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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe, Mietrechtexperten gesucht, ich bin quasi obdachlos...



Andorphine
02.11.2009, 01:08
Nabend zusammen!

Ich bin verzweifelt auf der Suche nach Leuten, die mir einen kurzen Rat zu meiner derzeitigen Wohnsituation geben können. Diese werde ich mal eben schildern, entschuldigt das es etwas länger ist, aber die Situation ist verzwickt:

Ich wohne Studienbedingt in einer 4er WG etwa 130km entfernt von meiner Wohnung in Kölle.

In meinem Zimmer hat die Holzdecke vor einiger Zeit Wasser gezogen und modert ein wenig vor sich hin. Kein schimmel, aber halt feuchtes Holz. Das dach ist schon lange repariert und nun wollte man sich auch meiner Decke annehmen (Denkmalgeschütztes Haus von 18hundert und zerquetschte).

Ich hatte mit dem Vermieter folgenden Deal: Ich zahle eine Woche keine Miete (in der Woche hatte ich frei und war in Köln), dafür wird in der Zeit die Decke gemacht. Das einzige was ich tun musste war mein zimmer eben leer zu räumen.

Heute sollte die Decke fertig sein, damit ich morgen wieder fleißig ans studieren komme. Gerade eben habe ich einen Anruf meiner mitbewohnerin erhalten, das meine decke ein wenig zerpflückt ist, das zimmer voller müll, aber ansonsten da nix gemacht, erneuert, repariert wurde. Auf deutsch: Ich hab kein bewohnbares Zimmer zur Verfügung.

Die Reparaturen sollten nicht von einer Fachfirma durchgeführt werden, sondern durch einen Mann, der kürzlich unten bei uns im Haus eingezogen ist und sich im wesentlichen um die Sanierung unseres Hauses kümmern soll und anschließend als Hausmeister für unser Haus, und die anderen Häuser des vermieters fungieren soll. Beachtlich ist, dass besagter Herr innerhalb von 2,5 Monaten gerade einmal zwei wände (innen) neu verputzt hat. Eigentlich fällt er nur durch zu laute Musik und ne riesen Fahne um zehn uhr morgens auf.

Zurück zu meiner Situation: Ich sitze jetzt also in Köln, morgen beginnt meine Examenphase in meiner 150km entfernten Uni, sprich ich muss jeden Tag pendeln.

Was soll ich tun? Klar ist das ich morgen mit sehr viel wut im Bauch meinen vermieter anrufe. Klar ist auch das ich natürlich momentan keine mieten Zahle (habe ja kein Zimmer). Weiterhin habe ich vor dem Vermieter täglich 260km Autofahrt in Rechnung zu stellen, denn zur Uni muss ich ja und mein zimmer hat er mir ja quasi genommen.

Wie kann ich weiter vorgehen? Kann ich außer der Kilometerpauschale (geht das überhaupt) auch den zeitausfall (ca. 3,5 stunden am Tag) in Rechnung stellen? Wie kann ich ihn dazu bringen UMGEHEND zu Handeln?
Macht es Sinn eine Anzeige zu machen (ich vermute der Mann arbeitet schwarz). Kurzum: Ich bin verzweifelt, will nicht jeden tag 260km autofahren und muss auch noch examen schreiben.

Bitte helft mir... irgendwie!

mcselede
02.11.2009, 08:34
Ruf beim Mieterschutzverein an und lass Dir den Namen von einem Rechtsanwalt geben!

GluteusMaximus
02.11.2009, 09:07
Ruf beim Mieterschutzverein an und lass Dir den Namen von einem Rechtsanwalt geben!

Würde ich auch empfehlen. Krieg da auch schon wieder Wut wenn ich sowas lese. Solche Vermieter muss man richtig bluten lassen

seppl
02.11.2009, 10:42
Im Hotel bleiben und die Kosten dem Vermieter verrechnen, abzüglich der Kosten für die Miete die du ja normal gehabt hättest. Red mit dem Vermieter, vielleicht ist er einsichtig und ihr könnt euch einigen. Mit Reden kommen die Leute zusammen, war doch schon immer so ;-)

Ansonsten bleibt wohl nur Rechtsbeistand.

robert234
02.11.2009, 11:21
Das Hauptproblem das ich hier sehe ist folgendes: Es gilt holländisches Miet- und Vertragsrecht, beide wird hier kaum jemand kennen.

