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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewährleistung, Garantie --> Verwirrung^^



Liquid123
18.11.2006, 02:07
Also ich hab folgendes Problem :

Ich hatte mir ca. im Juni 2005 ein HEADSET gekauft dieses habe ich Anfang August zurückschicken lassen, da es kaputt war.
Erst hieß es es wäre nicht kaputt und ich bekam es relativ flott wieder, aber dann haben die in der Service-Werkstatt vor Ort doch einen Schaden festgestellt und das wieder eingeschickt, seitdem warte ich darauf und bekomm es nicht wieder. Bekomme nur jede Woche gesagt das es bald kommt

Jetzt meine Frage : Kann ich nach dieser Zeit schon irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten, damit ich das Scheißding mal wieder bekomm?

Thomas85
18.11.2006, 02:47
Also:

Bei neuen Sachen hast du 2 Jahre Gewährleistung (gesetztlich) wenn du von einem Händler kaufst, bei Gebrauchtsachen lediglich 1 Jahr. Du musst einen Mangel "rügen" was du ja getan hast, danach hat der Verkäufer zweimal die Möglichkeit den Mangel zu beheben, schafft er das nicht, dann kannst du vom Kauf zurücktreten... In diesem Fall kannst du schon rechtliche Schritte einleiten, wobei ich nochmal ganz gezielt nachfragen würde, was mit deinem Headset ist, würde aber dann mit dem Rechtsanwalt drohen (wirkt Wunder glaub mir!)

Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen... schön, dass sich 3 jahre Berufsschule mal auszahlen werden...

Thomas85
18.11.2006, 02:50
Gewährleistung: gesetzlich

Garantie: kann man beim Hersteller (zusätzlich) kaufen, also z.B. Garantieverländgerung auf 4 Jahre!

Kulanz: liegt ganz im ermessen des Herstellers, da besteht kein gesetzlicher Anspruch drauf...

Liquid123
18.11.2006, 02:55
also schonma super Antworten danke :)


Gewährleistung: gesetzlich

das is bei mir der Fall....
ich habe sicher schon mind. 10 mal angerufen und bekam jedes mal gesagt, dass es nächste Woche da sein würde --> ich kann jetzt nach so langer Zeit einfach vom Kaufvertrag zurücktreten oder wie?

Wannabee
18.11.2006, 07:15
Für die Zukunft:

Nach § 439 BGB hast Du das Recht zu entscheiden, ob eine Reparatur durchgeführt werden soll oder ob Du eine mangelfreien Ersatz bekommen möchtest!! Ausreden wie "das müssen wir einschicken" oder "das reparieren wir" musst Du nicht gegen Dich geltend machen! DU entscheidest und wenn Du ein neues Headset aus dem Regal haben möchtest, dann hat der Händler kein Recht eine Reparatur durchzuführen. Ich habe allerdings noch nie erlebt, dass ein Händler mich auf das Wahlrecht hinweist, obwohl jeder von denen 439 BGB kennt. Manche versuchen noch zu streiten, aber nach einem kurzen Hinweis auf den entsprechenden Paragrafen ist Ruhe :D

Für den konkreten Fall:

Juni 2005 oder meinst Du Juni 2006? Gewährleistung hast Du wie oben schon gesagt 2 Jahre bei Neuware. Allerdings greift die Gewährleistung nur für Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden waren! Sprich, der Fehler im HEadset muss beim Kauf schon dagewesen sein. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Händler Dir beweisen, dass der Fehler nicht vorhanden war (praktisch unmöglich, versucht der auch gar nicht erst). Nach sechs Monaten musst Du dem Verkäufer beweisen, dass der Fehler schon im Gerät war (auch so gut wie unmöglich oder möchtest Du wegen nem Headset einen Sachverständigen einschalten?).


Fazit:
Geht innerhalb von sechs Monaten nach Kauf was kaputt, dann ab zum Händler und Ersatz verlangen.

Geht nach den sechs Monaten was kaputt, dann ab zum Händler und auf seine Kulanz hoffen. (bei teuren Dingen wie KFZ natürlich den Beweis antreten, Sachverständigen einschalten und versuchen die Gewährleistungsansprüche durchzusetzen)

Außerhalb der zwei Jahre:

Garantie nein? Pech gehabt.

Garantie ja: Sache zum Hersteller bringen oder schicken. Garantie ist immer freiwillig vom Hertseller. Der Händler hat dann damit nichts mehr am Hut. In die Garantiebedingungen schauen.

robert234
18.11.2006, 09:51
@Liquid123: Zwar hast Du Dich zunächst schlüssig auf eine Nacherfüllung gemäß § 439 BGB eingelassen, jedoch sind seither wie Du schreibst rund vier Monate vergangen ohne daß diese Nacherfüllung vollzogen worden wäre.

Diese Wartezeit ist schlicht nicht zumutbar, deshalb greift hier der § 440 BGB zu Deinen Gunsten ein. Erkläre dem Verkäufer Deinen Rücktritt vom Kaufvertrag, das bedeutet Ware zurück (hat er schon) gegen Geld zurück.

An Deiner zunächst erteilten (ggf. auch stillschweigenden, jedenfalls konkludenten) Zustimmung zu einer Nachbesserung / Nacherfüllung gemäß § 439 BGB mußt Du Dich unter den gegebenen Umständen nicht festhalten lassen. Dir stehen nunmehr die selben Rechte zu, wie wenn die Nachbesserung faktisch fehlgeschlagen wäre, z. B. weil sich der Fehler nicht abstellen ließ. Du mußt dem Verkäufer auch keine Frist setzen, sondern Du darfst unmittelbar den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und den Kaufpreis herausverlangen.

In § 440 Satz 1 BGB heißt es dazu: ... bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung (also Ersatzlieferung oder Nachbesserung) gemäß § 439 Abs. 3 BGB verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist.

Dem Fehlschlagen gleich steht eine unzumutbare Verzögerung (vgl. Palandt BGB-Kommentar, 62. Auflg., § 440 BGB Rdn. 7 Satz 3).

Es ist keinem Käufer zuzumuten, rund vier Monate auf seine Ware zu warten, also tritt zurück und kaufe Dir eine neues oder gleich ein ganz anderes Headset und fertig. Ob das beim selben Händler geschieht, würde ich mir an Deiner Stelle gründlich überlegen, Kundenzufriedenheit scheint dort ja nicht hoch im Kurs zu stehen. ;)

Liquid123
18.11.2006, 10:02
Ok super DANKE :):):)

ich fahr gleich am Montag hin und hol mir das Geld wieder, n neues Headset hab ich eh schonso lang ^^

also DANKE

Liquid123
20.11.2006, 13:53
Also mir wurde grade gesagt :

Das ich das Geld zurück bekomme bzw. ein neues Gerät bekomme ist Kulanz des Händlers, außer ich hatte das Gerät schon 3 mal bei der Reperatur

außerdem wurde mir noch gesagt:

Das ich eine Frist setzen MUSS und zwar schriftlich und die geht dann nicht an den Verkäufer sondern an den Hersteller, da das Gerät dort schon in der Reperatur ist.


--> WAS JEZZ?

Onkel_Tom
20.11.2006, 17:20
Das ich eine Frist setzen MUSS und zwar schriftlich und die geht dann nicht an den Verkäufer sondern an den Hersteller, da das Gerät dort schon in der Reperatur ist.

--> WAS JEZZ?
was hättest du denjenigen fragen sollen, mit dem du eben geredet hast! :mrgreen: :kollega:

robert234
20.11.2006, 17:26
Also mir wurde grade gesagt :

Das ich das Geld zurück bekomme bzw. ein neues Gerät bekomme ist Kulanz des Händlers, außer ich hatte das Gerät schon 3 mal bei der Reperatur

außerdem wurde mir noch gesagt:

Das ich eine Frist setzen MUSS und zwar schriftlich und die geht dann nicht an den Verkäufer sondern an den Hersteller, da das Gerät dort schon in der Reperatur ist.

Laß Dich bloß nicht auf solche Mätzchen ein, Gewährleistung ist Gewährleistung und keine Kulanz. Dein Vertragspartner aus dem Kaufvertrag ist ausschließlich der Händler und niemand sonst, er ist zur Nacherfüllung des Kaufvertrages verpflichtet, er hat sich auf diese auch eingelassen indem er das defekte Headset zur Nachbesserung entgegennahm.

Wie er die Nacherfüllung im einzelnen bewerkstelligt ist nicht das Problem des Käufers, demnach muß sich der Verkäufer zurechnen lassen wenn in seinem Verantwortungsbereich aus dem Kaufvertrag Leistungsstörungen eintreten. Eine derartige Verzögerung einer Nachbesserung ist keinesfalls zumutbar und indiziert eine fehlgeschlagene Nachbesserung.

