Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Von dubiosen Gratispäcken und Rechnungen
:icon_scratch: Also, gerade hat der Postman hier ein Paket abgegeben welches ich habe im Eifer des Gefechts (weil ich dachte, es wäre die Ware, die ich bestellt hab und auf die ich die ganze Zeit warte...) aufgemacht.
Was schlägt mir entgegen? Ominöse Lachsölkapseln (hey, cool!), Magnesium (öh, joa auch gut...) und Ginkgo (wtf?). Weder hatte ich sowas bestellt noch von dem "Shop" Kenntnis gehabt - kurzum, ich hab keine Ahnung, wieso mir jemand so ein Paket schickt. Nebst anderer komischer Produkte und Proben war unten ein Kataloge und ein Umschlag samt "Rechnung" und einer Einzugsermächtigung. Auf der Rechnung steht was von Probierpaket und irgendwo taucht auch der Betrag von 31,XX € auf.
Ich werden den Scheiss sicherlich nicht bezahlen und ich werde mir auch nicht die Mühe machen, es irgendwie zurückzubringen. Da ich gelernter Kaufmann bin, kenne ich mich einwenig mit Kaufverträgen und ihrem Zustandekommen aus. Muss der jenige, der die Ware anbietet, nicht auch für deren Abholung sorgen bzw. bin ich nicht "nur" dazu verpflichtet, das Paket ordnungsgemäß aufzubewahren? Ich habe nirgendwo eine Willenserklärung abgegeben. Schweigen würde nach meinem Wissenstand nicht als konkludentes Handeln (Einverständnis) bewertet werden, oder liege ich falsch?
Bisher wurde noch Nichts vom Konto o.ä. abgebucht, aber kann ich das einfach zurückbuchen lassen? Was mache ich, wenn Mahnung reinflattern? Verbraucherschutz informieren und die Rechnung ignorieren? Versteht mich nicht falsch - ich kann das prima im Alleingang regeln, aber vielleicht kennt sich ja einer von euch mit solchen Situationen besser aus? Also, ist ja nicht so, dass ich die Lachsölkapseln nicht gebrauchen könnte *flöt* :O
Ajo, das Paket stammt von "Kräuterhaus St. Bernhard" (http://www.kraeuterhaus.de/)
Guten Morgen Lucifer!
Zumindest, was eine Abbuchung von Deinem Konto angeht, kann ich Dir spontan weiterhelfen. Wenn irgendwer einfach Geld abbucht, kannst Du es innerhalb von 6 Wochen von Deiner Bank zurückbuchen lassen. Ein Anruf sollte genügen!
Allerdings frage ich mich, wie die Firma an Deine Bankverbindung kommen soll bzw. eine Einzugsermächtigung, wenn Du eigentlich noch nie Kontakt zu dem Shop hattest. :gruebel:
robert234
24.07.2010, 12:10
Du bist bei denen Kunde, oder woher haben die Deine Bankverbindung um Einzuziehen?
huthmann
24.07.2010, 12:19
ich glaube, sie möchte, dass er die einzugsermächtigung erteilt..
die bloße annahme von leistungen begründet noch keine wirksame annahmeerklärung, siehe § 241a BGB.. der 241a ist eine reaktion genau auf solche geschäfte, wie bei die lou..
die firmen haben sich damals immer auf § 151 BGB annahme ohne erklärung gegenüber dem antragenden berufen:
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat. Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nach dem aus dem Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden.
der ist hier jedoch nicht einschlägig, da eine annahme eine willenserkärung und den zugang bedingt.. bei § 151 liegt lediglich ein verzicht auf den zugang (und nur auf den zugang) vor..
klassischer fall sind hier die versandthäuser.. der katalog stellt noch nicht das angebot dar.. die bestellung des kunden ist das angebot und das bloße verschicken ist die annahme durch das versandthaus. es brauch also hier keine schriftliche erklärung vom versandthaus, dass ein vertrag zustande gekommen ist.
§ 241a BGB ist zur klarstellung entstanden und regelt genau deinen fall..
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
ist zwar eine weile her, aber so ist es mir jedenfalls in erinnerung und so steht es noch in meinem gesetz :)
MuskelNooB
24.07.2010, 12:21
§ 241a
Unbestellte Leistungen (1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.
Ware aufbewahren, bei dem Shop anrufen und eine angemessene Frist zur Abholung einräumen. Was wichtiger ist, woher haben die deine Kontodaten?
