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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherungsbeträge zurückzahlen (zuviel bezahlt)



Fleckenteufel
23.07.2008, 12:30
Hi Leute,
also hier erstmal die Hintergrundgeschichte:
eine Bekannte hat letztens ihre Lebensversicherung ausgezahlt bekommen und will das Geld jetzt dazu verwenden ihren Führerschein zu bezahlen. Jetzt hat sie ein Schreiben von der Versicherung bekommen, wo gesagt wird, dass man sich verrechtet hat und dass sie 500 euro zurücküberweisen soll. Ich frage mich jetzt ob sie das machen muss oder ob das halt deren Fehler ist.. weiß da jemand bescheid?

Gast
23.07.2008, 12:32
Wenn es nur ein Irrtum war und die sich wirklich verrechnet haben, dann steht deiner Bekannten das Geld einfach nicht zu... sie wird es wohl zurücküberweisen müssen wenn es wirklcih ein Fehler war!

Riddick84
23.07.2008, 12:37
Erkundige dich nach dem Rückkaufswert, das ist der Auszahlungsbetrag bei vorzeitiger Kündigung.

EDIT: Was ich noch dazu sagen sollte ist, dass der Rückkaufswert immer niedriger ist als die angesparte Versicherungssumme, da dort erstmal fett Provision für den Vermittler und andere Gebühren abgezockt werden.

Guerkchen
23.07.2008, 12:42
Könnt ihr nicht irgendwie selber nachrechnen & gucken ob ein Irrtum vorliegt?

Riddick84
23.07.2008, 12:53
Achso, war garnicht vorzeitig, oder? Hab jetzt falsch gelesen, dann stehen auf eurer Police bzw. Vertrag die Garantiewerte bei Ablauf des Vertrages. Einfach überprüfen. Zur Not, lasst es euch vorrechnen von denen und die Differenz erklären. Nich einfach hinnehmen.

Fleckenteufel
23.07.2008, 12:58
Achso, war garnicht vorzeitig, oder? Hab jetzt falsch gelesen, dann stehen auf eurer Police bzw. Vertrag die Garantiewerte bei Ablauf des Vertrages. Einfach überprüfen. Zur Not, lasst es euch vorrechnen von denen und die Differenz erklären. Nich einfach hinnehmen.

Leider, muss ich zugeben, weiß ich nicht genau bescheid warum und unter welchen Umständen die Versicherung gekündigt wurde. Nochmal nachfragen. Aber jedenfalls werden wir uns da mal erkundigen und uns das mal vorrechnen lassen. Mal sehn! Ich dachte nur es gibt sone generelle Regelung nach dem Motto "verrechnet? Pech!" ^^

Jens1981
23.07.2008, 16:18
die gründe müssen vorliegen...
wie alt ist die person denn?
nachrechnen, vorallem bei kündigung ist wegen der zillmerung usw nicht ganz ohne...ich könnte es aber versuchen, hab die grundberechnungsarten mal gelernt (kommt auf n tarif drauf an usw.)

Fleckenteufel
23.07.2008, 22:22
Die person ist jetzt 18 jahre alt. Ich versuche mal die ganze rechnerei und die Zahlen ranzukriegen, dann sag ich ncohmal bescheid. danke schonmal!

Jens1981
23.07.2008, 22:27
dann wars garantiert keine normale auszahlung....außer was war eine sogenannte ausbildungsversicherung/term-fix-versicherung...aber auch das ist unwahrscheinlich.

robert234
23.07.2008, 23:04
Ich dachte nur es gibt sone generelle Regelung nach dem Motto "verrechnet? Pech!"
Nö. Siehe § 812 BGB.