Faktisch ist seitens des Verkäufers eine Nacherfüllung des Kaufvertrages binnen nahezu vier Monaten nicht erfolgt, es kann auch dahinstehen warum diese nicht erfolgt ist.

Den § 440 BGB habe ich Dir oben schon zitiert, darin ist eindeutig klargestellt daß es einer Fristsetzung seitens des Käufers nicht bedarf, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Mit dem bisherigen Zeitablauf (Reparaturzeit) sind die Grenzen dessen weit überschritten, was man bei Gebrauchsgegenständen wie einem Headset noch als zumutbar erachten könnte. Von daher brauchst Du keine Frist zu setzen sondern hast unmittelbar (sofort) das Recht auf Widerruf des Kaufvertrages wegen Nichterfüllung.

Euer Kaufvertrag hatte die Lieferung eines mangelfreien Headsets zum Gegenstand. Du hast mit Zahlung des Kaufpreises Deinen Part erfüllt, der Händler jedoch hat seinen Part nicht erfüllt, da die überlassene Ware nicht mangelfrei und zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet, also nicht vertragsgemäß war.

Von der ihm Deinerseits eingeräumten Möglichkeit zur Nacherfüllung durch Nachbesserung hat der Händler über vier Monate hinweg keinen Gebrauch gemacht, nach wie vor bist Du nicht im Besitz der vereinbarten mangelfreien Ware.

Erkläre dem Verkäufer wörtlich: "Ich trete hiermit wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages von diesem zurück und verlange den Kaufpreis heraus.". Rechtsgrundlagen dafür sind die §§ 439 und 440 BGB.

Wenn er weiter bockig ist, dann stelle klar, daß Du entschlossen bist die Sache wenn nötig per Gericht zu regeln, da gibt es nichts mehr auszudiskutieren.


Was ist denn das für ein bekloppter Händler? So ein Kunde kommt doch nie wieder in sein Geschäft und er könnte sich doch seinerseits beim Hersteller schadlos halten. Leute gibt's.

Also Liquid, Brust raus und ab in den Kampf! Losung: Wollen wir doch mal sehen! ;)

MrNic
20.11.2006, 17:55
Nur zur Absicherung: robert24 hat das absolut richtig zusammengefaßt. Wenn dir der Verkäufer was anderes erzählt irrt der Verkäufer 8oder will dich verarschen).

Druck dir für deinen nächsten Besuch die beiden folgenden Links aus und besteh einfach auf deinem Recht.

http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html

4 Monate Reparaturzeit ist für ein Headset nicht zumutbar.

Wannabee
20.11.2006, 19:33
Du solltest in der Tat damit drohen die Sache notfalls vor Gericht auszutragen. Der Händler spekuliert darauf, dass Du die Zeit und vor allem die Kosten scheust. Hier hilft eine kleine Notlüge, indem Du ihm erzählst das Du einen Rechtsanwalt in der Familie hättest und das er so etwas nebenbei erledigen würde. Klappt in nahezu 100 Prozent der Fälle :D

Viel Erfolg und nichts gefallen lassen.

Liquid123
20.11.2006, 21:10
DANKE :)

Federico
20.11.2006, 21:49
robert234, kennst du dich eigentlich mit allem perfekt aus ? :D

Morski
20.11.2006, 21:57
Robert234 ist wahrscheinlich der alleinige Autor des ganzen Wikipedias :lol:

Liquid123
21.11.2006, 06:56
Noch die Frage :

Was ist mit dem Recht vom Händler das Teil 3 mal zu reparieren?

und die :

Wer ist jetzt der Verantwortliche Vertragspartner für mich?
Die CMS-GmbH bei der ich es einschicken musste oder der Verkäufer?

Die beiden arbeiten zusammen sind aber getrennte unternehmen...

MrNic
21.11.2006, 07:22
"§ 440
...Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, "

Also nix mit Versuchen. Und dazu noch

"§ 440
...wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."