EDIT: Huth war schneller :shock:
stephang
24.07.2010, 12:22
@huthmann und was bedeutet das nun für lu?
ware behalten und nicht reagieren, in der hoffnung, dass sie nix vom konto abbuchen und er sich somit nicht den stress des zurückbuchens machen muss?
kann er die waren sofort konsumieren, da er sie nicht zurückgeben muss?
huthmann
24.07.2010, 12:23
oh.. als ich gesehn hab, dass muskelnoob geantwortet hat, hab ich schon befürchtet, dass er mich lügen straft....
glück gehabt :)
huthmann
24.07.2010, 12:24
@huthmann und was bedeutet das nun für lu?
ware behalten und nicht reagieren, in der hoffnung, dass sie nix vom konto abbuchen und er sich somit nicht den stress des zurückbuchens machen muss?
kann er die waren sofort konsumieren, da er sie nicht zurückgeben muss?
sie haben kein anspruch aus einem kaufvertrag... aber natürlich den herausgabeanspruch, da sie eigentümer sind.. also wäre aufbrauchen mal nicht das schlauste.. so mein rechtsgefühl :)
also wie MN sagt.. frist zu abholung setzen.. mit der einzugsermächtigung hab ich wie gesagt, anders gedeutet
robert234
24.07.2010, 12:29
ich glaube, sie möchte, dass er die einzugsermächtigung erteilt..
Hört sich für mich anders an, denn er sorgt sich ja darum, ob er abgebuchtes Geld denn zurückholen könne. Eine Abbuchung setzt voraus, das man seine Bankverbindung bereits kennt.
Ja, § 241a BGB wäre einschlägig, falls Lucifer bei dem Anbieter nicht bestellt hat. Hat er dort bestellt, jedoch eine andere Ware, könnte es sich um einen Irrtum des Händlers handeln, die Rechtslage sähe dann anders aus.
Vereinfacht ausgedrückt: Hat er dort aktuell überhaupt nichts bestellt, greift § 241a BGB ein, der Händler hätte dann keinerlei durchsetzbare Ansprüche gegen Lucifer, weder auf Bezahlung noch auf Herausgabe der Ware. Lucifer könnte die Ware verbrauchen oder auch wegwerfen, er muß sie ausdrücklich weder aufbewahren noch zurücksenden.
Sollte eine Mahnung kommen, kann er diese ignorieren. Käme hingegen ein gerichtlicher Mahnbescheid, muß er sich innerhalb der 14-tägigen Frist dazu erklären, anderenfalls bekommt der Händler einen vollstreckbaren Titel, bei dem es nicht mehr interessiert, ob die Forderung überhaupt begründet ist.
MuskelNooB
24.07.2010, 12:29
sie haben kein anspruch aus einem kaufvertrag... aber natürlich den herausgabeanspruch, da sie eigentümer sind.. also wäre aufbrauchen mal nicht das schlauste.. so mein rechtsgefühl :)
es täuscht dich auch nicht:thumright:
Also wie ich sagte: ich kenne mich ja einwenig in dem Gebiet aus. Konsum, weiß ich, darf ich nicht "üben" - aber es ist oder war zumindest so, dass irgendwann eine Verjährung eintritt in dem die Ware als Eigentum und Besitzt des jenigen geht, dem sie zugeschickt wurde, wenn eine gewisse Frist abgelaufen ist.
Ob die meine Kontodaten haben? Keine Ahnung - eigentlich nicht, aber sowas hält die Leute ja nicht davon ab, Mahnungen zu verschicken oder mit Inkassobüros zu drohen. Für mich steht fest: ich zahl goarnix und ich werde auch nicht mit dem Paket große Anstalten machen, sie auf eigene Faust zur Post zu tragen o.ä.
Soll ich in dem Saftladen anrufen und denen sagen, dass ich nix bestellt hab und die das Paket gerne wieder rausholen können? Oder soll ich einfach die Füße stillhalten und gar nix machen (bisher ist mir ja kein finanzieller Nachteil draus erwachsen).
EDIT: für Robs Post: Noch wurde nix abgebucht, aber muss ja auch nix heißen, da sowas ja auch immer zeitversetzt passieren kann. Wie gesagt, wüsste ich auch nicht, woher die Jungs meine Kontodaten haben sollten.
huthmann
24.07.2010, 12:31
Hört sich für mich anders an, denn er sorgt sich ja darum, ob er abgebuchtes Geld denn zurückholen könne. Eine Abbuchung setzt voraus, das man seine Bankverbindung bereits kennt.
hast recht, den teil hab ich überlesen..
robert234
24.07.2010, 12:34
Ob die meine Kontodaten haben? Keine Ahnung - eigentlich nicht
Wäre ich der mit dem Fall betraute Richter, würde ich an dieser Stelle Zweifel an Deinen Darstellungen bekommen. Wenn Du dem Kräuterhaus Deine Kontodaten nie gegeben hast, ist es nicht schlüssig, daß die von Deinem denen unbekannten Konto was einziehen könnten.
