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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : auto geklaut!!!



senjo
23.09.2009, 14:23
ein bekannter von mir hat ein auto geklaut und mich nachts um 4 uhr abgeholt.Ich wusste nicht dass ds auto geklaut war.das hat er mir erst später gesagt.
die polizei hat das geklaute auto abgeschleppt.
bekomme ich eine strafe? ich wusste ja nichts davon.

Marek123
23.09.2009, 14:25
wurdet ihr gemeinsam erwischt?

senjo
23.09.2009, 14:27
nein, bis jetzt wurde keiner erwischt.er hatte auch gemeint ich soll auf fingeradrücke achten.am ende wurde mir klar das die karre geklaut war.ich mache mir jetzt nur sorgen...

Paradoxo
23.09.2009, 14:47
es ist also nur ein bekannter ? an deiner stelle würde ich das sofort melden sofern der verdacht besteht das du irgendwie/irgendwann mit reingerissen wirst.

robert234
23.09.2009, 17:44
bekomme ich eine strafe? ich wusste ja nichts davon.
Ist nicht anzunehmen, da Du wenn Deine Schilderung zutrifft ja keine Straftat begangen hast. Um bestraft zu werden müßte man Dir nachweisen, daß Du an der Tat beteiligt warst.

robert234
23.09.2009, 17:47
wieso gehst du nicht gleich zur polizei und fragst die?
Weil das die Polizei auch nicht weiß. Schließlich entscheidet nicht die Polizei wer zur Anklage gebracht wird, sondern der Staatsanwalt. Und dann entscheidet das Gericht, wiederum nicht die Polizei. Die Polizei entscheidet lediglich wo sie die nächste Radarfalle aufbaut, mit der sie den Täter unter ungünstigen Umständen im geklauten Auto blitzt. :lol:

MuskelNooB
23.09.2009, 17:49
lol

Sachen gibts....

na Robert Hobbyjurist?

robert234
23.09.2009, 17:54
na Robert Hobbyjurist?
Ich verweigere die Aussage. :mrgreen:

MuskelNooB
23.09.2009, 18:00
mh wenn ich mir es recht überlege, hättest du so antworten müssen:

“Grundsätzlich ja, aber es gibt da ein paar Ausnahmen….“

Oder

„ Das kann man so pauschal nicht eindeutig sagen….

On Topic:

Falls ihr / du erwischt werdet, würde es wohl an der Glaubhaftigkeit deiner Aussage fehlen

oldiegerd
23.09.2009, 19:25
@senjo: Wie naiv bist du?
Die Autos von Freunden und Bekannten kennt man.

Versuch erst gar nicht bei einer Vernehmung zu lügen, sag wie es war und sieh zu das du aus der Geschichte raus kommst.

Halt dich von dem Typen in Zukunft fern.

Deine Freunde und Bekannten kannst du dir im Leben aussuchen.

Nikkkk
23.09.2009, 19:32
Schließlich entscheidet nicht die Polizei wer zur Anklage gebracht wird, sondern der Staatsanwalt.

Das stimmt nicht so wie du es schreibst.
Sicherlich ist die Staatsanwaltschaft in den meisten Fällen entscheidungsbefugt, aber eine Anzeige schreibt die Polizei und nicht die StA. Bei der StA wird lediglich entschieden ob es zu einer Verhandlung kommt oder ob die Anklage fallen gelassen wird.
In deinem Fall wird dir höchstwahrscheinlich Beihilfe zu einem KFZ-Diebstahl vorgeworfen, da du dich nur durch deine eigene Aussage entlastest. (Außer du kannst nachweisen, dass du zum Tatzeitpunkt, wenn dieser genau bestimmt worden konnte (In der Nacht fraglich) woanders warst.


Weil das die Polizei auch nicht weiß.

Auch hier muss ich dir leider wiedersprechen. Einen solchen Fall bearbeitet kein Streifenpolizist, der durch die vielen Aufgabenbereiche, die er abdecken muss nicht immer in jedem Rechtsgebiet topfit ist, sondern ein Sachbearbeiter, aus dem jeweiligem Fachkommissariat.

Hier sieht es schon wieder ganz anderes aus. Je nachdem wie groß die bearbeitende Dienststelle ist, kann es sein dass dienser Sachbearbeiter seit Jahren nur Diebstahlsdelikte aus/von KFZ bearbeitet und diese Sachbearbeiter haben dann sehr wohl ein fundiertes Fachwissen in dem jeweiligen Bereich, welches teilweise sogar über das Wissen der Staatsanwälte hinausgeht.

subex
23.09.2009, 19:36
bekomme ich eine strafe? ich wusste ja nichts davon.

da du es jetzt weißt ist es eine straftat, wenn du es nicht meldest.

oder irre ich mich?

