robert234
07.08.2010, 13:46
Kann mir von Euch evtl. jemand in Wohngeldfragen Rat geben?
Ich habe voriges Jahr einen Antrag auf Wohngeld bzw. Lastenzuschuß gestellt, der allerdings abgelehnt wurde. Dagegen legte ich Widerspruch ein, der nunmehr ebenfalls abgeschmettert wurde.
Die Wohngeldbehörde berücksichtigt lediglich eine Pauschale von 20 €/m² im Monat als zu berücksichtigende Belastung. Daneben 288 € Heizkosten, obwohl ich tatsächlich eine Gasrechnung von rund 1.000 € zu zahlen hatte. Als dritter Punkt wird mein Anteil an der Grundsteuer als Belastung zusätzlich berücksichtigt.
Die tatsächlichen Belastungen lagen nachweislich deutlich höher als die pauschal veranschlagten 20 €/m², denn allein der Badumbau kostete rund 2.300 €, die auf Basis der Phantasie-Pauschale ermittelte Jahresbelastung für mich geht von rund 1.400 € Kosten aus. Weitere Kosten durch Malerarbeiten, Dachreparatur an der zum Grundstück gehörenden Doppelgarage und Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung verursachten weitere Kosten von rund 3.000 €. Somit stehen reale ca. 5.300 € Kosten den vom Amt pauschal unterstellten Kosten von ca. 1.400 € gegenüber. Auch bei den Gaskosten ergibt sich real eine Lücke von über 712 € zwischen den tatsächlichen Kosten, und den Kosten, die sich aus der amtlichen Pauschale ergeben.
Darf das Amt wirklich von einer unrealistisch arg niedrig angesetzten Pauschale ausgehen, wenn die tatsächlichen Kosten nachweisbar erheblich höher lagen und auch notwendig waren?
Die Pauschale sieht wie erwähnt nur 20 €/m² und Monat vor, aus denen Instandhaltung und Betriebskosten abgedeckt sein sollen. Gleichwohl dürfen für Wohnungen in unserer Gemeinde maximal 308 €/m² und Monat berücksichtigt werden. Diese Kappungsgrenze bei 308 € dürfte doch wohl den Schluß zulassen, daß es im Einzelfall durchaus vielfach höhere berücksichtigungsfähige Kosten geben kann, als die 20 € aus der Pauschale. Meine Kosten lagen sogar oberhalb der Kappungsgrenze, trotzdem wurden nicht mal die 308 € angesetzt, sondern nur die pauschal 20 €.
Ich habe voriges Jahr einen Antrag auf Wohngeld bzw. Lastenzuschuß gestellt, der allerdings abgelehnt wurde. Dagegen legte ich Widerspruch ein, der nunmehr ebenfalls abgeschmettert wurde.
Die Wohngeldbehörde berücksichtigt lediglich eine Pauschale von 20 €/m² im Monat als zu berücksichtigende Belastung. Daneben 288 € Heizkosten, obwohl ich tatsächlich eine Gasrechnung von rund 1.000 € zu zahlen hatte. Als dritter Punkt wird mein Anteil an der Grundsteuer als Belastung zusätzlich berücksichtigt.
Die tatsächlichen Belastungen lagen nachweislich deutlich höher als die pauschal veranschlagten 20 €/m², denn allein der Badumbau kostete rund 2.300 €, die auf Basis der Phantasie-Pauschale ermittelte Jahresbelastung für mich geht von rund 1.400 € Kosten aus. Weitere Kosten durch Malerarbeiten, Dachreparatur an der zum Grundstück gehörenden Doppelgarage und Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung verursachten weitere Kosten von rund 3.000 €. Somit stehen reale ca. 5.300 € Kosten den vom Amt pauschal unterstellten Kosten von ca. 1.400 € gegenüber. Auch bei den Gaskosten ergibt sich real eine Lücke von über 712 € zwischen den tatsächlichen Kosten, und den Kosten, die sich aus der amtlichen Pauschale ergeben.
Darf das Amt wirklich von einer unrealistisch arg niedrig angesetzten Pauschale ausgehen, wenn die tatsächlichen Kosten nachweisbar erheblich höher lagen und auch notwendig waren?
Die Pauschale sieht wie erwähnt nur 20 €/m² und Monat vor, aus denen Instandhaltung und Betriebskosten abgedeckt sein sollen. Gleichwohl dürfen für Wohnungen in unserer Gemeinde maximal 308 €/m² und Monat berücksichtigt werden. Diese Kappungsgrenze bei 308 € dürfte doch wohl den Schluß zulassen, daß es im Einzelfall durchaus vielfach höhere berücksichtigungsfähige Kosten geben kann, als die 20 € aus der Pauschale. Meine Kosten lagen sogar oberhalb der Kappungsgrenze, trotzdem wurden nicht mal die 308 € angesetzt, sondern nur die pauschal 20 €.