Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieder mal: eBay Problem
Da ich gleich los muss, mal eben in Kurzfassung:
Habe ein Wirtschaftsmathebuch bei eBay günstig ersteigert. Geld via Online-Banking noch am gleichen Tag zur Zahlung angewiesen. Gestern abend / heute Morgen zeigt mir eBay, dass der Käufer vom Kauf zurücktreten, sprich die Ware nicht liefern will:
Artikel: Mathematik für Ökonomen -NEU-von Josef Leydold ( 280577899888) Gekauften Artikel anzeigen– wird in einem neuen Fenster oder Reiter geöffnet
Angebotsende: 21. Okt. 2010
Verkäufer: Name des Verkäufers: stresspegel
Fall: Transaktion abbrechen
XXX hat Sie gebeten, diese Transaktion abzubrechen.
Der Verkäufer hat folgenden Grund ausgewählt: Andere
Weitere Informationen vom Verkäufer: Hallo, ich habe alle meine Bücher im Flur geparkt,um sie für den Versand vorzubereiten. Leider hat unser frisch kastrierter Kater da etwas missverstanden und sich über die Bücher hergemacht und sich drauf "erleichtert". Da Katzenruin eine sehr übel riechende Angelegenheit ist, mussten wir all unsere verkauften Bücher entsorgen.sobald ich Ihre Zahlung erhalte, werde ch diese umgehend zurücksenden :( Ich entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten u wünsche noch einen schönen Abend.
Meine Frage: Kann ich auf eine "Ersatzlieferung" bestehen? Der Verkäufer steht doch hier in der Pflicht, mir einen adequaten Ersatz zu besorgen, oder sehe ich das falsch? Eigentlich wollte ich das Buch gerne haben, da es vom Prof empfohlen wurde, ich in Mathe sowieso nicht so gut bin und es zu einem günstigen Preis ersteigert habe - daher erscheint mir die Begründung auch für recht "sehr zufällig"...
Was würdet ihr mir raten?
Wieso sollte der Verkäufer sich die Geschichte ausdenken, wenn er dir das Geld zurück gibt? :gruebel:
MuskelNooB
25.10.2010, 11:52
natürlich kannst du auf Ersatzlieferung bestehen. Die Frage ist, ob sich der Zeitaufwand und der Stress im Verhältnis zum regulären Kaufpreis des Buches lohnen...
natürlich kannst du auf Ersatzlieferung bestehen. Die Frage ist ob sich der Zeitaufwand und Stress im Verhältnis zum regulären Kaufpreis des Buches lohnt...
genau das.
kingKikapu
25.10.2010, 12:03
sei froh, Geld gespart zu haben und leihe es dir in der Bibliothek aus. 85% der von Professoren empfohlenen Bücher wird man nie brauchen.
robert234
25.10.2010, 12:06
Kann ich auf eine "Ersatzlieferung" bestehen? Der Verkäufer steht doch hier in der Pflicht, mir einen adequaten Ersatz zu besorgen, oder sehe ich das falsch?
Ersatzlieferungen wirst Du gegen einen privaten Verkäufer, der aus seinem Haushalt gebrauchte Gegenstände veräußert, nicht durchsetzen können. Niemand kauft sich ein Buch mehrfach, daher muß man davon ausgehen, daß er nur ein Exemplar besitzt und folglich kein anderes liefern kann. Auf gar keinen Fall ist er gehalten, nun seinerseits Bemühungen anzustellen, irgendwo ein solches Buch aufzutreiben, zu kaufen und dann an Dich abzugeben.
Ob die Schilderung @Katzenurin wahr ist, ist eine andere Sache, vllt. ist es auch nur eine faule Ausrede, das Buch nicht zu einem wahrscheinlich unerwartet niedrigen Kaufpreis herausgeben zu müssen. Zumindest mutet es merkwürdig an, daß jemand Bücher die er verpacken will, erst auf dem Flurfußboden ablegt, denn dort wird man die ja wohl kaum einpacken. Du kannst seine künftig eingestellten Angebote ja mal verfolgen, es würde mich nicht überraschen, wenn dort das Buch wieder auftaucht.
MuskelNooB
25.10.2010, 12:09
sorry Rob, da irrst du dich...
Das Gesetz unterscheidet an dieser Stelle nicht zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern.
Das Buch war laut Beschreibung neu- es handelt sich somit um eine Gattungsschuld-, daher ist eine Nachlieferung möglich
genau das.
Eben genau nicht, wenn die Bücher ansonsten +30 € / Stück kosten und ich es für unter 10 € gekauft hab.
sei froh, Geld gespart zu haben und leihe es dir in der Bibliothek aus. 85% der von Professoren empfohlenen Bücher wird man nie brauchen.
