PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Autohaus erteilt keine Auskunft über die alten Rechnungen...



hmm...egal
13.05.2009, 18:46
Hallo!

Habe heute beim BMW Händler angerufen, wo mein Auto bis heute gewartet wurde. Nur wollte man mir auf Teufel komm raus keine Auskunft erteilen, weder über Km-Stand, noch über den Inhalt der Rechnungen oder ob der Wagen nen Unfall hatte.

Als Ausrede wurde mir erzählt das es gegen das Datenschutzgesetzt verstößt wenn man mir darüber Auskunft erteilt. Ich solle mir ne Vollmacht vom Vorbesitzer einholen... :???:


Was denke Ihr bzw. wie sieht die Sache rechtlich aus?

Jens1981
13.05.2009, 18:58
wie sieht denn dein kaufvertrag aus? steht dort dass dein auto unfallfrei ist?

hmm...egal
13.05.2009, 19:05
steht nicht drinn, aber ich habe einen zeugen mit gehabt, ich zweifel auch net daran das er nen unfall hatte, weil der wagen top ist.

mir gehts nur um die km... und ob in einen der rechnungen irgend ein vermerk zu einen mangel drinn steht. :ratlos:

kingKikapu
13.05.2009, 19:29
ist natürlich blöd, wenn der erste kontakt schon schlecht gelaufen ist. es könnte ja jeder anrufen und auskünfte einholen.

am besten wäre es wohl, du schaust persönlich mit dem fahrzeug vorbei. wie ich es mitbekommen habe, ist das ne ganze ecke von deinem wohnort entfernt...

hmm...egal
13.05.2009, 19:35
entfernung ca. 300km...

habe den angeboten, den fzg-brief zu faxen, damit die nen beweis haben das ich der neue besitzer bin.

wofür gibt es dann servicehefte frage ich mich, ist ja datenschutz :ratlos: ^^

robert234
13.05.2009, 21:19
Kann man den km-Stand nicht über das Intranet in jedem BMW-Autohaus ermitteln?

hmm...egal
14.05.2009, 05:01
ja, aber zurzeit geht das wohl net. mir hat jemand ausn bmw forum angeboten das für mich zu machen, aber diese option geht wohl seit geraumer zeit nicht. daher bin ich auf das autohaus angewiesen. :(

hmm...egal
09.06.2009, 11:29
Schlechte Neuigkeiten:


Heute fahre ich auf der Autobahn. Plötzlich geht die Ölleuchte an. Siehe da, es fehlen ca. 2 Liter Öl. Letzter Ölwechsel ist erst 4600km her.

Ich bin das Auto 1000km gefahren seit ich ihn gekauft hab.
Das würde heissen 2 Liter Öl auf 1000km. 100% genau weiß ich es nicht mehr, bin aber der Meinung der Ölstand war nachm kauf ok.


Beim Autohaus Kruft angerufen, Situation geschildert und siehe da, bissi konnten die mir jetzt helfen. Die Dame meinte, die zwei letzten Stempel im Serviceheft sind nicht im System eingespeichert. Der Wagen war praktisch seit dem Verkauf nicht mehr bei Ihnen aber es sind zwei Stempel drinn.
Als der Kerl den Wagen im Autohaus gekauft hatte, das war vor ca 15 Monaten, hatte er seine 42.000km. Über den Km-Stand zweifel ich also nicht wirklich, aber der Wagen wird eventuell seit über 2 Jahren und ohne Wartung bewegt. Sind jetzt nur 16-17.000km, aber es geht ums prinziep. Da vertraut man einen Stempel vom BMW Händler, aber der Wagen war wohl in dieser Zeit niemals da gewesen...

Was mach ich jetzt???

Ruth
09.06.2009, 12:01
Das ist Betrug und ich würde damit zu einem Anwalt gehen, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast.

FlohsOlli
09.06.2009, 12:14
Also das Autohaus hat in Bezug auf Rechnung etc erstmal Recht. Es darf alte Rechnungen vom Vorbesitzer nicht vorlegen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du das Auto von Privat gekauft. Jetzt muß man die Frage stellen inwieweit eine Wartung zur Sachmängelhaftung zählt und inwieweit der Verkäufer diese schriftlich ausgeschlossen hat.
Nach meiner Kenntnis ist der Verkäufer nicht verpflichtet eine Wartung durchzuführen. Wenn diese allerdings im Wartungsheft abgestempelt wird so muß sie auch gemacht sein, sonst ist es Betrug. Der VK ( und niemand anderes ) ist Verpflichtet diese Wartung nachzuweisen !!!
Außerdem muß geklärt sein warum das Fzg 2 Liter Öl verloren hat ggf liegt ja auch ein Mangel vor, wenn dem so ist hast Du dann Anspruch auf Sachmangelhaftung, wenn der VK diese nicht ausdrücklich und schriftlich ausgeschlossen hat.
Beim Privatverkauf gehen da allerdings die Urteile weit auseinander. Es gibt Richter die dem VK nicht das Wissen unterstellen die Sachmängelhaftung auszuschließen.

hmm...egal
09.06.2009, 12:38
Also das Autohaus hat in Bezug auf Rechnung etc erstmal Recht. Es darf alte Rechnungen vom Vorbesitzer nicht vorlegen.
Ist leider so, kann man nix machen.




Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du das Auto von Privat gekauft.
Richtig.



Jetzt muß man die Frage stellen inwieweit eine Wartung zur Sachmängelhaftung zählt und inwieweit der Verkäufer diese schriftlich ausgeschlossen hat.
Nach meiner Kenntnis ist der Verkäufer nicht verpflichtet eine Wartung durchzuführen.
Damit kenn ich mich nicht aus, aber er hat mir mündlich versichert das alle Wartungen immer durchgeführt wurden.
Im Kaufvertrag (Vordruck von mobile.de) steht der übliche Teil mit Ausschluss der Sachmängelhaftung, ausser bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln usw.



Wenn diese allerdings im Wartungsheft abgestempelt wird so muß sie auch gemacht sein, sonst ist es Betrug.
Sind zwei Wartungen abgestempelt worden. Im System vom Händler war aber kein Werkstattbesuch abgespeichert.
Entweder er war wirklich nicht da, oder Systemprobleme, die mir schon von mehreren bestätigt wurden.



Der VK ( und niemand anderes ) ist Verpflichtet diese Wartung nachzuweisen !!!
Also sollte ich ihn anschreiben wegen der Rechnungen?



Außerdem muß geklärt sein warum das Fzg 2 Liter Öl verloren hat ggf liegt ja auch ein Mangel vor, wenn dem so ist hast Du dann Anspruch auf Sachmangelhaftung, wenn der VK diese nicht ausdrücklich und schriftlich ausgeschlossen hat.
Es war 1 Liter was ich nachgefüllt hatte. Nachdem das ganze Öl wieder abgeflossen ist, zeigt der Stab jetzt mehr Öl an. Mittlerweile zuviel Öl, da scheint wo anders was nicht zu stimmen.



Beim Privatverkauf gehen da allerdings die Urteile weit auseinander. Es gibt Richter die dem VK nicht das Wissen unterstellen die Sachmängelhaftung auszuschließen.
So weit will ich es net kommen lassen.

FlohsOlli
09.06.2009, 12:50
1. würde ich den VK einfach mal anrufen und ganz freundlich fragen, ob er Dir die Rechnungen für die Wartungen oder eine Vollmacht schicken kann.

2. Wenn nicht machst Du das schriftlich mit einer Erledigungsfrist binnen 10 Tg.

3. In der Oelwanne steckt ein Oelstandgeber, der scheint zu spinnen.Wenn Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde ist das leider ganz alleine Dein Problem. Blöd wäre jetzt wenn Du zu viel Öl drin hast, das drückt er Dir nämlich wieder raus und Dein Motorraum sieht aus wie eine Mondlandschaft. Prüfe also per Stab ob ok und laß den Geber wechseln. Wenn zu viel öl drin ist sieh zu, daß Du es bei einer Tankstelle oder Werkstatt absaugen lassen kannst. Wenn Du dahin fährst sieh zu das das Öl nicht zu warm wird, dann kannst Du das schlimmste verhindern.Dürfte ein wenig Kosten, es sei denn der VK ist so fair und übernimmt das noch. Ein vernünftiges Gespräch hilft manchmal bei solchen Dingen

FlohsOlli
09.06.2009, 12:54
Ach so einen Punkt habe ich noch vergessen, wenn also wie von Dir beschrieben, die Wartungen abgestempelt wurden, so hat der Nachweis darüber nichts mit der Sachmängelhaftung zu tun. Denn dann muß der VK dieses nachweisen können. Ist dem nicht so spricht man von arglistiger Täuschung ( auf deutsch Beschiss ).

Jens1981
09.06.2009, 17:14
Ach so einen Punkt habe ich noch vergessen, wenn also wie von Dir beschrieben, die Wartungen abgestempelt wurden, so hat der Nachweis darüber nichts mit der Sachmängelhaftung zu tun. Denn dann muß der VK dieses nachweisen können. Ist dem nicht so spricht man von arglistiger Täuschung ( auf deutsch Beschiss ).

so siehts aus...und dann gibts kohle zurück...:motz1: