PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Obszöne Anrufe



Crono
16.09.2007, 11:55
Moin

Nun mal ein ernstes Thema, meine Mutter kriegt seit 2 Wochen Obszöne anrufe von irgendeinen Typen, mal ruft er besoffen an mal nicht.

Kann man da irgendwas machen ? ---> zb: seine Nummer sperren lassen auf unserem Telefon durch den Betreiber

Das nächste mal werd ich auf jedenfall ans mein Telefon gehen damit wir seine Nummer haben, kann man da auch was Polizeilich machen ?

Da kamen Sachen wie willste ficken etc.

Ich hab da sonen Hals, wenn ich seine Nummer weiß, weiß ich seinen Namen und wo er wohnt ist dann auch ned mehr schwer rauszufinden und dann mach ich mal mit ein paar Kumpels bei dem vorbei.


Crono

Massefreak1
16.09.2007, 11:59
Das ist (Telephon)stalking! Da kann man sicher was machen!

r3volv3r
16.09.2007, 12:10
legt euch ein Telefon zu, dass die Rufnummer des Anrufers zeigt, diese gibtst du dann bei KlickTel (ein Telefonbuch-programm) ein und hast seine Adresse

joke
16.09.2007, 12:13
ne kann man nicht viel machen, die kriegen die Nummer immer wieder raus !

kenne das von einer Bekannten, die hat sicher 5 mal ihre Nummer gewechselt, immer wieder ruft der typ an und stöhnt ins telefon

Crono
16.09.2007, 12:15
der kann ruhig weiter anrufen, ich muss bloß seine adresse rauskriegen,

wir haben ein telefon wo die nummer angezeigt wird bloß anch dem Anruf ist die NUmmer weg also muss ich bei meinen Telefon rangehen dann wird die Nummer drüben gespeichert

SanStorm
16.09.2007, 12:16
Ja aber man kann sein Telefon doch sicher polizeilich überwachen lassen oder nicht ? :?

joke
16.09.2007, 12:17
aber nicht wegen sowas :lol:

r3volv3r
16.09.2007, 12:26
wir haben ein telefon wo die nummer angezeigt wird bloß anch dem Anruf ist die NUmmer weg also muss ich bei meinen Telefon rangehen dann wird die Nummer drüben gespeichert

Ja dann hast du ja schon so gut wie seine Adresse, wenn er das nächste mal anruft ;)

Ich würde ihn wirklich mit ein paar Freunden besuchen und ihm klarmachen, dass wenn er noch ein einziges Mal anruft, eine Anzeige folgt.

joke
16.09.2007, 12:30
ich würde ihn so klar machen dass er gar nicht mehr anrufen kann ;)

Jens1981
16.09.2007, 12:40
ich würde ihn so klar machen dass er gar nicht mehr anrufen kann ;)

sowas ist doch auch keine lösung...polizei mitbringen...

Crono
16.09.2007, 13:19
ich würde ihn so klar machen dass er gar nicht mehr anrufen kann ;)


joke meine rede, bei meinen eltern hört der spaß auf, ich werd ein paar gute Russische Freunde mitnehmen die für sowas auch soviel verständnis haben wie ich

Antigone
16.09.2007, 13:35
Bitte keine Selbstjustiz :idea:

joke
16.09.2007, 13:37
ich würde ihn so klar machen dass er gar nicht mehr anrufen kann ;)


joke meine rede, bei meinen eltern hört der spaß auf, ich werd ein paar gute Russische Freunde mitnehmen die für sowas auch soviel verständnis haben wie ich

:daumen:

dann lernt er die lektion wenigstens

robert234
16.09.2007, 14:59
Der legale und richtige Weg funktioniert so:

1.) Rufnummer aufschreiben

2.) Anzeige wegen Stalkings bei der Polizei, Strafantrag unbedingt stellen (die Polizei fragt danach)

3.) Die Staatsanwaltschaft prüft die Anzeige und wird ggf. Anklage erheben

4.) Zur einstweiligen Abhilfe kann man beim zuständigen Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung erwirken, bei Zuwiderhandlung der Straftäter in Haft genommen werden.

Das Ganze basiert auf § 238 StGB, und der lautet wie folgt:

(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht, oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt,
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Selbstjustiz ist zwar manchmal verlockend, aber zeigt der Heini Euch dann an, dann seid Ihr die Dummen und der lacht sich eins.

Gutschiwu
16.09.2007, 18:02
Achtung - Rechtsberatung im Internet ist per Verordnung verboten.

Alien662
16.09.2007, 18:03
Wieso denn das?

Gutschiwu
16.09.2007, 18:08
Nach googeln muss ich meinen Post wohl relativieren.
Die kostenlose Rechtsberatung ist Rechtsanwälten verboten. (Rechtsgrundlage ist das Rechtsberatungsgesetz von 13.12.1935, zuletzt geändert mit Gesetz vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2072). Danach ist ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € bedroht. )

Bei 'normalen' Menschen, keinen Anwälten also :D, scheint es erlaubt zu sein - mit der Gefahr, dass sie einfach falsch liegen, da sie sich (im Normalfall) mit der Materie nicht so auskennen.

robert234
16.09.2007, 18:26
Achtung - Rechtsberatung im Internet ist per Verordnung verboten
Jemanden zu sagen daß er zur Polizei gehen soll statt Selbstjustiz zu üben, erfüllt wohl kaum den Tatbestand einer "Rechtsberatung". Auch das bloße Zitieren von Gesetzesquellen unterfällt mitnichten diesem Tatbestand. Sogar Hinweise im Bekanntenkreis sind erlaubt, und Crono ist mir sehr bekannt. ;)

Was ich vom Rechtsberatungsgesetz als solchem halte ist folgendes: Da haben sich die im Bundestag und den Fachgremien reichlichst vertretenen Juristen (stellen die größte Berufsgruppe unter den Angeordneten) was feines ausgedacht, damit sie als Anwälte auch garantiert immer genug Klienten haben. Das ist so zeitgemäß wie der Kehrzwang für rußfreie Gasheizungen. :roll:

Massefreak1
16.09.2007, 18:32
Achtung - Rechtsberatung im Internet ist per Verordnung verboten
Jemanden zu sagen daß er zur Polizei gehen soll statt Selbstjustiz zu üben, erfüllt wohl kaum den Tatbestand einer "Rechtsberatung". Auch das bloße Zitieren von Gesetzesquellen unterfällt mitnichten diesem Tatbestand. Sogar Hinweise im Bekanntenkreis sind erlaubt, und Crono ist mir sehr bekannt. ;)

Was ich vom Rechtsberatungsgesetz als solchem halte ist folgendes: Da haben sich die im Bundestag und den Fachgremien reichlichst vertretenen Juristen (stellen die größte Berufsgruppe unter den Angeordneten) was feines ausgedacht, damit sie als Anwälte auch garantiert immer genug Klienten haben. Das ist so zeitgemäß wie der Kehrzwang für rußfreie Gasheizungen. :roll:

Genau so ist das mit der Steuererklärung. Mein Vater hat dem freund meiner Schwester bei der Steuererklärung geholfen und paff kam eine Klage ins Haus. Mein Vater wusste nicht das es Verboten war. Es wurde mit einer richtig saftigen Geldstrafe gedroht die bis zu 50000Euro gehen kann.

Die Mafia weiß eben wie man Steuergelder einspart :lol: .

Rinchar
16.09.2007, 18:54
Das Ganze basiert auf § 238 StGB, und der lautet wie folgt:

Wo im Internet finde ich denn solche Gesetze?

n1Ls
16.09.2007, 19:06
Genau so ist das mit der Steuererklärung. Mein Vater hat dem freund meiner Schwester bei der Steuererklärung geholfen und paff kam eine Klage ins Haus. Mein Vater wusste nicht das es Verboten war. Es wurde mit einer richtig saftigen Geldstrafe gedroht die bis zu 50000Euro gehen kann.
Die Freundin meines Bruders arbeitet auch beim Finanzamt, darf uns aber auch nicht helfen bei den Steuererklärungen, leider...

robert234
16.09.2007, 22:17
Die Freundin meines Bruders arbeitet auch beim Finanzamt, darf uns aber auch nicht helfen bei den Steuererklärungen
Das ist ja auch verständlich, die wird ja dafür bezahlt dem Staat Steuern zu verschaffen, und nicht welche durch intelligente Steuererklärungen zu verlieren. :mrgreen:

Ist eigentlich der Hinweis daß etwas verboten und mit 5000 Euro Strafe bedroht ist schon strafbar? Ist doch eigentlich auch eine Art Rechtsberatung. :gruebel: