r3volv3r
26.01.2008, 17:12
Ich hab ne rechtliche Frage, vllt kennt sich ja jemand damit aus. Und zwar heiratet meine Schwester diesen Sommer und wollte sich deswegen ein Brautkleid in nem Laden hier in der Nähe kaufen. Dafür musste sie allerdings erst einmal 65€ anzahlen, schließlich hat sie woanders ein besseres Angebot gefunden.
Als sie das Geld für die Anzahlung zurückhaben wollte hat man ihr einen Gutschein angeboten, den sie allerdings NUR für Brautkleider und Anzüge eintauschen kann.
Da sie aber schon ein Brautkleid hat, kann sie damit nichts anfagen, deswegen frage ich mich ob es rechtlich überhaupt erlaubt ist, einen Gutschein für bestimmte Produkte einzuschränken?
Wenn möglich bitte mit Beweisen, die Verkäuferin im Laden wird es nicht jucken wenn sie sagt dass ihr im Internet erzählt wurde dass das verboten ist ;)
Als sie das Geld für die Anzahlung zurückhaben wollte hat man ihr einen Gutschein angeboten, den sie allerdings NUR für Brautkleider und Anzüge eintauschen kann.
Da sie aber schon ein Brautkleid hat, kann sie damit nichts anfagen, deswegen frage ich mich ob es rechtlich überhaupt erlaubt ist, einen Gutschein für bestimmte Produkte einzuschränken?
Wenn möglich bitte mit Beweisen, die Verkäuferin im Laden wird es nicht jucken wenn sie sagt dass ihr im Internet erzählt wurde dass das verboten ist ;)