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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ahnung zum Thema Wohngeld?



robert234
07.08.2010, 13:46
Kann mir von Euch evtl. jemand in Wohngeldfragen Rat geben?

Ich habe voriges Jahr einen Antrag auf Wohngeld bzw. Lastenzuschuß gestellt, der allerdings abgelehnt wurde. Dagegen legte ich Widerspruch ein, der nunmehr ebenfalls abgeschmettert wurde.

Die Wohngeldbehörde berücksichtigt lediglich eine Pauschale von 20 €/m² im Monat als zu berücksichtigende Belastung. Daneben 288 € Heizkosten, obwohl ich tatsächlich eine Gasrechnung von rund 1.000 € zu zahlen hatte. Als dritter Punkt wird mein Anteil an der Grundsteuer als Belastung zusätzlich berücksichtigt.

Die tatsächlichen Belastungen lagen nachweislich deutlich höher als die pauschal veranschlagten 20 €/m², denn allein der Badumbau kostete rund 2.300 €, die auf Basis der Phantasie-Pauschale ermittelte Jahresbelastung für mich geht von rund 1.400 € Kosten aus. Weitere Kosten durch Malerarbeiten, Dachreparatur an der zum Grundstück gehörenden Doppelgarage und Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung verursachten weitere Kosten von rund 3.000 €. Somit stehen reale ca. 5.300 € Kosten den vom Amt pauschal unterstellten Kosten von ca. 1.400 € gegenüber. Auch bei den Gaskosten ergibt sich real eine Lücke von über 712 € zwischen den tatsächlichen Kosten, und den Kosten, die sich aus der amtlichen Pauschale ergeben.

Darf das Amt wirklich von einer unrealistisch arg niedrig angesetzten Pauschale ausgehen, wenn die tatsächlichen Kosten nachweisbar erheblich höher lagen und auch notwendig waren?

Die Pauschale sieht wie erwähnt nur 20 €/m² und Monat vor, aus denen Instandhaltung und Betriebskosten abgedeckt sein sollen. Gleichwohl dürfen für Wohnungen in unserer Gemeinde maximal 308 €/m² und Monat berücksichtigt werden. Diese Kappungsgrenze bei 308 € dürfte doch wohl den Schluß zulassen, daß es im Einzelfall durchaus vielfach höhere berücksichtigungsfähige Kosten geben kann, als die 20 € aus der Pauschale. Meine Kosten lagen sogar oberhalb der Kappungsgrenze, trotzdem wurden nicht mal die 308 € angesetzt, sondern nur die pauschal 20 €.

wuselbubb
10.08.2010, 15:05
Hallo Robert,

vorneweg muss ich sagen, dass ich nicht der Spezialist in Sachen Wohngeld bin, mich aber in das Gesetz ein wenig eingelesen habe.

Wenn ich mir das Wohngeldgesetz anschaue, sieht es wohl folgendermaßen aus:

Bei der Berechnung des Wohngeldes zu berücksichtigen sind die Summe aus Miete (Miete / Wasserverbrach / Abwasser / Nebenkosten) und Belastungen (Zinsen / Tilgungen / Instandhaltungen / Grundsteuer / Verwaltungskosten / Erwerbskosten).

Für die Heizkosten gibt es monatliche Höchstbeträge, die bei einer Person im Haushalt bei 24 EUR mtl. liegen. Es scheint also egal zu sein, wie hoch deine Gasrechnung tatsächlich ist. Es wird nur der Pauschalbetrag angesetzt.

Bei den Instandhaltungen gibt es tatsächlich ebenfalls eine Maximalgrenze. Diese liegt lt. § 13 Abs. 2 Satz 1 WoGV bei 20 EUR / qm Wohnfläche. Auch hier sind die tatsächlichen Kosten nicht relevant.

Ferner wird ja auf dein Gesamteinkommen abgestellt und die monatliche Belastung diesem Einkommen gegenüber gestellt. Daraus ergibt sich, ob eine Wohngeldberechtigung besteht oder nicht.

