmali
08.09.2011, 12:00
Sowas ist mir noch nicht begegnet.

Mir schon. Wobei eine Geschwindigkeitsherabsetzung um 50 km/h und mehr mit einmal ja glaube ich eigentlich nicht zulässig ist.

Brisko
08.09.2011, 12:03
Wenn Du beim abbremsen warst, wie schnell warst Du dann denn vorher?

Sharaf
08.09.2011, 12:50
Brisko , normale Richtgeschwindkeit 130 vill 135 hatte ich drauf , ich sah die baustelle , geh langsam auf die bremse grad mal angetipt , kann ja keine vollbremse durchführen hatte ja verkehr hinter mir , und schon wurd ich geknipst .

Wassert
08.09.2011, 14:30
Es gibt bei uns Geschwindigkeitsbeschränkungen? :shock:

danni84
08.09.2011, 15:02
Mir schon. Wobei eine Geschwindigkeitsherabsetzung um 50 km/h und mehr mit einmal ja glaube ich eigentlich nicht zulässig ist.
Ist vermutlich je nach Bundesland unterschiedlich, 80 bei Nässe wird ja auch ohne Geschwindigkeitstrichter aufgestellt.

robert234
08.09.2011, 17:01
Ist vermutlich je nach Bundesland unterschiedlich, 80 bei Nässe wird ja auch ohne Geschwindigkeitstrichter aufgestellt.

Da geht man aber auch davon aus, daß bei Nässe niemand volle Pulle fährt, sondern man sowieso schon langsamer ist.