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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : heizkostenabrechnung



Paula
26.08.2010, 20:37
hey ihr...
mal wieder eine von meinen super schlauen fragen^^

ich wohne nun seit 3 jahren in der wohnung und habe nie eine heizkostenabrechnung bekommen. nun ziehe ich aus und vermieter redet plötzlich von den abrechnungen das er noch warten will mit der kaution, bis er die abrechnung hat. ist ja auch vollkommen ok.

aber darf er mir noch ne rechnungen von den vergangenen jahren in rechnung stellen, wenn er damit nun noch bei mir ankommt?

robert234
26.08.2010, 22:11
Nun mal eines nach dem anderen.

1.) Wurde eine Inklusivmiete vereinbart, oder eine Kaltmiete + Betriebskosten?

2.) Sollten zusätzliche Betriebskosten vereinbart sein (siehe Mietvertrag), dann muß der Vermieter spätestens 12 Monate nach dem Ende eines Abrechnungszeitraumes (1 Jahr) eine Abrechnung vorgelegt haben. Hat er das nicht, ist sein Anspruch auf etwaige Nachzahlungen an Betriebskosten untergegangen. Das gilt auch für die Heizkosten, da diese ggf. Bestandteil der Betriebskosten sind. Er könnte Dir also maximal noch für 2009 mit Nachforderungen ankommen, nicht aber für 3 Jahre.

3.) Du hättest jedoch ein Recht auf eine Betriebskostenabrechnung, denn möglicherweise hast Du höhere Abschläge bezahlt, als gebraucht wurden. Das wäre nicht nach einem Jahr untergegangen, sondern verjährt normal nach 3 Jahren.

4.) Wenn es soweit ist, kannst Du mich gern noch mal darauf ansprechen.