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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beschränkungen bei Gutscheinen?



r3volv3r
26.01.2008, 16:12
Ich hab ne rechtliche Frage, vllt kennt sich ja jemand damit aus. Und zwar heiratet meine Schwester diesen Sommer und wollte sich deswegen ein Brautkleid in nem Laden hier in der Nähe kaufen. Dafür musste sie allerdings erst einmal 65€ anzahlen, schließlich hat sie woanders ein besseres Angebot gefunden.
Als sie das Geld für die Anzahlung zurückhaben wollte hat man ihr einen Gutschein angeboten, den sie allerdings NUR für Brautkleider und Anzüge eintauschen kann.
Da sie aber schon ein Brautkleid hat, kann sie damit nichts anfagen, deswegen frage ich mich ob es rechtlich überhaupt erlaubt ist, einen Gutschein für bestimmte Produkte einzuschränken?
Wenn möglich bitte mit Beweisen, die Verkäuferin im Laden wird es nicht jucken wenn sie sagt dass ihr im Internet erzählt wurde dass das verboten ist ;)

robert234
26.01.2008, 16:17
Für welche Leistung sollte die Anzahlung sein? Wurde ein bestimmtes Kleid für sie geordert? Sonst zahlt man doch erst wenn man die Ware erhält.

r3volv3r
26.01.2008, 16:34
Ja, es wurde ein Kleid vorbestellt, da sie aber 5 Tage später woanders eins gefunden hatte wollte sie das Geld zurück, ihr wurde aber nur ein Gutschein angeboten.

robert234
26.01.2008, 17:29
Ja, es wurde ein Kleid vorbestellt, da sie aber 5 Tage später woanders eins gefunden hatte wollte sie das Geld zurück, ihr wurde aber nur ein Gutschein angeboten.

Da die Ware extra für Deine Schwester beschafft wurde, war der geleistete Geldbetrag als Anzahlung und das Ganze als Kaufvertrag zu verstehen. Es ist insoweit sehr kulant von dem Händler, daß er überhaupt bereit ist den Betrag (noch dazu in voller Höhe) bei einem anderen Kauf anzurechnen. Schließlich sitzt er jetzt auf der extra georderten Ware, und trägt das Verkaufsrisiko dafür.

Vllt. läßt der Händler ja mit sich reden, und akzeptiert auch wenn der Gutschein für Oberhemden oder dergleichen in Zahlung gegeben wird, verpflichtet ist er dazu nicht, da schon die Bereitschaft den Betrag voll anderweitig anzurechnen eine reine Gefälligkeit war.

Onkel-Leo
29.01.2008, 19:02
eben, im normafall müsste er gar nichts zurückgeben...

eine anzhalung war ja nur eine sicherheit für IHN das deine schwester es auch wirklich kauft und er nicht umsonst bestellt... ;)