4 Monate Reparaturzeit sollten als sonstige Umstände gelten können.

Sieh es mal so, der Händler hat scheinbar 0 Interesse an deinem Problem. Deshalb wird er dir sonstwas erzählen. Wenn er zu dir meinen würde du müßtes erst eine Pilgerfahrt gen Mekk absolvieren würdest du hier ja auch nicht nachfragen ob das wirklich so ist. Es ist genauso wie robert234 geschrieben hat und nicht so wie der Händler sagt.

robert234
21.11.2006, 08:57
Was ist mit dem Recht vom Händler das Teil 3 mal zu reparieren?
Liquid, selbst wenn man dem Verkäufer das Recht zur Nachbesserung zugesteht bedeutet das noch lange nicht, daß er sich dann endlos damit Zeit lassen darf.

Der Knackpunkt ist hier der Zeitablauf, selbst wenn es erst die allererste Reparatur wäre, darf es nicht so sein, daß der Käufer vier Monate auf seine bezahlte Ware verzichten muß. Im Grunde ist man so ja gezwungen, sich ein zweites Headset zu kaufen, um zwischenzeitlich überhaupt eines nutzen zu können, und genau das hast Du ja auch getan.

Du hättest Dich gleich beim ersten Defekt hinstellen und auf Rückgabe des Geldes pochen können, stattdessen bist Du dem Verkäufer sogar noch mehrfach entgegengekommen und hast ihm die Chance zur Nachbesserung eingeräumt. Diese Chance hat er ersichtlich nicht genutzt, nun muß er mit den Konsequenzen leben.


Wer ist jetzt der Verantwortliche Vertragspartner für mich?
Die CMS-GmbH bei der ich es einschicken musste oder der Verkäufer?
Dein Vertragspartner ist allein der Verkäufer, also der Händler der das Geld kassiert hat. Nur an diesen mußt Du Dich halten.

Aber, nun kommen wir zu dem Haken der Sache:

Es ist ein dicker Hund, daß der Händler Dir offenbar auch noch den Versand zur Reparatur aufgehalst hat, damit liegt jetzt blöderweise auch noch das Risiko bei Dir, wenn dem Headset unterwegs etwas passiert oder es verlorengeht. Bislang bin ich davon ausgegangen, daß Du das kaputte Ding beim Händler abgegeben hast, damit wäre er jetzt am Zuge gewesen.

Für Dich besteht jetzt insoweit eine Situation, von der ich gestern nicht ausgegangen bin, für einen Rücktritt vom Kaufvertrag müßtest Du dem Händler die Ware zurückgeben, das kannst Du aber nicht, weil Du sie nicht hast.

Die Übersendung an die CMS GmbH als eigenständigem Unternehmen genügt leider nicht, den Versand des Gerätes als Rückgabe der Ware anzusehen, denn nicht der Händler hat das Headset von Dir bekommen, sondern die CMS GmbH.

Also kannst Du momentan gegen den Händler nichts machen, der hat Dich sauber aufs Kreuz gelegt.

Einzige Lösung: Du versuchst das Headset (egal in welchem Zustand es derzeit ist, repariert oder unrepariert) von der CMS GmbH sofort zurückzuholen. Ist es immer noch defekt, kannst Du damit zum Händler gehen, und die Sache wie in meinem vorigen Post beschrieben regeln, also vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wenn Du möchtest, dann schicke mir per PN mal die vollständige Adresse der CMS GmbH (mit Fax-Nr. und eMail-Adresse), Deinen Namen + Deine Adresse, den Namen und die vollständige Adresse des Händlers, und die genaue Bezeichnung des Gerätes sowie das Kaufdatum.

Dazu bräuchte ich dann noch das Datum von dem Tag, als Du das Headset zur Reparatur abgeschickt hast. Mit welchem Paketdienst hast Du es verschickt, hast Du eine Versandquittung? Gab es nach dem Versand des Headsets noch irgendeine Reaktion von der CMS GmbH?

Dann werde ich gern versuchen, dieser Firma mal ein wenig Dampf zu machen. ;)

pharmazeut
21.11.2006, 09:41
jo, gib's ihnen.

robert234 for ombudsmann :meister: :mrgreen:

MrNic
21.11.2006, 11:24
Aber, nun kommen wir zu dem Haken der Sache:

Es ist ein dicker Hund, daß der Händler Dir offenbar auch noch den Versand zur Reparatur aufgehalst hat, damit liegt jetzt blöderweise auch noch das Risiko bei Dir, wenn dem Headset unterwegs etwas passiert oder es verlorengeht. Bislang bin ich davon ausgegangen, daß Du das kaputte Ding beim Händler abgegeben hast, damit wäre er jetzt am Zuge gewesen.