stephang
24.07.2010, 12:41
Wäre ich der mit dem Fall betraute Richter, würde ich an dieser Stelle Zweifel an Deinen Darstellungen bekommen. Wenn Du dem Kräuterhaus Deine Kontodaten nie gegeben hast, ist es nicht schlüssig, daß die von Deinem denen unbekannten Konto was einziehen könnten.
es gibt genug menschen, die ihr geld durch den verkauf von kontodaten inkl. adresse verdienen. dubiose online-shops kaufen die dann um ihren unwissenden opfern waren zuschicken
Nein, ich habe denen meine Daten nicht gegeben und höre zum ersten Mal von dem Shop. In dem Paket liegt ein netter, mit Blümchen geschmüchkter Umschlag bei, mit der Aufschrift "Enthält Ihre Rechnung." So. Dadrin liegt eine Rechnung, komischerweise steht auf der Rechnung auch eine Kunden-Nr. (davon weiß ich nix?) und dadrin liegt ein "Zahlschein" , also so ein Bankformular wo man "netterweise" schon alles ausgefüllt hat inkl. Rechnungsbeitrag (Ich müsste also das Ding jetzt einfach zur Bank bringen, wenn ich bescheuert wäre!).
Gleichzeitig liegt hier noch ein Zettel drin, so ein förmliches Anschreiben mit Text:
"Lieber Kunde, liebe Kundin,
wir möchten uns heute mit einer herzlichen Bitte an Sie wenden:
Sind Sie einverstanden, wenn wir Ihre Rechnung zukünftig im Bankeinzugsverfahren ausgleichen?"
...dann zählen die hier ihre tollen Vorteile auf, von wegen Skonto und Co.. Ganz unten dann eine abtrennbare Einzugsermächtigung. Da dem Paket so ein Zahlschein beiliegt, gehe ich spontan davon aus, dass die Penner nicht von Dritten an meine Kontodaten gekommen sind (ich selbst habe sie zu keinem Zeitpunkt herausgegeben).
So.
Du hast nicht zufällig das Paket deines Nachbarns aufgemacht?:lol:
stephang
24.07.2010, 12:45
da du dort nichts bestellt hast träte ja:
Ja, § 241a BGB wäre einschlägig,
Vereinfacht ausgedrückt: Hat er dort aktuell überhaupt nichts bestellt, greift § 241a BGB ein, der Händler hätte dann keinerlei durchsetzbare Ansprüche gegen Lucifer, weder auf Bezahlung noch auf Herausgabe der Ware. Lucifer könnte die Ware verbrauchen oder auch wegwerfen, er muß sie ausdrücklich weder aufbewahren noch zurücksenden.
ein
MuskelNooB
24.07.2010, 12:47
es gibt auch Ausnahmen von §241a I, deswegen anrufen und am besten klären
Du hast nicht zufällig das Paket deines Nachbarns aufgemacht?:lol:
Du, das dachte ich zufällig auch, aber normalerweise sagt der Postmokel dann bzw. fragt ob ich das Paket für Nachbar XYZ entgegen nehmen könnte. Nachdem ich den Inhalt gecheckt hab, hab ich auch nochmal kontrollmäßig auf die Adresse des Pakets und den darauf vermerkten Namen geworfen.
Da ist kein Zweifel :P
huthmann
24.07.2010, 12:50
es gibt auch Ausnahmen von §241a I, deswegen anrufen und am besten klären
eben.. alles andere raubt dir nur noch mehr nerven.
Ich würde da anrufen und fragen, wie der Shop darauf kommt, dass Du dort etwas bestellt hast!
Ich tippe jetzt fast mal auf eine dieser (Beschei***-)Firmen, die den Leuten weismachen möchte, dass sie telefonisch etwas bestellt haben.
Abbuchen werden sie wohl nichts bei Dir, weil sie Dir mit dem Schreiben erst einmal nur Deine BV aus der Nase ziehen wollten.
robert234
24.07.2010, 13:01
es gibt auch Ausnahmen von §241a I, deswegen anrufen und am besten klären
Damit träte ein, was die Norm des § 241a BGB gerade verhindern soll.
Fassen wir die uns geschilderten Tatbestände kurz zusammen:
1.) Lucifer bekommt ein an ihn persönlich adressiertes Paket.
2.) Dieses Paket enthält Waren, die er nicht bestellt hat.
3.) Er war noch nicht mal Kunde bei den Versender, demnach scheidet ein Irrtum auf dessen Seite aus, kein Händler kann "irrtümlich" Waren an eine Person versenden, die nicht mal zu seinen Kunden zählt.
4.) Der § 241a BGB hat in seiner Zweckbestimmung unzweifelhaft Sanktionscharakter, er soll unredliche Versender rechtlos stellen, wenn diese versuchen jemandem irgendwelche Waren aufzudrängen.
5.) Zwar erwirbt Lucifer an den Waren kein Eigentum, gleichwohl schließt § 241a BGB jedoch jegliche Ansprüche des Versenders gegen Lucifer aus. Entsprechend dürfte Lucifer das Zeug zwar nicht veräußern, was er damit aber sonst macht, ist ihm überlassen. Er kann es wegwerfen oder verbrauchen, denn er ist zu keiner Rückgabe verpflichtet.
Also, Fischöl könnt ich schon gebrauchen :daumen:
Rob, du meinst also, ich soll da nicht anrufen und die Sache aussitzen? Natürlich würde ich einem amtlichen Mahnschreiben sofort und fristgerecht widersprechen. :ratlos: Werd mich auch erstmal nicht daran vergreifen, aber schadet ja nicht, sich abzusichern.
robert234
24.07.2010, 13:09
es gibt genug menschen, die ihr geld durch den verkauf von kontodaten inkl. adresse verdienen. dubiose online-shops kaufen die dann um ihren unwissenden opfern waren zuschicken
Auch das halte ich für wenig glaubhaft, denn wer die kriminelle Energie aufbringt, sich unbefugt Geld von fremden Konten einzuziehen, der wird dafür nicht eine Gegenleistung in Gestalt einer Warenlieferung erbringen.
MuskelNooB
24.07.2010, 13:15
Damit träte ein, was die Norm des § 241a BGB gerade verhindern soll.
Fassen wir die uns geschilderten Tatbestände kurz zusammen:
1.) Lucifer bekommt ein an ihn persönlich adressiertes Paket.
2.) Dieses Paket enthält Waren, die er nicht bestellt hat.
3.) Er war noch nicht mal Kunde bei den Versender, demnach scheidet ein Irrtum auf dessen Seite aus, kein Händler kann "irrtümlich" Waren an eine Person versenden, die nicht mal zu seinen Kunden zählt.
4.) Der § 241a BGB hat in seiner Zweckbestimmung unzweifelhaft Sanktionscharakter, er soll unredliche Versender rechtlos stellen, wenn diese versuchen jemandem irgendwelche Waren aufzudrängen.
5.) Zwar erwirbt Lucifer an den Waren kein Eigentum, gleichwohl schließt § 241a BGB jedoch jegliche Ansprüche des Versenders gegen Lucifer aus. Entsprechend dürfte Lucifer das Zeug zwar nicht veräußern, was er damit aber sonst macht, ist ihm überlassen. Er kann es wegwerfen oder verbrauchen, denn er ist zu keiner Rückgabe verpflichtet.
dann schau in II...
spinnen wirs mal weiter: Der Unternehmer sagt es wurde bei uns unter der emaíl ein Kunde registriert mit den Daten von Lou. Lou wusste er hatte nichts bestellt und hat nicht mal dort angerufen... m.M.n. würde dann II einschlägig sein, da ja nicht in "betrügerischer Absicht" an Lou geliefert wurde und dann ja gerade nicht 241a I voll durchgreifen soll
robert234
24.07.2010, 13:22
Rob, du meinst also, ich soll da nicht anrufen und die Sache aussitzen?
Wenn Deine hier getätigten Darstellungen der Wahrheit entsprechen, sehe ich dazu keine Veranlassung. Weder hast Du einen Kaufvertrag geschlossen, noch bist Du in anderer Weise gegenüber dem Versender zu irgendwas verpflichtet. Er hätte nur dann gegen Dich durchsetzbare Ansprüche, wenn Du
a) bei ihm bestellt und somit einen Kaufvertrag über diese Waren geschlossen hast
oder
b) Du das zwar nicht bei ihm bestellt hast, aber es für Dich erkennbar ist, daß es sich um einen Irrtum handelt (z. B. an jemand anderen adressiert, oder Du hast Viagra bestellt, aber versehentlich Lachsöl bekommen).
So liegt es hier jedoch nicht. Damit greift § 241a (1) BGB knallhart ein und die Sache ist gegessen.
Um gegen Dich was ausrichten zu können, müßte der Versender vor Gericht Beweis antreten, daß Du einen Kaufvertrag geschlossen hast, oder aber, daß es einen Irrtum gegeben hat, den Du erkannt hast oder hättest erkennen MÜSSEN. Einen Kaufvertrag gibt es nicht, also kann er solchen auch nicht beweisen. Auch einen Irrtum kann man ausschließen, siehe Punkt 3 oben. Selbst wenn es einen Irrtum gegeben hätte, müßtest Du diesen als weitere Voraussetzung auch noch ERKANNT haben, bzw. der Irrtum hätte dermaßen offensichtlich sein müssen, daß Du ihn einfach als Irrtum hättest erkennen MÜSSEN. Auch hier wäre die Beweisführung für den Versender wenig aussichtsreich, denn es sieht alles nach der unerlaubten Praxis aus, unbestellt ins Blaue hinein irgendeine Ware zuzusenden und den vermeintlichen "Kunden" zu überrumpeln.
robert234
24.07.2010, 13:27
Nö Noob, das sehe ich anders. ;)
§ 241a BGB
...