Faktisch ist der Vermieter wie es sich anhört tatsächlich nicht in der Lage, Dir Dein Zimmer wie geplant zurückzugeben. Nach deutschem Recht müßte er Dir jetzt angemessenen Ersatz-Wohnraum zur Verfügung stellen, vorausgesetzt er verfügt überhaupt über solchen, oder aber die Kosten eines angemessenen Quartiers in einer Pension bzw. einem Hotel abzüglich der von Dir ersparten Mietkosten erstatten. Einfacher wäre es natürlich wenn Du einfach die Miete weiterzahlst und er die volle Hotelrechnung erstattet.

Ich halte es ebenfalls für sinnvoll, zunächst mit dem Vermieter gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, zumal man in so einem alten Haus nicht drinsteckt, bei so mancher vermeintlich kleinen Sanierung kamen während der Arbeiten böse Überraschungen zutage, die das ganze aufwendiger machten als geplant. Allerdings, das will ich nicht verhehlen, gibt es auch Vermieter die unliebsame Mieter aus der Wohnung "herauszusanieren" versuchen, so ging es mir ja persönlich auch.

Vllt. kannst Du Dir vor Ort ja selbst ein Bild davon machen, was da Sache ist. Sichern müßte der Vermieter allerdings, daß die Arbeiten nicht etwa deshalb nicht vorankommen, weil er da partout auf einen Alki in Alleinarbeit setzen will. Die Arbeiten müssen (wiederum ausgehend vom deutschen Recht) so zügig durchgeführt werden, daß der Mieter nicht mehr als unvermeidlich beeinträchtigt wird. Oder anders ausgedrückt: Angemessen wäre nur die Dauer, die bei solchen Arbeiten üblicherweise von einem Fachbetrieb gebraucht würde. Da die in der Regel nicht mit einem einzelnen Arbeiter anrücken, der obendrein besoffen ist, würde ich hier schon einen Mehrbedarf an Zeitaufwand sehen.

Cofloh
02.11.2009, 11:30
mal ganz salopp... kannst dir nicht einfach ein klappebett oder ne matratze ins Zimmer von nem mitbewohner oder irgendeinem bekannten von dir stellen als kurzer übergang?

ulrich wickert
02.11.2009, 11:48
Ich habe reichlich Erfahrungen mit 'freundlichen' Vermietern. Auch wenn es zunächst teuer ist, kann dir nur ein Rechtsanwalt wirklich behilflich sein.. und ich meine damit keine Juristen-Hotline oder sowas.
Ich vermute du könntest im Endeffekt sogar die eigenen Anwaltkosten heraus klagen. Bin zum Glück jetzt schon lange im Mieterschutzbund, aber deren Rechtschutz tritt erst nach drei monatiger Mitgliedschaft in Kraft.

robert234
02.11.2009, 12:03
Ich vermute du könntest im Endeffekt sogar die eigenen Anwaltkosten heraus klagen.
Und ich vermute, daß aus einem Mietverhältnis zwischen Vertragsparteien die gegeneinander vor Gericht gestanden haben nichts mehr wird. Zumal sich hier die Frage erhebt, ob die Sache nicht womöglich in ein paar Tagen erledigt sein wird. Ein Gericht kann übrigens auch zu dem Schluß kommen, daß Andorphine seinem Vermieter zunächst einmal angemessene Zeit einräumen muß, um die Instandsetzungsarbeiten (zu denen der Vermieter ja verpflichtet ist) durchzuführen. Je nach Nässeverhältnissen in der Deckenkonstruktion kann es ja nötig sein, das zunächst etwas abtrocknen zu lassen. Evtl. müssen sogar Balken erneuert werden, schließlich soll dem Mieter die Decke nicht auf den Kopf fallen. An solchen Unwägbarkeiten können weder Anwalt noch Gericht etwas ändern, zwar ist Andorphines Situation nicht erfeulich, aber wer schon mal selbst saniert hat weiß wie schnell Zeitplanungen trotz allen guten Willens Makulatur sein können.

Ich würde eine Klage zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unbegründet abweisen.

mcselede
02.11.2009, 12:06
Wie schon gesagt, ich würde mich erstmal von einem Fachkundigen beraten lassen, was meine Rechte und die zugehörigen Pflichten sind.

Nur weil ich geschrieben habe, dass man zum RA geht, heißt das noch nicht, dass man gleich auf den Putz hauen muss (welch sinnvolles Wortspiel).

Aber ohne seine Rechte zu kennen, weiß man auch nicht, wo die Basis für eine Verhandlung ist. Im schlimmsten Fall wird man über den Tisch gezogen. Und die meisten Vermieter kennen ihre Rechte und Pflichten sehr genau, genauer als die Mieter, denn die machen nunmal, wer hätte das gedacht, Geld damit.

robert234
02.11.2009, 12:24
Die Rechtslage habe ich ihm ja schon dargestellt, er hätte zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Handhabe gegen den Vermieter, außer er könnte ihm BEWEISEN, daß er da mehr trödelt als nach den Gesamtumständen als unvermeidbar zu erachten. Was unvermeidbar ist, ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall, das kann auch ein Anwalt nicht vorhersagen.