Schön und gut, aber ich brauch einen gewissen Bücherstamm. Erstens weil viele Bücher in der Bibliothek einfach vergriffen sind und zweitens, weil ich da auch drin rumkritzeln kann (was mir bei der Bearbeitung immer viel hilft). Ich kauf mir ja auch nicht jeden Schmöker, aber besonders in Mathe muss ich mich "sputen" hinterher zu kommen.
@Rob - thx, das hilft mir weiter und so hab ich auch schon gedacht. Wenn man sich in die Situation des VKs hineindenkt, dann wäre man selbst ja auch froh, wenn der Käufer es akzeptiert - ob die Story nun wahr ist oder nicht - kann ich eh nicht nachprüfen.
Also heißt es, kulant sein und das Buch wortwörtlich "abschreiben" :-?
kingKikapu
25.10.2010, 12:12
per Fernleihe bekommst du jedes Buch, das es irgendwo in Deutschland auszuleihen gibt. Aber wenns Spaß macht, kannste gerne dein Glück beim Prügeln mit eBay-Teilnehmern versuchen. :hihi:
MuskelNooB
25.10.2010, 12:15
wie gesagt du bist im Recht, aber ob es sich lohnt jenes durchzusetzen, ist die andere Sache.
robert234
25.10.2010, 12:22
@Noob: Dann ficht der Verkäufer eben wegen Irrtums an, viel weiter kommt man da nicht. Jedenfalls nehme ich nicht an, daß man da ohne gerichtliche Austragung zu dem Buch kommt. Da wäre es ja fast aussichtsreicher, die Nachricht über die untergegangene Kaufsache zu sichern und abzuwarten, ob der das Buch erneut anbietet, denn dann wären seine unlauteren Absichten ja offensichtlich.
MuskelNooB
25.10.2010, 12:27
k.a. welchem Irrtum der Verkäufer unterlegen haben sollte... aber mit dem Rest hast du recht.
@Lou warte auf die Neueinstellung des Buches und melde den Verkäufer dann bei ebay
robert234
25.10.2010, 12:28
k.a. welchem Irrtum der Verkäufer unterlegen haben sollte...
Zur Lieferbarkeit? Dem ausgelobten Zustand?
MuskelNooB
25.10.2010, 12:29
Zur Lieferbarkeit? Dem ausgelobten Zustand?
lol die "ziehen" aber nicht
Eben genau nicht, wenn die Bücher ansonsten +30 € / Stück kosten und ich es für unter 10 € gekauft hab.
Was sicherlich weniger ist, als die Beratungsstunde von nem Anwalt kostet ;)
MuskelNooB
25.10.2010, 12:35
Einen Anwalt braucht er eigentlich nicht..
aber egal, wir drehen uns im Kreis!
Einen Anwalt braucht er eigentlich nicht..
aber egal, wir drehen uns im Kreis!
ich wollte damit ausdrücken, das es sich um ein relativ geringfügiges "Vergehen" handelt. mehr als sich bei ebay oder dem verkäufer zu beschweren, kann lou eig net machen. ist zwar ärgerlich, aber nicht zu ändern.
MuskelNooB
25.10.2010, 12:50
Mit kleinen oder großen "Vergehen" hat dies nichts zu tun, es gilt der Grundsatz : pacta sunt servanda; auch bei ebay- bzw. Internetgeschäften
Was kann lou tun?
Erfüllungsfrist setzen, abwarten, wenn Verkäufer nicht erfüllt, Klage auf Erfüllung oder Schadensersatz
Was kann lou tun?
Erfüllungsfrist setzen, abwarten, wenn Verkäufer nicht erfüllt, Klage auf Erfüllung oder Schadensersatz
Das Lou im Recht ist, streite ich ja net ab. Aber welche Institution beschäftigt sich denn bitte mit einem Fall, wo der Streitwert unter 10€ bzw 30€ liegt ?
MuskelNooB
25.10.2010, 12:59
lol
das zuständige Amtsgericht
robert234
25.10.2010, 16:02
Erfüllungsfrist setzen, abwarten, wenn Verkäufer nicht erfüllt, Klage auf Erfüllung oder Schadensersatz
Und dann Pech haben, und nen bekloppten Richter. Recht haben heißt nicht Recht bekommen, das habe ich schon hinter mir.
stephang
25.10.2010, 16:58
.....
MuskelNooB
25.10.2010, 17:52
wie gesagt, wir drehen uns im Kreis.
nun müsste lou alles wissen ^^
WomanOrMachine
25.10.2010, 18:08
Er soll einfach so viele Mails wie möglich ausformulieren und hinschicken, irgendwann wird der Verkäufer vor lauter Verzweiflung ein neues Buch auftreiben ... :mrgreen:
Abhaken, Buch woanders kaufen.
Ich finde das eig gerade lächerlich. Klar für dich ist es ärgerlich.
Aber was würdest du an seiner Stelle machen?
Lass es doch einfach darauf beruhen.
MuskelNooB
25.10.2010, 19:37
Was ist daran lächerlich sich auf sein Recht zu berufen?
Er hat ein Schnäppchen gemacht und will dies natürlich auch bekommen.
Ich finde das eig gerade lächerlich. Klar für dich ist es ärgerlich.
Aber was würdest du an seiner Stelle machen?
Lass es doch einfach darauf beruhen.
Word.
Ich brauch mal eben schnell Rat zum Problem. Hab dem Typen folgendes geschickt:
Hallo louciferi,
Guten Morgen,
Ihre Zahkung ist heute eingegangen und wurde umgehend zurücküberwiesen.
Entschuldige nochmls die Umstände und wünsche einen angenehmen Wochenstart
- xxx
Am gleichen Abend kurz zuvor meine Antwort auf die Sache mit dem Fall:
Hallo XXX,
Eigentlich finde ich es "schade" da die Geschichte recht fadenscheinig erscheint - aber man soll ja stets an das gute im Menschen glauben, oder? Dann warte ich mal bis zum 29.10 und verfolge meinen Kontostand. Vorher werde ich aber nicht "akzeptieren" ;)
grüße
lou
- der eigentlich das Buch braucht
Seine Antwort:
Hallo louciferi,
Ihre "Behauptungen" sind das allerletzte und ich bedauere, dass ich nicht auf Fäkalgestank in meiner Wohnung steh´.
Hätte Ihnen nach Ihrer unverschämten Mail am liebsten das vollgepisste Buch geschickt.
Aber was anderes:
In meinem Kontoauszug steht bei Ihrer Zahlung folgendes:
081543817777 23443477 Mathematik fuer Oekonomem
Ich ging davon aus, dass die Ziffern davor Ihre Bankverbindung seien??!!
Da mir der Betrag heute wieder gutgeschrieben wurde ist dem wohl nicht so und keine weiteren Daten in meinem Auszug vorhanden.
Teilen Sie mir also bitte Ihre Bankverbindung oder PayPal Email mit, damit ich den Betrag schnellstmöglich ordnungsgemäß an Sie zurück transferieren kann und nicht weiter mit Ihnen in Kontakt stehen muss.
- xxx
Kann ich dem einfach so noch meine Bankverbindung nennen ohne Angst vor Nachteilen? Er müsste sie doch eigentlich durch Zahlungseingang haben oder?
kingKikapu
28.10.2010, 19:01
Nein, hat er nicht.
Hätte Ihnen nach Ihrer unverschämten Mail am liebsten das vollgepisste Buch geschickt.
:jumpers:
robert234
28.10.2010, 21:28
Gib ihm Deine PayPal-Daten, falls Du welche hast, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Ansonsten ist das ein sehr unverschämter Typ, den würde ich ne adäquate Bewertung geben.
SantaSergio
28.10.2010, 22:10
warte bis das geld da ist, aber nimm nicht das "tranksaktion beenden" dingen bei ebay an... dann bleibt er zumindest auf den gebühren sitzen (die er sonst nicht bezahlen muss)...
Lustige Sache, das!
Hallo louciferi,
Würden Sie mir mal bitte verraten, was das soll?
Wieso haben Sie abgelehnt???
Nachwievor kann ich Ihnen kein Buch anbieten
- XXX
Hallo stresspegelXXX Geld auf meinem Konto ist, werde ich sicher nicht zustimmen, die Transaktion abzubrechen!
Ich habe gestern meinen Kontostand kontrolliert und bisher ist noch nichts eingegangen. Wenn bis Montag kein Geld da ist, werde ich schauen, wie ich weiter verfahre - sorry, ist nicht böse gemeint und auch keine Unterstellung oder sowas, aber weil man bei eBay schon die eine oder andere böse Überraschung erlebt hat, ist man doch einwenig vorsichtiger geworden!
Ich behalte meinen Saldo im Auge!
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Lucifer,
Langsam aber sicher spinnen Sie doch.
Sie haben nicht auf meine Nachfrage reagiert, ich müsste förmlich nach Ihrer Bankverbindung betteln und neben Ihrem Kontostand sollten Sie mal Ihre Mails im Auge behalten und rechtzeitig beantworten.
Sie haben sich am Donnerstag erst zurückgemeldet und da ist die Zahlung raus.
Und bevor Sie wieder panisch im Kreis laufen- am Montag ist ein Feiertag.