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
Frage: Wo siehst Du den Anhaltspunkt dafür, daß Lucifer erkannt hat oder hätte erkennen können, daß ihm die Waren nicht aus unlauteren Gründen zugesandt wurden? Das ist aber explizit Tatbestandsmerkmal dafür, daß Absatz 2 eingreifen könnte.
MuskelNooB
24.07.2010, 13:30
wenn das alles so einfach wäre, könnte ich mich mit ein paar Leuten zusammen tun und uns gegenseitig "falsch gelieferte" Ware zu schicken lassen
wie gesagt meine Intention ist, Lou wurde von irgendwen (der ihn kennt) verarscht, denn die Artikel sind ja gar nicht so BB untypisch - ? Zufall das der Unternehmer gerade diese Artikel mal so zu Lou geschickt hat? - deswegen für mich ist die Beweislage gar nicht so eindeutig.. daher anrufen und klären...
bringt doch keinen um...
huthmann
24.07.2010, 13:31
wenn das alles so einfach wäre, könnte ich mich mit ein paar Leuten zusammen tun und uns gegenseitig "falsch gelieferte" Ware zu schicken lassen
janz jenau.
Ihr macht die Sache ja richtig kompliziert.
Für mich sieht es so aus, dass sich jemand ein Scherz erlaubt hat und dir das Zeug ohne dein Wissen bestellt hat.
Wie würde ich vorgehen?
1) Dem Versender mailen/telefonisch mitteilen, dass du irrtümlich Ware bekommen hast.
2) 2 Wochen Abholfrist setzen.
3) Da sie die Ware kaum abholen werden nach den 2 Wochen verbrauche.
Das Ganze habe ich zu Stande gebracht ohne Gesetzbücher zu wälzen, Paragraphen zu zitieren oder meinen Anwalt zu bemühen.
Man kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen.
Das mit dem Scherz glaub ich nicht. Welche Firma schickt bitte jemandem Ware zu, mit einem Zahlschein drin ? Weder Vorkasse, noch Nachnahme oder Paypal noch sonst irgendwelche Zahlungsmodalitäten sind hier gewählt worden.
Das mit dem Scherz glaub ich nicht. Welche Firma schickt bitte jemandem Ware zu, mit einem Zahlschein drin ? Weder Vorkasse, noch Nachnahme oder Paypal noch sonst irgendwelche Zahlungsmodalitäten sind hier gewählt worden.
Das sieht für mich nach einem ganz normalen Kauf auf Rechnung aus!
Ein verbreitete Zahlungsmethode bei Versandhäusern :twisted:
MuskelNooB
24.07.2010, 13:41
Welche Firma schickt bitte jemandem Ware zu, mit einem Zahlschein drin ? Weder Vorkasse, noch Nachnahme oder Paypal noch sonst irgendwelche Zahlungsmodalitäten sind hier gewählt worden.
Als ich meinen Whiskey online -als Neukunde- bestellt hatte lief das auch über Rechnung. Also perfekt um einen dem man nicht leiden kann ein bißchen Ärger zu machen
Wie sollte man dich denn ärgern, wenn man die Ware die du geschickt bekommen sollst, selbst bezahlen würde..
huthmann
24.07.2010, 13:42
Ihr macht die Sache ja richtig kompliziert.
Für mich sieht es so aus, dass sich jemand ein Scherz erlaubt hat und dir das Zeug ohne dein Wissen bestellt hat.
Wie würde ich vorgehen?
1) Dem Versender mailen/telefonisch mitteilen, dass du irrtümlich Ware bekommen hast.
2) 2 Wochen Abholfrist setzen.
3) Da sie die Ware kaum abholen werden nach den 2 Wochen verbrauche.
Das Ganze habe ich zu Stande gebracht ohne Gesetzbücher zu wälzen, Paragraphen zu zitieren oder meinen Anwalt zu bemühen.
Man kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen.
wenn es im studium erwähnt wurde, dass es gängige praxis ist und sogar ein paragraph für solch bestimmte fallkonstellation besteht bzw. neu entstanden ist, dann untermauert man gern damit seine argumentation, als nur zu sagen "also ich würde es so machen".. lou will ja auf der sicheren seite sein, daher fragt er nach..
im endeffekt, kommen wir ja auf das selbe ergebnis.. anrufen, frist setzen und zurücklehnen.
wenn es im studium erwähnt wurde, dass es gängige praxis ist und sogar ein paragraph für solch bestimmte fallkonstellation besteht bzw. neu entstanden ist, dann untermauert man gern damit seine argumentation
:finger: Streber
als nur zu sagen "also ich würde es so machen".. lou will ja auf der sicheren seite sein, daher fragt er nach..
im endeffekt, kommen wir ja auf das selbe ergebnis.. anrufen, frist setzen und zurücklehnen.
