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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abzocke?



Serkan_18
15.03.2007, 23:07
Hallo Leute!

Also es geht um folgendes mein Cousin hat folgende Mahnung nachdem er eine "freesms" abgesendet hatte erhalten:

Sehr geehrte/r ...,
Sie haben sich am 25.02.2007 um 22:39:57 Uhr unter der gespeicherten IP 84.164.119.235
bei dem SMS-Service (bitte folgenden Link anklicken) Links und Bilder sind den registrierten Mitgliedern des Muskelbody Bodybuilding Forums vorbehalten. angemeldet.

Wie vertraglich vereinbart, berechnen wir Ihnen fuer den Versand von 100 SMS pro Monat ueber
die Seite esimsen.com eine monatliche Pauschale von 9.00 Euro. Diese wird fuer einen
Zeitraum von einem Jahr im Voraus berechnet.

Leider konnten wir von Ihnen bisher keinen Zahlungseingang feststellen.

Wir fordern Sie auf, den noch offen stehenden Betrag in Hoehe von 99.00 EUR bis spaetestens
zum 20.03.2007 auf folgende Bankverbindung zu ueberweisen:


Kontoinhaber: Cube Media GmbH
BLZ: 210 500 00
Konto-Nr.: 1000 172 918
Institut: HSH Nordbank


Für Kunden aus Österreich und Schweiz
IBAN: DE 892 10 50 000 1000 172 918
BIC: HSH NDE HH

Betrag: 99.00 Euro

Bitte geben Sie auf dem Zahlungsbescheid UNBEDINGT Ihre Kundennummer an, um weitere Mahnungen zu vermeiden.
Ihre Kundennummer lautet: 0800001811

Ihre Verbindungen in der Übersicht:

Versandzeit Absender Empfänger

25.02.2007 22:04:27 0152060xx 01748605xxx


Sollte sich Ihre Zahlung mit dieser Mahnung ueberschnitten haben, bitten wir Sie dies zu entschuldigen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.

Mit freundlichen Gruessen,

Ihr Team von esimsen.com

Erklärung zur Mahnung:



Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert. Aus diesen geht hervor, dass Sie ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, wenn nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ein Widerruf erfolgt.


Auf dieses Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB haben wir Sie ausdrücklich hingewiesen. Damit ist Ihr esimsen.com - Zugang in ein kostenpflichtiges Abonnement übergegangen. Das Nutzungsentgelt ist 12 Monate im Voraus zu entrichten, dies ist auch unseren Teilnahmebedingungen zu entnehmen.


Als Gegenwert erhalten Sie die Nutzungsrechte der Inhalte von esimsen.com für 12 Monate. Um ausschließen zu können, dass sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im Streitfall nutzen werden.


Es wurde folgende Mobilfunknummer angegeben: 015206043438. Diese wurde durch Versand eines Codes an die Mobilfunknummer, dessen Eingabe auf der Seite zur Nutzung der Dienstleistung zwingend erforderlich war, verifiziert. Da in Deutschland KEIN Minderjähriger einen Mobilfunkvertrag abschließen kann (ihr angegebes Geburtsdatum: 24.06.1988), ist dem Argument der Minderjährigkeit jegliche rechtliche Grundlage entzogen. In diesem Fall hätte sich eine ggf. minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor und werden dementsprechend alle anfallenden Kosten und Auslagen gegen Sie geltend machen.


Zudem haben wir Ihnen an Ihre Emailadresse Links und Bilder sind den registrierten Mitgliedern des Muskelbody Bodybuilding Forums vorbehalten. einen Aktivierungscode gesendet, der von dieser Emailadresse aus durch Anklicken des Hyperlinks in der Email bestätigt wurde.


Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte IP-Adresse 84.164.119.235 und der dementsprechende ISP p54A477EB.dip.t-dialin.net gespeichert.
Im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.


- Meint ihr es würde Konsequenzen haben wenn man dies einfach nicht beachten würde? Und mein Cousin ist nicht wirklich volljährig aber ob das was zur Sache tut? Wir sind grad am überlegen ob wir die 100€ einbezahlen sollen oder nicht und seine Eltern dürfen nicht bescheidwissen und so stehn wir nun planlos da :lol:.

Also danke an die die sich die mühe machen und den Text durchlesen vielleicht habt ihr da ja etwas Ahnung. Ihr müsst mich versthn ich bin nicht unbedingt scharf darauf meine hart verdiente 100€ wegzugeben wenns nicht sein muss. Er selber hat ja kein Geld is ja erst 16.

Was mir grad auffällt auf der Seite steht ja unten alles kleingedruckt shit dieses dumme Kind :-(

robert234
15.03.2007, 23:20
Hat Dein Cousin denn den besagten Vertrag geschlossen? War dort wirklich auf sein Widerrufsrecht deutlich hingewiesen? Hat er dort bestätigt (z. B. durch anklicken), daß er von seinem Widerrufsrecht Kenntnis genommen hat?

Liquid123
16.03.2007, 06:47
Links und Bilder sind den registrierten Mitgliedern des Muskelbody Bodybuilding Forums vorbehalten. für-Consti.de

kann ich zum free-sms senden empfehlen kannst ihm ja die Seite geben. Ich versende meine SMS schon seit Monaten hier :)

Onkel_Tom
16.03.2007, 07:20
Ich versende meine SMS schon seit Monaten hier
na das wird dann aber ne seeeeehr teure Rechnung!!!! :tschuess: :finger:





:-P

Jay Jay
16.03.2007, 08:12
Tja, ich schätze da ist dein Cousin auf irgendeine Falle reingefallen!
Meist kommt man da nicht mehr aus und muss bezahlen!

Die Freundin von einem Freund ist auch sowas Ähnliches passiert, die hat sich auch
bei so einer Musikseite registriert und dann paar Tage später kam auch so ein Schreiben über eine Rechnung von 120 Euro!

Also ich würde mal jemanden fragen der sich mit sowas auskennt!

Edit: Da steht doch was von 14-Tage Widerrufsrecht, ich würde den mal ne Mail schreiben das man den Vertrag widerruft!

robert234
16.03.2007, 09:13
Jay Jay schrieb: Da steht doch was von 14-Tage Widerrufsrecht, ich würde den mal ne Mail schreiben das man den Vertrag widerruft!
Vom 25.02.2007 um 22:39:57 Uhr bis heute sind es aber mehr als 14 Tage, damit wäre der Widerruf verfristet, also wirkungslos. ;)

Ausnahme: Auf die Widerrufsmöglichkeit wurde nicht ausreichend hingewiesen.

Jay Jay
16.03.2007, 09:54
Ups..hab ich überlesen! ^^


Naja also ich schätze da kommt man an einer Zahlung nicht vorbei!
Tja Pech gehabt und ab jetzt immer aufpassen, wo man sich registriert!

Serkan_18
16.03.2007, 10:15
Hmmmmm....ja ok dann überweisen wir heute abend denen das Geld. Und in Zukunft wird mehr Acht gegeben.

robert234
16.03.2007, 10:19
ja ok dann überweisen wir heute abend denen das Geld.
Aber nur, wenn auf das Widerrufsrecht ausdrücklich aufmerksam gemacht wurde! Falls das nicht so war, kann er jetzt noch widerrufen.

MrNic
16.03.2007, 13:49
Und ich würde den Vertrag dringend zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, sonst kommt sowas nächstes Jahr wieder.

Zahlen müßte dein Kumpel wahrscheinlich nicht, aber dann würden es auf jeden Fall die Eltern mitbekommen (Mahnschreiben, eventuelle Verhandlung, etc.)

Jojoba
16.03.2007, 14:27
Ich hab gestern im Fern gesehn , weil ja Weltverbrauchertag war , dass man das nicht bezahlen muss , wenn es nicht eindeutig zu erkennen ist , also im Kleingedruckten steht , dass man einen Vertrag abschließt .

Solche Verträge sind nicht Rechtsgültig , die machen nur Druck , aber brauchst nicht bezahln , einfach nicht dran stören ...


edit: hab auch der Side nachgeschaut , totaler Müll , nicht dran stören, die können dir garnichts , weil es im Kleingedruckten steht :mrgreen:

Funky69
16.03.2007, 16:12
Wenn er nicht zahlt bekommt er noch ne Mahnung, dann noch eine, aber auf ne Anklage werden die es nie ankommen lassen, da er, wie schon gesagt, keinen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat und die vor Gericht keine Chance hätten.

oldiegerd
16.03.2007, 16:16
@Serkan 18: Ärgerliche Geschichte und ja das ist Abzocke!
Ihr müßt das schnell Klärung schaffen. Wenn die Sache zum Inkassobüro geht wird es richtig teuer, weil noch Gebühren der Inkassogesellschaft raufkommen.
Haben wir keinen Juristen hier im Forum?

robert234
16.03.2007, 16:33
@oldiegerd: Ich bin "Hobbyjurist", nur erhalte ich ja auf meine zweimal gestellte Frage an Serkan 18, ob denn auf das Widerrufsrecht ausdrücklich hingewiesen wurde, keine Antwort. Das wäre der einfachste Ansatz, denn wenn dieser ausdrückliche Hinweis fehlte, dann kann er auch jetzt noch widerrufen und der Vertrag - falls er denn überhaupt rechtswirksam sein sollte - wäre damit hinfällig. Ohne Vertrag keine Zahlung, und erledigt wäre es. Aber ein bißchen mitwirken muß er schon, schließlich ist es nicht mein Geld, um das es geht. ;)

patsenriver
16.03.2007, 16:36
Ich hatte mal so was ähnliches, allerdings war es bei mir ein Gewinnspiel und ich sollte 180€ bezahlen.
Ich habe nachdem die 2 Wochen Widerrufsrecht vorbei waren eine e-mail erhalten wo drin stand das ich bezahlen soll, dort stand auch das meine Ip gespeichert wurde und wenn ich nicht zahle ein Anwalt eingeschaltet wird.
Naja da ich zu dem Zeitpunkt auch noch keine 18 war und einfach kein Plan hatte was ich machen sollte hab ich das meinen Eltern gesagt, die waren zwar stinksauer aber es war das beste was ich hätte machen können. Mein Vater ist zur Verbraucherschutzzentrale gefahren und nur nachdem er den Namen der "Firma" gesagt hatte wussten die da bescheid und meinten ich soll nicht bezahlen.
Bei mir stand das mit dem Widerrufsrecht auch nur im Kleingedruckten und ich glaube auch das man noch eine e-mail erhalten muss wo auf das Widerrufsrecht hingewiesen wird, da das bei mir beides nicht der Fall war musste ich nie irgendwas bezahlen. Ich habe nur noch 3 Mahnungen erhalten, habe auf keine Reagiert und gut war.
Mein Tipp: Geht zur Verbraucherschutzzentrale und fragt was ihr machen sollt, und dein Cousin soll seinen Eltern bescheid sagen, ich meiner Meinung nach das beste was er/ihr machen könnt.

Edit: @robert: Falls dort auf das Widerrufsrecht hingewiesen wurde ist der Vertrag glaub ich wirkend, da seine Eltern ihm ja den Internetzugang zur Verfügung gestellt haben und somit für ihn Verantwortlich sind.
"Eltern haften für ihre Kinder".

robert234
16.03.2007, 16:47
@patsenriver: Eine extra eMail mit Hinweis auf das Widerrufsrecht ist nicht erforderlich, wohl aber ein ausdrücklicher Hinweis beim Vertragsschluß. Aus der Tatsache, daß ein Sprößling den Internetzugang seiner Eltern mitnutzen darf, ist die Wirksamkeit von Verträgen welcher Art auch immer nicht herzuleiten. Man kann ja auch nicht die Zustimmung der Eltern zu Verträgen ihrer Kinder daraus schließen, daß sie ihren Kindern erlaubt haben in die Stadt zu gehen, wo die Kinder dann vielleicht in einem Laden einen Vertrag schließen könnten. :idea: ;)

Bei der Verbraucherschutzzentrale nachzufragen ist eine klasse Idee, das könnte man echt vorher machen, und dafür braucht man nicht unbedingt schon die Eltern informieren.

