AB
27.05.2007, 20:07
folgende situation:
ab 31.5. bin ich beim bund fertig, danach steht ab 1.6. für 3 monate ein praktikum bei der zetung an (brauch ich fürs studium)
ein bekannter hat mir jetzt erzählt, dass ich mich arbeitslos melden muss, wenn ich keinen arbeitsvertrag für die zeit habe.
ich hab das praktikum größtenteils per telefon abgeklärt und der mensch meinte eig immer nur, dass er mir das praktikum bestätigen würde, von einem vertrag war nie die rede.
kennt sich das jmd aus, wie da die sachlage ist? mir gehts ja eig nur darum, dass ich später mal bei der rente nachweisen kann, was ich die 3 monate gemacht habe, damit ich da keine ausfälle hab. reicht dafür eine bestätigung?
geld bekomm ich denk eh keins, weil ich nach der ausbildung ja nur 5 monate geabreitet hab (man muss ja mindestens 6 oder?)
thx für antworten, weil ich hab nicht so die lust umsonst stundenlang auf dem amt eierschaukeln... ;)
ab 31.5. bin ich beim bund fertig, danach steht ab 1.6. für 3 monate ein praktikum bei der zetung an (brauch ich fürs studium)
ein bekannter hat mir jetzt erzählt, dass ich mich arbeitslos melden muss, wenn ich keinen arbeitsvertrag für die zeit habe.
ich hab das praktikum größtenteils per telefon abgeklärt und der mensch meinte eig immer nur, dass er mir das praktikum bestätigen würde, von einem vertrag war nie die rede.
kennt sich das jmd aus, wie da die sachlage ist? mir gehts ja eig nur darum, dass ich später mal bei der rente nachweisen kann, was ich die 3 monate gemacht habe, damit ich da keine ausfälle hab. reicht dafür eine bestätigung?
geld bekomm ich denk eh keins, weil ich nach der ausbildung ja nur 5 monate geabreitet hab (man muss ja mindestens 6 oder?)
thx für antworten, weil ich hab nicht so die lust umsonst stundenlang auf dem amt eierschaukeln... ;)