Marek123
23.09.2009, 19:40
Ist nicht anzunehmen, da Du wenn Deine Schilderung zutrifft ja keine Straftat begangen hast. Um bestraft zu werden müßte man Dir nachweisen, daß Du an der Tat beteiligt warst.

wenn seine fingerabdrücke im auto sind, muss er erstmal nachweisen, dass er nicht daran beteiligt war!

senjo
24.09.2009, 00:00
danke erstmal an alle antworten.
mein bekannter ist heute selbst zur polizei gegangen und hat sich gestellt.
von mir hat er nach seiner aussage nichts erwähnt.

robert234
24.09.2009, 00:04
aber eine Anzeige schreibt die Polizei und nicht die StA
Lies meinen Beitrag nochmal in Ruhe, dann wirst Du feststellen, daß ich dort nicht geschrieben habe "zur Anzeige" sondern "zur Anklage". Über letztere entscheidet ausschließlich die Staatsanwaltschaft.


Je nachdem wie groß die bearbeitende Dienststelle ist, kann es sein dass dienser Sachbearbeiter seit Jahren nur Diebstahlsdelikte aus/von KFZ bearbeitet und diese Sachbearbeiter haben dann sehr wohl ein fundiertes Fachwissen in dem jeweiligen Bereich, welches teilweise sogar über das Wissen der Staatsanwälte hinausgeht.
Der Sachbearbeiter kann unmöglich vorhersagen, wie das Gericht welche Beweise oder Indizien würdigen wird. Selbst ein Richter kann Dir nicht vorhersagen, wie ein anderer Richter den Fall bewerten würde. Wären alle Richter einer Meinung, bräuchte man keine Rechtsmittel-Instanzen, die aber vorhanden sind und nicht selten vorherige Urteile kassieren.

Jedenfalls nutzt auch alles fundierte Fachwissen eines polizeilichen Sachbearbeiters hier nichts, sonst könnte man sich das unabhängige Gericht ja sparen, dann könnte der Sachbearbeiter selbst entscheiden ob und wie evtl. bestraft wird.

robert234
24.09.2009, 00:06
wenn seine fingerabdrücke im auto sind, muss er erstmal nachweisen, dass er nicht daran beteiligt war!

Unsinn. Niemand muß seine Unschuld beweisen, sondern man muß ihm ggf. seine Schuld beweisen. Ansonsten wäre ja in dubio pro reo überflüssig, weil man einfach jeden verurteilen könnte, der seine Unschuld nicht beweisen kann.

Massaka36
24.09.2009, 01:28
@senjo: Wie naiv bist du?
Die Autos von Freunden und Bekannten kennt man.
Ja,das stimmt,aber vill hat sein Kollege im verklickert das,das Auto von nem Freund/Bekannten etc ist.
Versuch erst gar nicht bei einer Vernehmung zu lügen, sag wie es war und sieh zu das du aus der Geschichte raus kommst.
Dito.
Halt dich von dem Typen in Zukunft fern.
Und das wäre auch zu Empfehlen.
Deine Freunde und Bekannten kannst du dir im Leben aussuchen.

Geh zur Polizei,und erklär das alles sachlich,irgendwann kommt sowieso alles raus.

Marek123
24.09.2009, 10:27
Unsinn. Niemand muß seine Unschuld beweisen, sondern man muß ihm ggf. seine Schuld beweisen. Ansonsten wäre ja in dubio pro reo überflüssig, weil man einfach jeden verurteilen könnte, der seine Unschuld nicht beweisen kann.

na wenn seine fingerabdrücke drin sind und man weiß, dass er mit dem täter befreundet ist bzw. ihn sogar im auto gesehn hat, warum sollte man ihn dan nicht anklagen können? mich würde es stutzig machen, dass seine fingerabdrücke am auto sind und er ein kollege vom dieb ist, wieso sollte das keine anklage nach sich ziehen?
weiß nur nicht wie das ist, wenn er nun zur polizei geht.

saber
24.09.2009, 10:46
also deinem bekanntne wuerd ich ab sofort aus dem weg gehen... nicht weil er kriminell ist ... eher weil er dumm ist;)

wer klaut heutzutage schon ein auto und bringts danach nicht sofort in die naechste garage zum ausschlachten? leicht dumm so manch einer;)

Massefreak1
24.09.2009, 11:05
also deinem bekanntne wuerd ich ab sofort aus dem weg gehen... nicht weil er kriminell ist ... eher weil er dumm ist;)

wer klaut heutzutage schon ein auto und bringts danach nicht sofort in die naechste garage zum ausschlachten? leicht dumm so manch einer;)

wahrscheinlich ist er noch was jünger und wollt einfach bissl rum heitzen... wird vor gericht auch nicht so hart bestraft wie wenn man das auto ausschlachtet.

robert234
24.09.2009, 11:18
na wenn seine fingerabdrücke drin sind und man weiß, dass er mit dem täter befreundet ist bzw. ihn sogar im auto gesehn hat, warum sollte man ihn dan nicht anklagen können?
Natürlich KÖNNTE man ihn ANKLAGEN, allerdings sehe ich da kaum Aussichten auf einen Erfolg der Klage.

Was kommt denn als Straftatbestand hier theoretisch überhaupt in Betracht? Das wäre der Fahrzeugdiebstahl. Den hat er aber nicht begangen, also kann man ihn dafür nicht bestrafen. Soweit es hier einen geständigen Täter gibt, der im Bedarfsfalle voraussichtlich bestätigen wird daß der Threadersteller nicht an der Tat beteiligt war, muß das Gericht abwägen, ob das bloße Vorhandensein seiner Fingerabdrücke im Wagen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Beteiligung an der Tat selbst nachweist. Ebensogut kann er wie hier geschildert nach dem erfolgtem Diebstahl anderenorts zu seinem Kumpel in den ihm bis dato unbekannten Wagen zugestiegen sein, auch dann würde es dort seine Fingerabdrücke geben ohne daß er jedoch an der Entwendung mitgewirkt hätte. Die Fingerabdrücke beweisen lediglich daß er im Wagen war, nicht aber daß er ihn entwendet oder daran zumindest komplizenhaft mitgewirkt hat. Auch der Zeitpunkt des Einbringens der Fingerabdrücke ist letztlich unerweislich, sie könnten ebenso während der Entwendung als auch Stunden (...) später entstanden sein. Wir haben es mit einer non liquet Situation zu tun, jedenfalls wenn es nur die Fingerabdrücke als Anhaltspunkt gibt. Daraus würde nach der Systematik unseres Strafrechts folgen, daß er nicht verurteilt wird, wenn zweifelhaft bzw. unaufklärbar bleibt, ob er an der Tat mitgewirkt hat oder nicht (in dubio pro reo). Evtl. hat er sogar Zeugen, wo er zur Tatzeit gewesen ist, über diese sollte er sich vorsorglich Gedanken machen.

Abschließend sei angemerkt, daß es keinen Straftatbestand erfüllt, einen zuvor von einem Dritten gestohlenen Gegenstand zu berühren oder in ihn einzusteigen, wenn das nicht in unmittelbarem Zusammenhang zur Tat erfolgt ("Schmierestehen" und dann mit einsteigen z. B.). Angenommen der Kumpel hat den Wagen anderthalb Stunden zuvor irgendwo geklaut und fährt damit anschließend zum Threadersteller, dann kann dieser naturgemäß weder zeitlich noch örtlich Mittäter der Entwendung sein. Daran ändert sich auch nichts, wenn er bei dieser Gelegenheit mal in den Wagen gestiegen oder sogar mitgefahren wäre. Der Diebstahl wäre zu diesem Zeitpunkt ja bereits von seinem Kumpel vollendet gewesen. Kurzum: Ich würde ihn in derart unklarer Sachlage nicht verurteilen, und ich war einige Jahre ehrenamtlicher Richter.


weiß nur nicht wie das ist, wenn er nun zur polizei geht.
Davon würde ich abraten, sinnvoller wäre eher der Gang zu einem Rechtsanwalt. Man soll keine schlafenden Hunde wecken, wenn er nicht bereits anderweitig straffällig wurde und seine Fingerabdrücke archiviert sind, dann findet die SpuSi zwar weitere (nämlich seine) Fingerabdrücke im Wagen, die man ihm aber dann gar nicht zuordnen kann.

ulrich wickert
24.09.2009, 12:34
Er macht sich schon dadurch strafbar, dass er die Tat nicht der Polizei meldet..

Zetti71
24.09.2009, 14:41
Er macht sich schon dadurch strafbar, dass er die Tat nicht der Polizei meldet..

Das ist nicht Richtig !!!
Es gibt keine Anzeigepflicht von bereits verübten Straftaten für Normalbürger. Bei bestimmten Personengruppen (z.B.Polizisten, Staatsanwälten) sieht das anders aus, diese sind von Berufswegen zur Anzeige und Verfolgung von Straftaten verpflichtet.

MuskelNooB
24.09.2009, 14:58
§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten

(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung 1.einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),
2.eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
3.eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
4.einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
5.eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
6.einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
7.eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder
8.einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer 1.von der Ausführung einer Straftat nach § 89a oder
2.von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2,
zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt im Fall der Nummer 2 entsprechend.
(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

die einzigste Norm die in betracht kämme zur Anzeigepflicht eines Bürgers

passt wohl nicht ganz..wa??

Zetti71
24.09.2009, 15:22
... da ist aber von einer geplanten Straftat die Rede. In diesem Fall ist die Tat aber schon geschehen. Und da gibt es eben keine Anzeigepflicht.

MuskelNooB
24.09.2009, 15:25
§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten


die einzigste Norm die in betracht kämme zur Anzeigepflicht eines Bürgers

passt wohl nicht ganz..wa??




... da ist aber von einer geplanten Straftat die Rede. In diesem Fall ist die Tat aber schon geschehen. Und da gibt es eben keine Anzeigepflicht.

genau das hatte ich durch diese Aussage


passt wohl nicht ganz..wa?? gemeint...

Zetti71
24.09.2009, 15:32
dann sind wir uns ja einig ;-)

robert234
24.09.2009, 15:47
Vorbereitung eines Angriffskrieges
Und was ist damit? Vllt. wollte er mit dem Wagen den dritten Weltkrieg starten? :devil-smiley:

Massaka36
24.09.2009, 18:04
Und was ist damit? Vllt. wollte er mit dem Wagen den dritten Weltkrieg starten? :devil-smiley:

:jumpers: :diablo: