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SkY
22.09.2008, 22:06
hallo,

jemand eine idee, wie ich am besten aus einem noch 16 monatigen vertrag rauskomme? man hat sich zu den 24 mon. verpflichtet. :(

wohne doch nicht mehr in der wohnung, jetzt will ich nicht weiter zahlen & meine eltern haben zuhause t-com.

wobei ich sagen muss, dass ich eine möglichkeit gefunden habe, da ich auch keine 16000er leitung bekomme, sondern nur 10000. alle paaaaaar minuten habe ich verbindungsabbrüche & man fliegt aus der leitung. einer hat es auf die art und weise geschafft. hat genau das selbe prob wie ich gehabt! :mrgreen:

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-2 Wochen Frist zur Nachbesserung gesetzt mit Androhung einer außerordentlichen Kündigung und Einzugsermächtigung entzogen
-Antwort:"fristlos kündigen ist nicht möglich"
- innerhalb der 2 Wochen habe ich täglich die Ereignisprotokolle der Fritzbox gesichert (die Kiste überschreibt sich nämlich von selbst-ACHTUNG-) und dem 1&1support per E-Mail die "Neuigkeiten" übermittelt.Das ist wichtig!!!
-Antwort: Aufgrund des Telekomstreiks verzögert sich die Entstörung Ihres DSL Anschlusss (ungefähr 10x......ist aber irrelevant...ich hab ja schließlich mit 1&1 den Vertrag und nicht mit der TCom
-mit Ablauf der 2 Wochenfrist war die Störung noch immer nicht behoben, deshalb: Außerordentliche Kündigung (per Einschreiben->WICHTIG!!!) und Fritzbox Retour geschickt
-Antwort: fristlose Kündigung ist nicht möglich...blabla
-Brief (per Einschreiben) mit Einspruch und erneuten Verweis auf außerordentliche Kündigung.
- 1. Mahnung
- Brief von InkassoBüro (BayrischerInkassoDienst oder so)
- Alle Unterlagen zu meinem Anwalt gegeben....und 2 Briefe später war die Sache gegessen.......Aufgabe seitens 1&1

ich sag: Tschüß 1&1......NIE WIEDER!!!

Wichtig :
-Ereignisprotokolle sichern und an 1&1 schicken
-alles schriftlich machen (per Einschreiben)
-2 Wochen Nachbesserunsfrist setzen (steht sogar in den AGBs von 1&1)
-außerordentliche Kündigung mit Bezug auf die AGBs und FritzBox zurückschicken
-nicht einschüchtern lassen (auch nicht von Inkassobüros)
-bei Bedarf Anwalt einschalten (dann gehts schneller)

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natürlich ist das aber wieder mit sehr viel arbeit verbunden. :(

sonst noch ideen?

robert234
22.09.2008, 22:09
Gibt es im Vertrag keine Klausel, daß man bei Aufgabe der Wohnung vorzeitig aussteigen kann?

Gast
22.09.2008, 22:15
ganz einfach... du musst "umziehen" in ein gebiet wo 1und1 nicht verfügbar ist... dazu gehste ins Meldebüro und meldest dich bei deiner Oma, Eltern oder Verwandten... wen auch immer an... kostet je Meldung 10 euro oder so..
Du schreibst an 1und1 dass du umziehst in ein Gebiet wo 1und1 nicht verfügbar ist... wenn die dir nicht glauben, schickste dann ne Kopie deiner Meldebescheinigung... und nach ner Woche, wenn alles geklappt hat, meldest du dich einfach wieder um...
Dabei musst du deinen jetztigen Wohnsitz nicht abmelden sondern machst einfach den deiner Oma zum Erstwohnsitz und deinen jetztigen zum Zweitwohnsitz oder so...
Müsste auch in den AGBs stehen... wenn die dein Produkt nicht anbiegen können kannst du den Vertrag kündigen.
Wenn die dir mit einem abweichendem Produkt kommen, zB weniger Bandbreite oder anderes Medium dann sagste: "Weicht vom ursprünglichen Vertrag ab und bist nicht einverstanden"
so müsste das auch klappen...

SkY
22.09.2008, 22:24
ich werde das hier einfach probieren.. :D frau am telefon meinte noch, wäre vertragsgrundlage, selber schuld! :D


"Ein Widerruf Ihrer erteilten Einzugsermächtigung kann die Einstellung der Dienstleistungen der 1&1 Internet AG zur Folge haben.
Wir bitten Sie daher, von einem Widerruf Ihrer Bankeinzugsermächtigung abzusehen."



7.2
Gerät der Kunde - für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte [...] in Verzug, so ist 1&1 berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Jetzt kommt´s...

7.5
Im Falle der von 1&1 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist 1&1 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 30% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, [...]

robert234
22.09.2008, 22:29
7.5
Im Falle der von 1&1 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist 1&1 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 30% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen
Könnte Dir also zur Last fallen, wäre aber immer noch billiger als 100 %. Und wenn Du denen nicht sagst wo Du jetzt wohnst ...

Barbara
23.09.2008, 07:28
Chris, frag bei der Verbraucherzentrale nach, das ist für gewöhnlich kostenlos und die wissen, wie `s geht!

SkY
23.09.2008, 08:28
Chris, frag bei der Verbraucherzentrale nach, das ist für gewöhnlich kostenlos und die wissen, wie `s geht!

werde ich mal machen! :)

DerDunkel
23.09.2008, 08:59
Alta schalta... das Problem habe ich mit 1und1 auch.... noch bin im Vertrag, aber das tolle ist, das die nicht die leistung erbringen die Vertraglich ist... Leitung dauernd im arsch und und und.... Als ich dann doch bezahlen sollte obwohl die Ihre leistung nicht Vollständig hatten und ich zig mal da angerufen habe und die andauernd gesagt haben wird gut geschrieben und die des doch nicht gemacht habe, hat sich mein Anwalt gefreut und zack zack ich bin aus dem Vertrag draußen =)