Aber wie gesagt, es gibt eine supereinfache Möglichkeit, die ich zuallererst checken würde, nämlich das mit der Widerrufsbelehrung.

oldiegerd
16.03.2007, 16:51
@robert234: Stimmt, er sollte sich mal äußern.
@patsenriver:
da seine Eltern ihm ja den Internetzugang zur Verfügung gestellt haben und somit für ihn Verantwortlich sind.
"Eltern haften für ihre Kinder".
Wie wahr wie wahr, ich habe auch schon Lehrgeld gezahlt.

Serkan_18
17.03.2007, 21:34
@oldiegerd: Ich bin "Hobbyjurist", nur erhalte ich ja auf meine zweimal gestellte Frage an Serkan 18, ob denn auf das Widerrufsrecht ausdrücklich hingewiesen wurde, keine Antwort. Das wäre der einfachste Ansatz, denn wenn dieser ausdrückliche Hinweis fehlte, dann kann er auch jetzt noch widerrufen und der Vertrag - falls er denn überhaupt rechtswirksam sein sollte - wäre damit hinfällig. Ohne Vertrag keine Zahlung, und erledigt wäre es. Aber ein bißchen mitwirken muß er schon, schließlich ist es nicht mein Geld, um das es geht. ;)

Tut mir Leid für die späte Antwort. Nein es wurde nicht ausdrücklich auf das Wiederrufsrecht angewiesen eben nur das kleingedruckte im unteren Bereich der Seite. Wir haben auch noch nichts überwiesen, werden wir warscheinlich auch nicht da auch einige hier meinen das es nicht nötig ist so sehn wir das auch.

robert234
17.03.2007, 22:07
@Serkan 18:
Nein es wurde nicht ausdrücklich auf das Wiederrufsrecht angewiesen eben nur das kleingedruckte im unteren Bereich der Seite.
Das reicht nicht aus, der Hinweis muß quasi unübersehbar gegeben werden, und in der Regel muß der Kunde ausdrücklich bestätigen (z. B. durch einen extra Klick einen Haken setzen), daß er über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Ich schlage daher folgendes Vorgehen vor: Dein Cousin schreibt an die Firma, und erklärt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

soweit mit Datum vom xx.xx.2007 ein Vertrag mit Ihnen geschlossen sein sollte, widerrufe ich diesen unter Bezugnahme auf mein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Dieser Widerruf ist auch nicht verfristet, da es Ihrerseits an der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung fehlte.


Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift


Kopiert das am besten, die Formulierung ist wichtig!

oldiegerd
17.03.2007, 22:14
robert234: Danke, das ist wichtig. Man hat ja keinen Plan wie man vorgehen kann.

Serkan_18
18.03.2007, 11:47
@Serkan 18:
Nein es wurde nicht ausdrücklich auf das Wiederrufsrecht angewiesen eben nur das kleingedruckte im unteren Bereich der Seite.
Das reicht nicht aus, der Hinweis muß quasi unübersehbar gegeben werden, und in der Regel muß der Kunde ausdrücklich bestätigen (z. B. durch einen extra Klick einen Haken setzen), daß er über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Ich schlage daher folgendes Vorgehen vor: Dein Cousin schreibt an die Firma, und erklärt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

soweit mit Datum vom xx.xx.2007 ein Vertrag mit Ihnen geschlossen sein sollte, widerrufe ich diesen unter Bezugnahme auf mein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Dieser Widerruf ist auch nicht verfristet, da es Ihrerseits an der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung fehlte.


Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift


Kopiert das am besten, die Formulierung ist wichtig!

Robert echt riesen Dankeschön an dich. Ja so werden wir es dann machen. :)