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06.07.2007, 10:58
Bundestag beschließt neue Gesetze im Anti-Doping-Kampf - Danckert: „Wichtiger Meilenstein“
Der Kampf gegen Doping im Sport bekommt ein neues juristisches Fundament. Mit den Stimmen der Großen Koalition (CDU/CSU,SPD) verabschiedete der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, der ein stärkeres Vorgehen gegen kriminelle Dopingnetzwerke vorsieht. Wer künftig banden- und gewerbsmäßig mit Dopingmittel Handel treibt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft.
Zudem kann bereits der Besitz weit verbreiteter, besonders gefährlicher Dopingmittel bestraft werden, wenn die Menge offenkundig über den Eigenbedarf hinausgeht.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) betonte die Notwendigkeit der Gesetzesmodifikation und gab zu bedenken, dass „mit den ständigen Dopingskandalen“ der Sport seine Glaubwürdigkeit verliere. Für den Fall, wiederholtes Doping offenbar würde, stellte er die Streichung staatlicher Fördergelder in Aussicht.
Um dem grenzüberschreitenden Dopinghandel effektiver beikommen zu können, sieht das Gesetz vor, bei der Strafverfolgung die Ermittlungsbefugnisse auf das Bundeskriminalamt zu übertragen. Um die Gesundheitsgefahren zu verdeutlichen, ist ferner bei zum Doping geeigneten Arzneimitteln ein entsprechender Warnhinweis vorgeschrieben.
Bündnis90/Die Grünen kritisierten die Beschlüsse. Insbesondere der Umstand, dass der Sportler bei Dopingvergehen selbst straffrei bliebe, sei nicht hinzunehmen. Grünen-Sportexperte Winfried Hermann: „Das Gesetz macht einen weiten Bogen um den Sportler selber“. Auch künftig könne also ein Radsportler „mit einer Epo-Ampulle um den Hals ins Ziel einfahren“, ohne dass ihm etwas passiere.
Die FDP-Fraktion zeigte sich nach der Abstimmung ebenfalls unzufrieden, und enthielt sich, ebenso wie die Grünen, ihrer Stimmen. FDP-Gesundheitsexperte Detlef Parr warnte in der derzeit aufgeheizten Dopingdebatte vor einer Pauschalverurteilung der Spitzensportler. Trotz „längst erreichter Grenzen“ sei die „Sensationsgier“ der Öffentlichkeit und die Jagd nach immer neuen Rekorden nicht zu stillen.
Der Vorsitzende des Sportausschusses, Peter Danckert (SPD), zeigte sich nach dem Votum des Budestages zufrieden: „Nicht nur die Koalition“ stehe hinter dem Gesetzentwurf, „sondern auch der organisierte Sport mit seien 27 Millionen Verbandsmitgliedern“. Den Einwand, die neuen Gesetze seien nicht wirkungsvoll genug, konterte Danckert: „Der höhere Strafrahmen, Telefonüberwachung oder Hausdurchsuchungen machen das Gesetz zu einem wichtigen Meilenstein im Anti-Doping-Kampf.“
Katrin Kunert, die Sportexpertin der Links-Fraktion, sprach sich im Namen ihrer Fraktion gegen die Neuerungen aus. „So lange der Kommerz den Sport bestimme, so lange werde es Doping geben“, sagte Kunert und wies auf die „mangelnde Durchschlagskraft“ des Gesetztes hin.
Voraussichtlich am 21. September wird sich der Bundesrat mit der Vorlage befassen. Das Gesetz bedarf jedoch nicht der Zustimmung der Länderkammer.
app
Quelle: http://www.sportrechturteile.de/News.../news8430.html
Der Kampf gegen Doping im Sport bekommt ein neues juristisches Fundament. Mit den Stimmen der Großen Koalition (CDU/CSU,SPD) verabschiedete der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, der ein stärkeres Vorgehen gegen kriminelle Dopingnetzwerke vorsieht. Wer künftig banden- und gewerbsmäßig mit Dopingmittel Handel treibt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft.
Zudem kann bereits der Besitz weit verbreiteter, besonders gefährlicher Dopingmittel bestraft werden, wenn die Menge offenkundig über den Eigenbedarf hinausgeht.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) betonte die Notwendigkeit der Gesetzesmodifikation und gab zu bedenken, dass „mit den ständigen Dopingskandalen“ der Sport seine Glaubwürdigkeit verliere. Für den Fall, wiederholtes Doping offenbar würde, stellte er die Streichung staatlicher Fördergelder in Aussicht.
Um dem grenzüberschreitenden Dopinghandel effektiver beikommen zu können, sieht das Gesetz vor, bei der Strafverfolgung die Ermittlungsbefugnisse auf das Bundeskriminalamt zu übertragen. Um die Gesundheitsgefahren zu verdeutlichen, ist ferner bei zum Doping geeigneten Arzneimitteln ein entsprechender Warnhinweis vorgeschrieben.
Bündnis90/Die Grünen kritisierten die Beschlüsse. Insbesondere der Umstand, dass der Sportler bei Dopingvergehen selbst straffrei bliebe, sei nicht hinzunehmen. Grünen-Sportexperte Winfried Hermann: „Das Gesetz macht einen weiten Bogen um den Sportler selber“. Auch künftig könne also ein Radsportler „mit einer Epo-Ampulle um den Hals ins Ziel einfahren“, ohne dass ihm etwas passiere.
Die FDP-Fraktion zeigte sich nach der Abstimmung ebenfalls unzufrieden, und enthielt sich, ebenso wie die Grünen, ihrer Stimmen. FDP-Gesundheitsexperte Detlef Parr warnte in der derzeit aufgeheizten Dopingdebatte vor einer Pauschalverurteilung der Spitzensportler. Trotz „längst erreichter Grenzen“ sei die „Sensationsgier“ der Öffentlichkeit und die Jagd nach immer neuen Rekorden nicht zu stillen.
Der Vorsitzende des Sportausschusses, Peter Danckert (SPD), zeigte sich nach dem Votum des Budestages zufrieden: „Nicht nur die Koalition“ stehe hinter dem Gesetzentwurf, „sondern auch der organisierte Sport mit seien 27 Millionen Verbandsmitgliedern“. Den Einwand, die neuen Gesetze seien nicht wirkungsvoll genug, konterte Danckert: „Der höhere Strafrahmen, Telefonüberwachung oder Hausdurchsuchungen machen das Gesetz zu einem wichtigen Meilenstein im Anti-Doping-Kampf.“
Katrin Kunert, die Sportexpertin der Links-Fraktion, sprach sich im Namen ihrer Fraktion gegen die Neuerungen aus. „So lange der Kommerz den Sport bestimme, so lange werde es Doping geben“, sagte Kunert und wies auf die „mangelnde Durchschlagskraft“ des Gesetztes hin.
Voraussichtlich am 21. September wird sich der Bundesrat mit der Vorlage befassen. Das Gesetz bedarf jedoch nicht der Zustimmung der Länderkammer.
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Quelle: http://www.sportrechturteile.de/News.../news8430.html