Niemand hat von Ihnen verlangt bis Freitag auf den Transaktionsabbruch zu reagieren.
Hätte ich das vorher gewusst, dass Sie so ein Querolant der übelsten Sorte sind, dann hätte ich Ihnen die ebay Gebühren von Ihrer Erstattung abgezogen- aber ich war da leider etwas naiv.
Mir fehlen echt die Worte...
Hallo Lucifer,
P.S:
Wenn ich Sie wg. läppischen 9,- über´n Tisch ziehen wollen würde, dann würde ich mir sicherlich nicht die Mühe machen und mit Ihnen solch´ eine nervenaufreibende Korrespondenz führen.
Dieser Betrag enstpricht grad mal 8 Minuten meines Stundenlohns.
Was Sie mich schon an Zeit und ergo an Geld gekostet haben, möchte ich mir gar nicht vor Augen führen....
- XXX
So einen Knaller hatte ich noch nie! :devil-smiley::ratlos::gruebel:
stephang
31.10.2010, 01:28
ich würd ihm schreiben er soll dir nen buch schicken oder es gibt post vom anwalt.
kaufvertrag ist geschlossen, richter haben schon wegen ganz anderen dingen zugunsten des käufers entschieden wenn sich der verkäufer geweigert hat.
da sein stundenlohn ja so hoch ist hat er ja sicherlich kein problem damit dir ein original zu kaufen wenn er nicht in der lage ist ein gebrauchtes buch auf das die ebay-beschreibung passt zu schicken
edit, besser noch schreib ihm es gibt post von der staatsanwaltschaft wegen versuchten betruges
Wegen 9 Euro steht kein Richter auf, soviel dazu.
Ansonsten hat der Typ echt ein Rad weg. :lol:
Desweiteren würde ich ihm sagen, dass 67,50€/h kein Grund sind sich so aufzuspielen. Zumal du bei Durchsicht der Akten festgestellt hast, dass nur 47,50€/h beim Finanzamt angegeben sind. Und dass ihr auch montags arbeitet und mal vorbeischaut :lol:
stephang
31.10.2010, 02:04
Wegen 9 Euro steht kein Richter auf, soviel dazu.
richter sind auch schon für artikel aufgestanden die bei ebay für 1 euro weggingen, z.b. autos
edit außerdem gehts garnicht darum vor gericht zu gehen sondern nur darum den verkäufer einfach nur auf seine pflicht aufmerksam zu machen
nochmal edit:
was ich auch nicht ralle ist, warum er geld verliert wenn er mit dir schreibt. schreibt er etwa auf der arbeit?
und, wie dumm ist er eigentlich, dass er den verwendungszweck für die kontodaten hält?
richter sind auch schon für artikel aufgestanden die bei ebay für 1 euro weggingen, z.b. autos
Da war der tatsächliche Wert jedoch deutlich höher als 1 Euro, der reale Wert des Buches hingegen wird den Ersteigerungspreis kaum übersteigen ;-)
robert234
31.10.2010, 03:20
Was Sie mich schon an Zeit und ergo an Geld gekostet haben, möchte ich mir gar nicht vor Augen führen....
Schreibe ihm, daß er doch bitte nicht versuchen soll, die Tatsachen auf den Kopf zu stellen. Ausgangspunkt des Problemes ist immer noch, daß er sinniger Weise zu verkaufende Bücher urinstrahlexponiert auf dem Flurfußboden gelagert und damit seinem Kater förmlich in die Harnröhre gespielt hat. Für die schlechte Erziehung und die hodenlose Frechheit des kastrierten Katers kannst Du ja nun wirklich nichts.
Naja, hab mal ein bisschen "auf den Busch geklopft" und folgende Nachricht abgeschickt:
Hallo,
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wieso Sie sich aufregen. Erstens stehen Sie in der Schuld. Ich habe ein Buch von IHNEN gekauft und bin IHNEN noch entgehen gekommen mit Kulanz. Dass sie den Verwendungszweck der Überweisung für die Kontodaten halten, ist nicht meine Schuld, noch habe ich böswillig irgendwas vorgeschoben.
Die Kontodaten habe ich übermittelt, wie gewünscht aber leider kann ich nicht 24 Stunden am Tag vor dem Rechner sitzen und mein eBay Konto kontrollieren - also in wiefern Nachrichten ein- und ausgehen.
Desweiteren habe ich mich wegen diesem Kauffall Rückhalt bei einem befreundeten Anwalt geholt, da ich noch nie sowas hatte und etwas verunsichert wegen des Ablaufs war. Insofern haben SIE gar keinen Grund sich aufzuregen, denn man kann sowas auch auf ganz andere Weise lösen, wenn Sie verstehen.
Das Geld ist übrigens immernoch nicht eingegangen und sofern dies am Dienstag immernoch nich der Fall ist, werde ich den Anwalt nochmal "konsultieren"
Mfg
Lucifer
Bissl bluffen...das ist mir eigentlich aber echt zu blöd ...
AcidFreak
31.10.2010, 12:36
Ich frage mich ob der Mensch hier mitliest... :mrgreen:
Ihr übertreibt übrigens beide, finde ich. ;)
robert234
31.10.2010, 15:52
Ihr übertreibt übrigens beide, finde ich. ;)
Du übertreibst. :fi_lone_ranger:
kingKikapu
31.10.2010, 15:58
Ich frage mich ob der Mensch hier mitliest... :mrgreen:
Ihr übertreibt übrigens beide, finde ich. ;)
ich finds auch arg an der Grenze zum Lächerlichen ;)
robert234
31.10.2010, 16:01
ich finds auch arg an der Grenze zum Lächerlichen ;)
Bücher zu verkaufen
Verstehe. :fingernagel:
Verstehe. :fingernagel:
genau, king will nur seine Bücher los werden ^^
kingKikapu
31.10.2010, 16:03
ich habe keine Katze ;)
AcidFreak
31.10.2010, 16:04
ich habe keine Katze ;)
Dann war dir Lucifers Gebot also zu niedrig?
robert234
31.10.2010, 16:07
Gleich haben wir ihn! :hihi:
Ich frage mich ob der Mensch hier mitliest... :mrgreen:
Ihr übertreibt übrigens beide, finde ich. ;)
Mal ganz nüchtern betrachtet: Wo übertreibe ich? Ich hab als blanker Student bei eBay ein Buch günstig ersteigert - was mein gutes Recht ist - und fristgerecht bezahlt. Dann tischt man mir so eine Story auf (ob wahr oder nicht, ist mal egal) und ich komme aus Kulanz entgegen - muss ich gar nicht! Das ist Gattungsware! Und dann wird der Typ langsam aber stetig beleidigend, so als ob er mir was unterschieben will, so als ob ICH die Leistung nicht erbracht hätte, die von mir gefordert war.
Yo, ich bin schon so ein Übertreiber :daumen:
:P
Mal ganz nüchtern betrachtet: Wo übertreibe ich? Ich hab als blanker Student bei eBay ein Buch günstig ersteigert - was mein gutes Recht ist - und fristgerecht bezahlt. Dann tischt man mir so eine Story auf (ob wahr oder nicht, ist mal egal) und ich komme aus Kulanz entgegen - muss ich gar nicht! Das ist Gattungsware! Und dann wird der Typ langsam aber stetig beleidigend, so als ob er mir was unterschieben will, so als ob ICH die Leistung nicht erbracht hätte, die von mir gefordert war.
Yo, ich bin schon so ein Übertreiber :daumen:
:P
Du übertreibst in dem Sinne, dass du deine Kulanz als etwas besonderes darstellst. Das ist es in diesem Fall aber nicht.
robert234
01.11.2010, 12:21
Du übertreibst in dem Sinne, dass du deine Kulanz als etwas besonderes darstellst. Das ist es in diesem Fall aber nicht.
Er wäre dazu nicht verpflichtet, also sollte der Verkäufer dankbar dafür sein, statt herumzupöbeln und so zu tun, als sei er selbst im recht. Ist er nämlich nicht, hätte er sich pflichtgemäß verhalten, wäre das alles kein Thema.
Er wäre dazu nicht verpflichtet, also sollte der Verkäufer dankbar dafür sein, statt herumzupöbeln und so zu tun, als sei er selbst im recht. Ist er nämlich nicht, hätte er sich pflichtgemäß verhalten, wäre das alles kein Thema.
Ach das ist doch alles Hühnerkacke.
Schon mal was von Verhältnismäßigkeit gehört?
robert234
01.11.2010, 14:06
Ach das ist doch alles Hühnerkacke.
Schon mal was von Verhältnismäßigkeit gehört?
Verhältnismäßig wenig, da ich mit der FDP und deren Hühnerkacke nix am Hut habe. :twisted:
Ein (Kauf-)Vertrag ist ein Vertrag, aus dem sich für beide Seiten bestimmte Verpflichtungen ergeben. Lu hat seinen Part erfüllt, der Anbieter hingegen nicht. Auf ein Verhältnis kommt es da nicht an, wohl aber auf die Erfüllung obliegender Sorgfaltspflichten. Der Anbieter diente hier erst ein Buch an, lagerte es dann (schon zweifelhaft) angeblich auf dem Korridorfußboden, um es später verpacken und versenden zu können, und das, obwohl er den Kater da herumlaufen hat.
Ich glaube dem Verkäufer kein Wort, vielmehr war der vermutlich vom geringen Preis enttäuscht und will dafür nun nur nicht liefern. Jedenfalls ergeben sich für einen Verkäufer nach geschlossenem Vertrag nun mal Pflichten, ob diese in irgendeinem Verhältnis zu irgendwas stehen, ist völlig wurscht. Er hätte ja das Geschäft nicht anzutragen brauchen, es war seine persönliche Entscheidung.
Verhältnismäßig wenig, da ich mit der FDP und deren Hühnerkacke nix am Hut habe.
Lächerlich!
Was das mit der FDP zu tun hat weiß ich zwar nicht, aber ich erklär dir Verhältnismäßigkeit gerne:
es ist unverhältnismäßig sich stundenlang über so ein Thema Gedanken zu machen.
Es ist unverhältnismäßig wegen einer Sache von 9 Euro Rechtsbeistand zu suchen.
Es ist unverhältnismäßig dem Verkäufer hier Täuschung zu unterstellen.
stephang
01.11.2010, 17:03
Es ist unverhältnismäßig wegen einer Sache von 9 Euro Rechtsbeistand zu suchen.
und ab wie viel euro ist es verhältnismäßig?
ich denke das lu sich nirgens unverhältnismäßig verhält. sondern vielmehr der verkäufer, der dankbar sein sollte, dass lu das buch nicht einfordert und nun seine eigene idiotie (verwendungszweck für kontonummer halten) auf lu schieben will.
es ist vollkommen korrekt einem abbruch erst dann zuzustimmen, wenn das geld wieder beim käufer angelangt ist, sonst kann es für immer futsch sein.
übrigens ist es genauso wenig unverhältnismäßig dem verkäufer hier (was lu nicht tut) täuschung vorzuwerfen. wer sich ein bisschen bei ebay umsieht stellt fest, dass beschädigung der ware eine häufige ausrede ist um zu billig versteigerte artikel nicht ausliefern zu müssen.
und ab wie viel euro ist es verhältnismäßig?
ich denke das lu sich nirgens unverhältnismäßig verhält. sondern vielmehr der verkäufer, der dankbar sein sollte, dass lu das buch nicht einfordert und nun seine eigene idiotie (verwendungszweck für kontonummer halten) auf lu schieben will.
es ist vollkommen korrekt einem abbruch erst dann zuzustimmen, wenn das geld wieder beim käufer angelangt ist, sonst kann es für immer futsch sein.
übrigens ist es genauso wenig unverhältnismäßig dem verkäufer hier (was lu nicht tut) täuschung vorzuwerfen. wer sich ein bisschen bei ebay umsieht stellt fest, dass beschädigung der ware eine häufige ausrede ist um zu billig versteigerte artikel nicht ausliefern zu müssen.
Subjektiv verhältnismäßig würde ich es finden, wenn der Artikel ein Unikat wäre oder ein überaus seltenes Stück. Wobei es ja dann auch keine Gattungssache mehr wäre.
Bei einem doppelt oder dreifach so hohen Betrag fände ich das ganze Theater verhätlnismäßiger.
Ihr immer mit eurer Täuschung: wie der Verkäuer schon sagt ist es ein großer Aufwand für ihn diese 9 Euro zurückzuerstatten etc.
Kein klar denkender Mensch rechnet sich aus für ein gebrauchtes Buch dieser Art noch über 15 Euro zu bekommen. Der Verkauspreis ist also gerechtfertigt.
Zum anderen verfügen doch eine Mehrheit der Ebay-User über einen Zweitaccount oder Bekannte, die die Artikel bis zum Mindestpreis hochtreiben.
:shock: ich hoffe euer Weltbild jetzt nicht zerstört zu haben...
Subjektiv verhältnismäßig würde ich es finden, wenn der Artikel ein Unikat wäre oder ein überaus seltenes Stück. Wobei es ja dann auch keine Gattungssache mehr wäre.
Bei einem doppelt oder dreifach so hohen Betrag fände ich das ganze Theater verhätlnismäßiger.
Ihr immer mit eurer Täuschung: wie der Verkäuer schon sagt ist es ein großer Aufwand für ihn diese 9 Euro zurückzuerstatten etc.
Kein klar denkender Mensch rechnet sich aus für ein gebrauchtes Buch dieser Art noch über 15 Euro zu bekommen. Der Verkauspreis ist also gerechtfertigt.
Zum anderen verfügen doch eine Mehrheit der Ebay-User über einen Zweitaccount oder Bekannte, die die Artikel bis zum Mindestpreis hochtreiben.
:shock: ich hoffe euer Weltbild jetzt nicht zerstört zu haben...
Unter uns: es handelt sich hier um studienrelevante Standardwerke die stellenweise neu +60 € kosten und selbst gebraucht für 20-30 € über den Tresen wandern. Das is hier kein Belletristik-Ramscb von Tante Olga, die das Buch 2-3mal bereits durchgelesen hat.
Unter uns: es handelt sich hier um studienrelevante Standardwerke die stellenweise neu +60 € kosten und selbst gebraucht für 20-30 € über den Tresen wandern. Das is hier kein Belletristik-Ramscb von Tante Olga, die das Buch 2-3mal bereits durchgelesen hat.
:icon_scratch: entweder das Buch kostet 60€ oder nicht. Der Verlag legt einen Verkaufspreis fest.
Bei mir an der Uni gibt es einen Onlineshop, der gebrauchte Bücher von Studenten für Studenten verkauft.
Selbst neue Bücher gehen dort fast nie mit mehr als 50% der UVP raus. Für gebrauchte Bücher rechnet man je nach Zustand mit 10-30% der UVP.
AcidFreak
01.11.2010, 18:19
Angenommen der Besitzer hätte sich WIRKLICH einen Preis von 30 Euro erhofft und du im schlimmsten Fall WIRKLICH so viel bezahlt. Dann geht es hier also um 21 Euro die du gespart und er zusätzlich eingenommen hätte. Meinst du es lohnt sich so ein Theater wegen 21 Euro zu veranstalten? Für euch beide meine ich...
An deiner Stelle hätte ich einfach abgewartet ob er das Buch wieder reinstellt. Wenn er das getan hätte, hättest du ihn und ebay damit konfrontieren können. Aber deine Unterstellung in der Email an ihn war aus meiner Sicht schon eine Frechheit, denn sowas mit der Katze kann doch wirklich mal passieren. Das hat er dann netterweise noch überboten. :erstaunte:
Sonst leih dir das Buch eben aus der Bibliothek aus. "Studienrelevant"... Da kuckst du doch sowieso höchstens dreimal rein. :zunge:
stephang
01.11.2010, 18:20
Meinst du es lohnt sich so ein Theater wegen 21 Euro zu veranstalten? Für euch beide meine ich...
er macht doch garkein theater. er will doch bloß sein geld zurück
AcidFreak
01.11.2010, 18:36
Das bekommt er auch zurück. Er regt sich hier aber auf dass er das Buch nicht bekommt.
Wenn das Geld nicht zurück kommt ist es ein anderes Thema.
Das bekommt er auch zurück. Er regt sich hier aber auf dass er das Buch nicht bekommt.
Wenn das Geld nicht zurück kommt ist es ein anderes Thema.
Danke!
Ich weiß nicht was ihr wollt oder warum ihr MIR einen Strick drehen wollt (bis auf Ausnahmen wie stephang und robert). Ich will nur meine Kohle, bevor ich irgendwas irgendwo absegne. Mehr nicht. Und ich habe Standardwerke mitunter gerne im Original im Regal statt ausgeliehen oder im pdf Format.
@pouz - ja, ein Verlag legt den Preis fest, aber ob solche Preisbindungen dann bei eBay greifen oder nicht, ist eine andere Sache. Ich kauf ja nicht bei Amazon oder so.
Und aufregen darf ich mich über einen eigentlichen Kaufvertrag, der nicht erfüllt wird. Aber ich kann auch ohne das Buch leben - also stellt es hier doch nicht so dar, als würde ich jetzt ein Fass aufmachen und den Typen auf Heller und Cent verklagen - so bescheuert bin ich nicht und so viel wert ist es mir auch nicht. Ich bin eigentlich der Typ, der möglichst den Weg nimmt, der am wenigsten Probleme bringt - und das mach ich auch jetzt.
Ich weiß nicht was ihr wollt oder warum ihr MIR einen Strick drehen wollt (bis auf Ausnahmen wie stephang und robert). Ich will nur meine Kohle, bevor ich irgendwas irgendwo absegne. Mehr nicht. Und ich habe Standardwerke mitunter gerne im Original im Regal statt ausgeliehen oder im pdf Format.
Also ich drehe dir definitiv keinen Strick draus. Ich kann auch deinen Ärger verstehen, nur halte ich die ganze Sache hier für weniger dramatisch als dargestellt. ;)
Ja, man sollte nicht vergessen, dass das Medium Internet nur begrenzt tragefähig für Emotionen ist, sprich: ich sitz hier nicht tobend und fluchend vor dem Monitor, sondern tippe nebenher entspannt meinen Beitrag. Auch wenn er Ton vielleicht eine gewisse Angespanntheit widergibt, so ist dies gewiss nicht der Fall. Ich verbuche das ganze unter Lehrgeld zahlen und habe (und hatte nie) nicht vor, irgendjemanden wegen einem 8 € Kauf zu verklagen oder anderweitig Prozesse anzustreben. :ratlos: ^^
robert234
01.11.2010, 21:50
es ist unverhältnismäßig sich stundenlang über so ein Thema Gedanken zu machen.
Und warum postest Du dann hier so angeregt? :gruebel:
Es ist unverhältnismäßig wegen einer Sache von 9 Euro Rechtsbeistand zu suchen.
Selbst bei immatriellen Dingen nimmt man sich zuweilen einen Anwalt, so wie man sich zu anderen Fragen auch fachkundigen Rat einholt. Im übrigen hat Lu das ja nicht mal gemacht, von daher verstehe ich den Vorwurf nicht.
Es ist unverhältnismäßig dem Verkäufer hier Täuschung zu unterstellen.
Es wurde getäuscht, oder es wurde nicht getäuscht. Täuschungen als deliktische Handlung sind keine Frage irgendwelcher Verhältnismäßigkeiten, sondern objektiver Begehung einer Straftat. Eine tatsächliche Täuschung / ein Betrug wird nicht dadurch zu keiner Täuschung / keinem Betrug, weil der Schaden gering wiegt. Die Schadenshöhe spielt beim Strafmaß eine Rolle, nicht aber bei der Erfüllung der Tatbestandsmerkmale.
AcidFreak
01.11.2010, 22:29
Ich finde es schon unverhältnismäßig hier so einen Thread aufzumachen. Der Verkäufer kann nicht liefern und gibt dafür auch einen Grund an, auch wenn der Grund etwas ungewöhnlich ist. Wenn man dann dem Verkäufer auch noch eine Mail schreibt in der man zu unrecht ihm Täuschung unterstellt (nennt mich naiv aber ich glaube ihm) dann darf man sich nicht wundern wenn der patzig reagiert. Wobei seine Antwort auch etwas unverhältnismäßig ausgefallen ist. :lol:
P.S. Ich will hier auch keinem einen "Strick" drehen. Aber manchmal sollte man die Kirche einfach mal im Dorf lassen und aus einer Fliege keinen Elefanten machen. ;)
Ist einfach affig eure Konversation via e-Mail o.ä. hier zu posten ...
Sich gegenseitig ans Bein zu pissen, mit Stundenlohn zu prahlen oder angeblichen Informationen zu bluffen die man von einem befreundeten Anwalt erhalten hat ist wirklich ordentlich überzogen .. es geht hier um ein paar Euro.
Hättest die Zeit lieber in Lernen oder Schatzsuche investiert - wäre sinnvoller.
robert234
01.11.2010, 23:32
Schatzsuche
Klingt gut, hättest Du da einen heißen Tip für mich?
Ansonsten an diejenigen, die sich hier über diesen Thread, Zweck -und Verhältnismäßigkeiten verausgaben, Ihr tragt am meisten dazu bei, diesen Thread am Leben zu halten. ;)
Ich finde es schon unverhältnismäßig hier so einen Thread aufzumachen.
Oh sorry - mein Fehler weil ich nicht als sporadischer eBayer alle meine Rechte und Pflichten kenne und daher - bevor was falsch läuft - irgendwo mal nachfrage in einem Forum, wo die Wahrscheinlichkeit recht hoch ist, dass jemand schonmal sowas hatte oder sich damit auskennt und mir evtl. weiterhelfen kann. :ratlos: Dafür hab ich ja auch "unverhältnismäßig" sämtliche Hebel in Bewegung gesetzt, sämtliche Kontakte spielen lassen und mich so ins Zeug gelegt für die Sache, dass sie mich die letzten Tage nahezu zu 100 % ausgelastet hat und mir auch schlaflose Nächte bereitete. :safe:
Ich finds ehrlich gesagt komisch, dass Robert der Einzige zu sein scheint, der die Dinge wie ich zu sehen scheint - als ob es nicht mein gutes Recht wäre, auf das von mir ersteigerte Buch zu pochen - ob es nun eine Inkunabel von Anno dazumals ist oder ein billiges Konsalik-Heftchen in Auflage XXX. Das ist doch total latte und nicht relevant zum Fall "Kaufvertrag Ja/Nein" :ratlos:
Wie jemand schon schrieb: Recht haben und Recht einfordern sind zwei paar Schuhe und mir ging es in erster Linie darum, in wie weit ICH auf der sicheren Seite bin und nicht, dass ich dieses Recht auch einklage.
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