So leid es mir für dich tut, aber es sieht tatsächlich so aus, als hätte die Wohngeldbehörde die korrekten Beträge angesetzt.

Viele Grüße,

Thomas

robert234
10.08.2010, 15:35
aber es sieht tatsächlich so aus, als hätte die Wohngeldbehörde die korrekten Beträge angesetzt.
Ja, das befürchte ich auch, wobei für mich nicht schlüssig ist, wieso einerseits 308 € monatlich als Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Belastung genannt werden, wenn andererseits ausnahmslos 20 €/m² und Jahr angesetzt werden. Auf den Monat heruntergerechnet (20 € : 12 Monate) ergäben sich so 1,67 €/m². Um damit auf 308 € mtl. kommen zu können, müßte ich über 184 m² (!!!) Wohnfläche haben dürfen, das ist doch absurd, daß man eine derartige Fläche mit 20 € fördern würde, obwohl die Kosten da vllt. gar nicht entstanden sind, gleichwohl bei mir wegen der nur 72 m² betragenden Wohnfläche aber mauert, obwohl die Kosten nachweislich angefallen sind.

Lt. Wohngeldgesetz verfolgt selbiges den Zweck, Haushalten mit niedrigem Einkommen angemessenes Wohnen wirtschaftlich zu ermöglichen und auf Dauer zu sichern. Diese Zielsetzung wird durch die Detailregelungen ad absurdum geführt. Schon der eklatante Widerspruch zwischen 288 € anrechenbaren Heizkosten und tatsächlichen rund 1.000 € Gaskosten für die Heizung zeigt auf, daß das Gesetz in der Praxis leerläuft. Die reine Verarsche.

Trotzdem danke für Deine Antwort. ;)

wuselbubb
11.08.2010, 10:51
Guten Morgen,

ich glaube, das ganze ist etwas anders zu sehen.

Ich denke, die Maximalgrenze von 308 EUR mtl. betrifft sämtliche Belastungen und nicht nur die Instandhaltungen.

Wenn Du also noch Zinsen und Tilgungen, Wasser, Abwasser usw. ansetzt wird die maximal anzusetzende Summe der Belastungen 308 EUR betragen.

Die von Dir angeführten 20 EUR/qm betreffen nur die Instandhaltungen, die ja nur ein Teil der möglich anzusetzenden Belastungen ausmachen.

Ich denke, der weitaus größere Anteil der max. 308 EUR dürfte auf Zins- und Tilgungsdienst entfallen, hierfür gibt es aber auch wiederum spezielle Tabellen, was angesetzt werden darf.

Schau Dir doch mal die Seite Links und Bilder sind den registrierten Mitgliedern des Muskelbody Bodybuilding Forums vorbehalten. an. Hier ist das Gesetz aufgeführt.

Alternativ fand ich diese Seite ebenfalls sehr hilfreich:
Links und Bilder sind den registrierten Mitgliedern des Muskelbody Bodybuilding Forums vorbehalten. Und hier gibt es noch eine Infobroschüre zum Thema Wohngeld:
Links und Bilder sind den registrierten Mitgliedern des Muskelbody Bodybuilding Forums vorbehalten. Gruß,

Thomas

robert234
11.08.2010, 12:20
Die Wohngeldbehörde hat die Kosten von Wasser und Abwasser gar nicht abgefragt, außerdem verstehen die die 20 € pro m² als Pauschale für Instandhaltung UND Betriebskosten, demnach wären da Wasser und Abwasser bereits eingeschlossen. Daß die 308 € allerdings Raum für etwaige Zinsbelastungen und Tilgungen beinhalten, das könnte tatsächlich sein.

Also gebe ich die Sache auf, und stelle nüchtern fest, daß die Ausgestaltung des Wohngeldgesetzes von Kosten ausgeht, die mit der Realität nicht im Ansatz etwas zu tun haben und die Zielsetzung der Norm ad absurdum führen.

Nochmals danke. ;)