Für Dich besteht jetzt insoweit eine Situation, von der ich gestern nicht ausgegangen bin, für einen Rücktritt vom Kaufvertrag müßtest Du dem Händler die Ware zurückgeben, das kannst Du aber nicht, weil Du sie nicht hast.

Die Übersendung an die CMS GmbH als eigenständigem Unternehmen genügt leider nicht, den Versand des Gerätes als Rückgabe der Ware anzusehen, denn nicht der Händler hat das Headset von Dir bekommen, sondern die CMS GmbH.

Also kannst Du momentan gegen den Händler nichts machen, der hat Dich sauber aufs Kreuz gelegt.

Einzige Lösung: Du versuchst das Headset (egal in welchem Zustand es derzeit ist, repariert oder unrepariert) von der CMS GmbH sofort zurückzuholen. Ist es immer noch defekt, kannst Du damit zum Händler gehen, und die Sache wie in meinem vorigen Post beschrieben regeln, also vom Kaufvertrag zurücktreten.

Öhm, ich glaube du übersiehst das nicht Liquid den Artikel versendet hat, sondern sein Händler. Liquid hat also dem Händler bereits den Atikel zurückgegeben. Was dieser zur Reparatur damit macht (an Hersteller senden oder selber reprieren) liegt nicht im Machtbereich von Liquid.

Liquid123
21.11.2006, 13:21
ja stimmt ich habe das HS nur zur CMS GmbH neben an gebracht die ham es verschickt


Robert234 for President ^^


ok ich begeb mich jezz gleich zu der Firma mal schaun :)

Liquid123
21.11.2006, 14:07
Ich war wieder da und wurde jetzt von sogar 2 Leuten abgewimmelt die vorher noch mitm Geschäftsführer reden mussten bevor se mir was sagen konnten

--> aha wird ja interessant

Die sagen das meine Rechte auf Nacherfüllung bzw. das Recht das ich das Geld zurück bekomme mit der Einschickung an den Hersteller übergegangen wären
glaub ich ned aba die ham nicht mehr mit mir geredet dann ))) )))
hab mir aber noch die AGB's geben lassen
wer se mal sehn will und mir evtl helfen kann

Handy 0175 1446753
ICQ 330 463 611

robert234
21.11.2006, 15:04
@ MrNic: Mitnichten übersehe ich etwas, sonst hätte ich keinen Anlaß gehabt, meine vorherigen Vorschläge zu revozieren. ;)


Liquid123 schrieb: Die CMS-GmbH bei der ich es einschicken musste
Liquid mußte es bei einer anderen Firma zur Reparatur abliefern, also hat es der hinterfotzige Händler nicht empfangen, that's it. :idea:

@ Liquid123: Deine Rechte bleiben Deine Rechte, die können nicht ohne daß Du sie abtrittst an den Hersteller übergehen. Die erzählen wieder mal Humbug, ansonsten gilt das was ich in meinem letzten Post schrieb.

Liefere mir mal die benötigten Infos, anders kann ich Dir nicht helfen. ;)

Liquid123
30.03.2007, 14:45
Soooooo ....

Hab wieder mal ein kaputtes Headset. Der linke Lautsprecher hat den Geist aufgegeben. Daten:

gekaut am : 27.07.2006
Preis : 39,99€

Welche Rechte habe ich jetzt dem Verkäufer gegenüber?
Kann ich :
a) mein Geld zurückverlangen?
b) darauf bestehen, ein neues Gerät aus dem Regal zu bekommen?
c) mein Headset nur einschicken lassen?

Liquid123
30.03.2007, 14:52
push


muss das Thema hier in den Top5 halten sry, ist wichtig, weil ich ab morgen in den USA bin

robert234
30.03.2007, 15:49
gekaut am : 27.07.2006
Wenn Du ein Headset kaust, erlischt jeder Gewährleistungsanspruch, kauen ist kein bestimmungsgemäßer Gebrauch bei einem Headset!

Liquid123
30.03.2007, 15:56
:mrgreen: verdammt :D:D:D:D

sollte natürlich gekauft heißen :D

Liquid123
30.03.2007, 15:57
ROBERT hast du meine PN bekommen? Unter Ausgang ist sie bei mir ned zu sehen... :( wenn ja antworte bitte :)^^