Wir wollen doch auch mal festhalten, daß der Vermieter vorliegend die Arbeit sogar versucht hat in Andorphines freier Woche zu erledigen. Ob sie in dieser Woche hätte abgeschlossen werden können ist keine Rechtsfrage, sondern Frage tatrichterlicher Überzeugungen. Insoweit hilft ein Anwalt nur, Andorphines Geldbeutel zu leeren.

Im Falle eines streitigen Verfahrens vor Gericht müßte der Kläger (Andorphine) dem Beklagten BEWEISEN, daß die Arbeiten erstens schneller hätten erledigt werden können und zweitens seine Beeinträchtigung durch den zeitlichen Mehrbedarf mehr als unerheblich - ja sogar unzumutbar - ist. So einen Beweis könnte er, was den Zeitaufwand angeht, bestenfalls über einen teuren Bausachverständigen erbringen. Erbringt er einen solchen Beweis nicht, so wird seine Klage mangels Begründetheit mit Sicherheit abgewiesen.

Welche Überraschungen das holländische Mietrecht gegenüber dem deutschen birgt, wissen wir ebenfalls nicht. Ich gehe aber davon aus, daß es kaum günstiger für die Mieter sein wird.

Die Übernahme der Kosten einer Übergangs-Unterkunft durch den Vermieter dürfte hinreichen, um diesen zu einem straffen Bauablauf zu bewegen.

ulrich wickert
02.11.2009, 18:03
Ich glaube die Sache sieht anders aus..
Es gab ja im Vorhinein eine Abmachung, wann er wieder sein Zimmer beziehen kann. Wenn jetzt die anderen Wg-Bewohner bestätigen, dass in der Zeit dort überhaupt nichts passiert ist und vor allem nicht mal eine Rücksprache seitens des Vermieters zustande gekommen ist, glaube ich nicht, dass ein Gericht nur zu Gunsten des Vermieters wirken würde.

Aber das ganze Gelaber bringt nichts.. da kann nur ein Fachanwalt wirklich Auskunft geben!

robert234
02.11.2009, 20:35
Es gab ja im Vorhinein eine Abmachung
Kann er das beweisen? Wir bleiben immer an der selben Stelle stehen, es genügt im Zivilprozeß nicht daß etwas so oder so war, man muß es auch beweisen können.

Und "überhaupt nichts" stimmt auch nicht ganz, immerhin ist ja die Decke nun "zerpflückt" und es liegt lauter Baudreck im Zimmer. Bei dem Zerpflücken könnte sich z. B. herausgestellt haben, daß der Schaden schlimmer als erwartet ist und nicht mal eben so im Vorbeigehen beseitigt werden kann wie gedacht. Jedenfalls könnte das der Vermieter zu seiner Rechtfertigung so behaupten, nun beweise dem mal was er vorher für Annahmen zum Ausmaß des Schadens und der nötigen Arbeiten gehabt hat, und daß es in praxi keine wesentlichen Abweichungen gibt.


Aber das ganze Gelaber bringt nichts
Das versuche ich ja schon die ganze Zeit ins Bewußtsein zu bringen, entweder man kann es beweisen, oder alles Gelaber bringt nichts. Übrigens auch nicht das von Fachanwälten, denn nicht die entscheiden, sondern das Gericht. Nach der ZPO genügt es, wenn hier der Vermieter alles vom Mieter Behauptete bestreitet, vllt. sogar qualifiziert bestreitet. Sodann muß der Anspruchsteller (hier: Andorphine) seine Behauptungen beweisen, gelingt ihm das nicht, wird seine Klage abgewiesen und er bleibt auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzen.

Daß derjenige obsiegt, der einen Fachanwalt bestellt hat, halte ich für ein Gerücht. Mein ehemaliger Vermieter hatte eine Fachanwältin für Mietrecht, trotzdem hat er keines der beiden Verfahren gegen mich gewonnen und bekam mich auch nicht zum gewünschten Zeitpunkt aus der Wohnung.

Für Andorphine ist jetzt nicht der Zeitpunkt mit einem Anwalt anzurücken, sondern zu versuchen mit dem Vermieter eine gangbare Regelung zu finden. Findet man die nicht, dann kann er über weitere Schritte nachdenken.