Ist er ja wenn er es so macht :erstaunte:
:knuddel:
huthmann
24.07.2010, 13:45
ach komm.. geh muffins naschen :mrgreen:
ach komm.. geh muffins naschen :mrgreen:
Die habe ich Lou geschickt auf Rechnung :nusch:
robert234
24.07.2010, 13:50
deswegen für mich ist die Beweislage gar nicht so eindeutig..
Das braucht sie auch nicht, denn wenn der Versender Ansprüche gegen Lucifer durchsetzen wollte, ist er (der Versender) beweispflichtig. Eine non liquet Situation führt dazu, daß die Klage abzuweisen ist.
Es würde den Sanktionscharakter und die Norm des § 241a (1) BGB per se leerlaufen lassen, wenn das Risiko und die Umstände dem harmlosen Paketempfänger zugemutet werden würden, obwohl er rein gar nichts dazu beigetragen hat, daß es ihm zugesandt wurde. Der Empfänger einer unbestellten Ware kann nicht wissen, ob diese ihm aus unlauteren Gründen zugesandt wurde, oder ob sich ein Dritter ohne sein Wissen einen dummen "Scherz" erlaubt hat, das im Namen des Empfängers zu bestellen. Gibt es im Einzelfall nicht ausnahmsweise Gründe, an denen das für den Empfänger ohne weiteres erkennbar war, so greift § 241a (2) BGB gerade nicht ein.
Es ist nicht anzunehmen, daß der Gesetzgeber mit § 241a (1) BGB eine Norm bestimmen wollte, die dann keinen praktischen Anwendungsbereich hat. Müßte der Empfänger einer unbestellten Ware aufklären, ob der Versender ihm das unlauter oder irrtümlich zugesandt hat, würde das den Normzweck konterkarieren. Der Versender könnte seine unlautere Masche dann praktizieren, und wenn ein Kunde sich davon nicht übertölpeln läßt und nachfragt, dann erklärt ihm der Versender eben, es habe sich um ein Versehen gehandelt, womit sodann ein Herausgabeanspruch gegen den Warenempfänger begründet wäre, weil nunmehr dem Empfänger der "Irrtum" zur Kenntnis gelangt wäre und § 241a (2) BGB eingriffe. DAS ist mit § 241a BGB gerade nicht gewollt, die Norm SOLL sanktionieren.
spammer69
24.07.2010, 13:52
Ihr macht euch einen Kopf... Ist doch eindeutig: Irgendeiner hat die Waren für Lou bestellt. Wahrscheinlich, um ein Geschenk für das Anwerben eines neuen Kunden zu ergattern. Das Gleiche ist auch einer Freundin von mir passiert, nur war es bei ihr ein 1&1-DSL-Vertrag.
Das lässt dich ganz einfach klären, indem man bei dem Verkäufer anruft und fragt, wer die Bestellung gemacht hat. Wenn die Bestellung ohne Lous Zustimmung erfolgt ist (wovon ich jetzt mal ausgehe), ist sie nicht rechtens und dem Schlaumeier drohen rechtliche Konsequenzen.
Ich tippe mal darauf, dass es Santa gewesen ist. :nusch:
huthmann
24.07.2010, 13:56
Ich tippe mal darauf, dass es Santa gewesen ist. :nusch:
oh gott.. santa und cofloh haben meine adresse :erstaunte: :shock:
Ich tippe mal darauf, dass es Santa gewesen ist. :nusch:
Ich tippe auf Robert, der will Lou aus dem Weg räumen bevor er mehr "Danke" hat :shock:
oh gott.. santa und cofloh haben meine adresse
schon wieder: :finger:
stephang
24.07.2010, 14:00
robert, nach deiner auffassung der lage könnte ich einfach ins internetcafe gehen oder per proxy über internetversandhäuser mir waren auf rechnung zuschicken lassen und behaupten, ich wäre es nicht gewesen (kann mir ja auch keiner nachweisen) und dürfte die waren dann behalten
spammer69
24.07.2010, 14:01
Ich tippe auf Robert, der will Lou aus dem Weg räumen bevor er mehr "Danke" hat :shock:
Gut möglich, aber Santa unterstelle ich bessere Stalker-Skillz. Außerdem ist er im /b/-Forum unterwegs, wo man auf solche Scherze spezialisiert ist. ;)
robert234
24.07.2010, 14:03
Das lässt dich ganz einfach klären, indem man bei dem Verkäufer anruft und fragt, wer die Bestellung gemacht hat.
Damit fördert man unlautere Geschäftspraktiken doch geradezu. Nehmen wir mal an, der Versender hat Lucifer den Kram aufnötigen wollen, dann ruft Lucifer den Versender nun an, mit der Folge, daß er wegen des Anrufs in die Lage gerät, die unbestellten Waren an den Absender herausgeben zu müssen. Somit ist zwar der Versuch des Versenders gescheitert, Lucifer den Kram unterzujubeln, aber er bekommt sogar die Waren zurück, ihm entsteht kein Nachteil, er kann sie an den nächsten schicken.
Ich sehe nach wie vor keine Veranlassung für Lucifer, diesbezüglich tätig zu werden. Hätte es nicht zu Hauf genau solche unseriösen Händler gegeben, hätte man sich nicht die Mühe gemacht, das BGB entsprechend zu novellieren.
Gut möglich, aber Santa unterstelle ich bessere Stalker-Skillz. Außerdem ist er im /b/-Forum unterwegs, wo man auf solche Scherze spezialisiert ist. ;)
Jaja, lenkt nur weiter von dir ab.:lol:
robert234
24.07.2010, 14:06
robert, nach deiner auffassung der lage könnte ich einfach ins internetcafe gehen oder per proxy über internetversandhäuser mir waren auf rechnung zuschicken lassen und behaupten, ich wäre es nicht gewesen (kann mir ja auch keiner nachweisen) und dürfte die waren dann behalten
Das ist nicht meine Auffassung, sondern geschriebenes Recht. Es ist Sache der Versandhändler, sich entsprechend abzusichern, beispielsweise indem sie an neue Kunden nur gegen Vorkasse, PayPal oder Kreditkarte liefern.
vicky123
24.07.2010, 14:06
Das ist bestimmt der nächste Coup von 4Chan und Lou ist der Auserwählte :diablo:
huthmann
24.07.2010, 14:07
Jaja, lenkt nur weiter von dir ab.:lol:
notiz an mich:
gib spammer niemals deine adresse, um supp-proben zu erhalten..
spammer69
24.07.2010, 14:09
Das ist bestimmt der nächste Coup von 4Chan und Lou ist der Auserwählte :diablo:
Alles kein Problem, er kann sich ja an die Cyber-Police wenden. Die Konsequenzen (für Santa) werden nie dieselben sein.
http://www.youtube.com/watch?v=98Np9hNSIWo
1.) Behalte die Ware
2.) Schicke dem Shop ein Mail (ist mehr als ausreichend) in dem du festlegst, dass du ein Paket erhalten hast, an dich addressiert, aber nicht bestellt. Setze dort eine Frist von 2 Wochen in denen sie das Paket zu ihren Lasten (inkl. Verpackung und Versandspesen) zurückhaben können.
3.) Lass es auf den Bankeinzug ankommen, wenn dies geschieht -> Einspruch bei deiner Bank, damit enstehen Kosten von 7 bis 15€ für den Versuch des Einziehens bei der Gegenpartei.
MuskelNooB
24.07.2010, 14:59
ich meinte ja auch die Beweisführung des Versenders: Noch mal kurz und knapp: Er hat seine Adresse (ok kann gekauft oder einfach rausgesucht worden sein). Er hat auf Garantie eine Bestellung in Lous Namen (bzw. angeblichen). Er schickt einen BBler BB typische Sachen, n.m.M. kann dies kein Zufall mehr sein. Also je nach dem was man glaubt: der Händler ist wirklich ein Schlitzohr --> 241a I
oder er ist selbst wurde verarscht von Lou selbst :devil-smiley: oder nem anderen --> 241a II
Das ist bestimmt der nächste Coup von 4Chan und Lou ist der Auserwählte :diablo:
Hell yeah. Links und Bilder sind den registrierten Mitgliedern des Muskelbody Bodybuilding Forums vorbehalten. ich meinte ja auch die Beweisführung des Versenders: Noch mal kurz und knapp: Er hat seine Adresse (ok kann gekauft oder einfach rausgesucht worden sein). Er hat auf Garantie eine Bestellung in Lous Namen (bzw. angeblichen). Er schickt einen BBler BB typische Sachen, n.m.M. kann dies kein Zufall mehr sein. Also je nach dem was man glaubt: der Händler ist wirklich ein Schlitzohr --> 241a I
oder er ist selbst wurde verarscht von Lou selbst :devil-smiley: oder nem anderen --> 241a II
Das einzige "bb-typische" ist Fischöl und das ist so ziemlich en vouge in letzter Zeit. So Scherze wie Gesichtscremes (!), Achselcremes und Hautcremes (die da auch drin sind!) bezeichne ich jetzt nicht als "BB-typische" Sachen, vom Gingko ganz zu schweigen. Ich hab mich auf der Seite umgeschaut und der Shop ist ein ganz gewöhnlicher Wellness- und Naturheilöko-Kram-Shop, wie es sie im Netz zu Hauf gibt und die dem Trend Homöopathie und Naturgedöns nach bestem Gusto folgen.
Ich werd da mal nachharken. Die Frage ist nur: reicht da eine einfache eMail? Auch zur Fristsetzung? Weil Telefonate lassen sich a.) schwer nachweißen (gerichtlich) und b.) will ich da nicht extra auch noch Telefongebühren o.ä. zahlen, wenn dass so eine schicke 0180-Nummer oder dergleichen ist. Will da einfach keinen Streß haben - aber mit dem Paket zur Post werde ich auch nicht rennen, da mir sowas Aufwand verursacht für Ware, die ich nicht bestellt oder angefordert habe. Das müssen die dann schon abkaspern.
MuskelNooB
24.07.2010, 15:25
ja ne Mail mit einer 1-2 Wochenfrist reicht aus, wie gesagt wenn 241a I vorliegt müsstest du gar nichts machen...
aha creme war auch dabei, wusste ich nicht...egal... mach einfach ne mail
spammer69
24.07.2010, 15:28
Ich werd da mal nachharken. Die Frage ist nur: reicht da eine einfache eMail? Auch zur Fristsetzung? Weil Telefonate lassen sich a.) schwer nachweißen (gerichtlich) und b.) will ich da nicht extra auch noch Telefongebühren o.ä. zahlen, wenn dass so eine schicke 0180-Nummer oder dergleichen ist. Will da einfach keinen Streß haben - aber mit dem Paket zur Post werde ich auch nicht rennen, da mir sowas Aufwand verursacht für Ware, die ich nicht bestellt oder angefordert habe. Das müssen die dann schon abkaspern.
Mensch, Lou... Hättest du nicht so viel Zeit mit diesem Thread verschwendet, wäre die Sache bestimmt schon gegessen. Jetzt musst du erstmal bis Montag warten, bis du dort anrufen kannst (+49 (0) 7334 / 9654 - 0, keine 0180er).
Telefonisch ist sowas immer besser zu klären. Emails werden von manchen noch immer nicht allzu ernst genommen. Mach dir nicht so viel Gedanken um "gerichtlich nachweisbare" Dinge, sondern versuch erstmal, die Sache zu klären. Wenn die sich anstellen, kannst du immer noch Emails mit irgendwelchen Fristen verfassen.
SantaSergio
24.07.2010, 18:13
alter lasst mich da raus :lol:
btw
http://img252.imageshack.us/img252/1183/youdungoofed.jpg
:mrgreen:
robert234
24.07.2010, 18:29
Er schickt einen BBler BB typische Sachen, n.m.M. kann dies kein Zufall mehr sein.
Das könnte die Theorie des unbekannten Dritten stützen, aber das soll nicht Lucifers Problem sein, denn weder der Versender noch das Gericht wissen davon, daß Lucifer BB betreibt, oder das es sich um Artikel handelt, die in BB-Kreisen gern konsumiert werden. Somit werden weder Versender noch Gericht in dieser Richtung nachdenken. Nachdenken könnte höchstens Lucifer, wer aus seinem Bekanntenkreis davon weiß, daß er Lachsöl und Magnesium konsumiert (oder konsumieren dürfte), seinen vollen Namen inkl. Adresse kennt, und entweder ein zweifelhafter "Scherzkeks" ist, oder Lucifer ärgern will. Diese Überlegungen kann er aber für sich allein anstellen, ohne Versender oder ggf. Gericht daran teilhaben zu lassen.
Ich hab schon öfters Gratis Proben von irgendwelchen Damenseiten gekriegt oO inkl.Rechnung,das beste was du machen kannst,Ignorier es,oder ruf da an und droh ihnen,das du es der Verbraucherschutzzentrale Meldest,die Damen Pakte durfte ich meist auch behalten :mrgreen:,kann damit zwar nicht viel anfangen aber meine Mutter freut sich immer haha ^^.
robert234
24.07.2010, 18:32
Ich hab schon öfters Gratis Proben von irgendwelchen Damenseiten gekriegt oO inkl.Rechnung,das beste was du machen kannst,Ignorier es,oder ruf da an und droh ihnen,das du es der Verbraucherschutzzentrale Meldest,die Damen Pakte durfte ich meist auch behalten :mrgreen:,kann damit zwar nicht viel anfangen aber meine Mutter freut sich immer haha ^^.
Jetzt weißt Du auch, von wem Du das blaue Auge hast. :hihi:
Jetzt weißt Du auch, von wem Du das blaue Auge hast. :hihi:
Dann schick ich die Lieber das nächste mal Zurück :biggrin:
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